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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940108
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189401088
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel - Jahr1894 - Monat1894-01 - Tag1894-01-08
 
 
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                              ^8 5, 8. Januar 1894. Nichtamtlicher Teil. 123 händlerischen Werken der nützlichsten Art, welche bisher durch die Kolporteure oder die Reisenden der Buchhändler vertrieben wurden, zur allgemeinen Belehrung und Bildung des Volkes zu verbreiten. Soll deshalb die Gefahr einer gänzlichen Unterdrückung des Vertriebes von Buch- und Preßerzeugnissen und hiermit ein ganz außerordentliches Herabgehen der Bucherzeugnisse überhaupt vermieden werden, so dürfen diese die Preß- und Gewerbefreiheit aufs schwerste schädigenden Vorschriften von Z 60 des Antrages Gröber und Gen. Gesetzeskraft nicht erlangen. Werden die ehrerbietigst Unterzeichneten jederzeit auch mit Poller Kraft dafür wirken, daß Vorschläge zur Ausrottung aller Entartungen des Volksbuchhandcls, zur Beseitigung des Vertriebes der übelbeleumundeten Kolportageromane, zur Bekämpfung der Verbreitung der die Sittlichkeit ge fährdenden Schund- und Schauerromane Gesetzeskraft er langen, so erachten sie es aber auch für ihre Pflicht, gegen Gesetzesänderungen anzukämpfen, welche in ihrer Wirkung weit über das gedachte Ziel hinausgehen, welche in materieller Hinsicht den gesamten Buchhandel nachteilig beeinflussen, eine ganz bedeutende Herabminderung des Absatzes aller Bücher und Zeitschriften, auch der nützlichsten und be lehrendsten, herbeiführen, dadurch aber eine große Einschränkung in der Verlagsthätigkeit und hiermit eine Schädigung der Interessen aller an den Erzeugnissen von Büchern und Zeitschriften beteiligten Kreise, als der Schrift steller, Künstler, Xylographen, Buchdrucker, Schriftgießer, Galvanoplastiker, Buchbinder, Papiersabrikanten, Papierhändler u. s. w,, zur Folge haben müssen und welche in ideeller Hinsicht Millionen von Menschen die Fortbildung durch die Lektüre hemmen und schmälern würden. Die ergebenst Unterzeichneten bitten deshalb, zu Art. 2. der hohe Reichstag wolle dem Artikel 2 des Ge setzes betr. die Abänderungen der Gewerbeordnung für das Tcutsche Reich die Genehmigung versagen, falls aber wider alles Erwarten eine Abänderung für geboten erachtet werden sollte, die im Vor stehenden zu den tztz 55. 56 Z. 10 und 60 ge äußerten Bedenken berücksichtigen und die zu den selben vorgcschlagenen Abänderungen und Zusätze beschließen Leipzig, den 28. Dezember 1893. In größter Hochachtung G. W. Bösenberg, i. Fa. I. F. Bösenberg, Dampsbuchbinderei. E. O Jahn, i. Fa. E. O. Jahn, Grosso Buchhandlung. A. Payne, i. Fa. A. H. Payne, Verlagsbuchhandlung. Freiherr F. von Biedermann, i. Fa. F. W. v. Biedermann, Verlagsbuchhandlung. Max Hesse, i. Fa. Hesse L Becker, Buchüruckerei. Otto Maier, i. Fa. Rud. Gicglcrs Kolportage-Grosso-Buchhandlung. Kommerzienrat Jul. Meißner, Heinr. Flinsch, Mitglieder der Handelskammer zu Leipzig. Als Vertreter des Deutschen Buchdrucker-Vereins: Bruno Klinkhardt, Vorsitzender. Der Vorstand des Mitteldeutschen Papiervereins. S>tz in Leipzig. Bruno Nestmann. Oscar Richter. Der Vorstand der Innung Leipziger Buchdruckerei besitzer. Johs. Baensch-Drugulin, Vorsitzender. Der Vorstand der Vereinigung der lithographischen Anstalten mit Steindruckereibetrieb. Theod. Naumann, Jul. Wczel, i. Fa. C. G. Naumann. i. Fa. Wezel L Naumann. Bibliographisches Institut. Breitkopf L Härtel. F. E. Fischer. I. M. Gebhardt' s Verlag. G. A. Glocck »er. Julius Klinkhardt. Hosfmann L Ohnstein. Th. Knaur. K. F. Koehler. Ed. Kummer. Philipp Reclam jun. Moritz Schaefer. Schmidt L Günther. Otto Spamer. L. Staackmann. Anlage: Preßfreiheit und Gewerbeordnung. Denkschrift von F. von Biedermann. II. Eingabe des Deutschen Verlegervereins, betreffend den Antrag Gröber und Genossen (No. 15 der Drucksachen). An den Deutschen Reichstag. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand des Deutschen Verlegervereins beehrt sich, dem hohen Reichslage folgen des vorzutragen: Die Reichstagsabgeordneten Herren Gröber und Genossen haben dem Reichstage eine Reihe von Ab änderungen zur Gewerbeordnung vorgeschlagen. Ein Teil dieser Anträge bezieht sich auf den Gewerbebetrieb des Buchhandels, insbesondere des Kolvortage-Buchhandels. Der Deutsche Verlegerverein besteht aus solchen Ver lagsbuchhändlern, die mit demjenigen Kolportagegeschäft das die Herren Antragsteller im Auge haben mögen, wenig oder nur nebenher zu thun haben. Jene Anträge berühren aber nicht nur den Kolportage- Buchhandel im engeren Sinne, sondern den ganzen Buch handel und insbesondere den Verlagsbuch Handel. Ohne unsere Bedenken erschöpfen zu wollen, beehren wir uns in Nachstehendem unsere hauptsächlichsten Ein wendungen gegen jene Anträge ganz ergebenst darzulegen. Die von den Antragstellern vorgeschlagene neue Fassung des tz 44 lautet am Schlüsse: ^Dru<k- Das Aufkäufen von Waren bei Personen, welche Verzeichnis weder die Waren anfertigen, noch mit denselben st-llu iA Handel treiben, sowie das Aufsuchcn von Bestel- ^imnus.^ lungen auf Waren bei Personen, in deren Gewerbe- buchhrnd- betrieb Waren der angebotenen Art keine Verwendung u,ng-n. sieden, ist nach den Vorschriften des dritten Titels zu beurteilen. Es soll also jeder, der Bücher einem Nicht-Buch händler zum Kaufe anbietet, als Kolporteur behandelt werden, vor allem ein Druckschriftenverzeichnis führen. Dem gegenüber sei daraus aufmerksam gemacht, daß die Ausgeher einer sehr großen Anzahl von seßhaften Sor- timenlsbuchhandlungkn auf ihren Gängen nebenher allerlei Neuigkeiten mit sich führen und der regelmäßigen Kund schaft anbieten. Meist handelt es sich um Neuigkeiten für den Bedarf des täglichen Lebens: Kalender, Gesetzes ausgaben, Zeitschriften u. dergl. Es ist jenes persönliche Vorlegen eine ebenso harmlose, wie für Verkäufer und Käufer bequeme und nützliche Abart der im deut schen Buchhandel üblichen Neuigkeitsversendung. Häufig werden auch von Sortimentern Bestellungen auf größere Werke in der Weise aufgesucht, daß Sub skriptionslisten mit Probeseiten, Probeillustrationen re. den Kunden im Hause vorgelegt werden. Niemanden belästigt oder stört diese Art des Bücher- vertriebs, denn der seßhafte Sortimentsbuchhändler nimmt jede Rücksicht aus Ansichten und Wünsche seiner Kund schaft; über den Vertrieb irgendwie schädlicher, niedriger 17*
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