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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1894
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- Deutsch
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äs 5, 8. Januar 1894. Nichtamtlicher Teil. 121 s»o «oerl in würzdurs ferner: Hehn, M. der Priester, geschilderl in seinem Vcrhältniß zu Gott u. in seinem Wirken s. das Volk. Weckruf f. das kathol, Volk in Form e. Pnmiz Predigt, gr 8 . (47 S.) n-—-50 Marien Blüten. Illustrierte Monatsschrift f. Mariaverehrg. Hrsg, v A. Halbig. 21 Jahrg. 1894. 12 Hste. gr. 8". (1. Hft. 16 S.) bar v. 1. Platz, B., die Völker der Erde. (5 Bd.) Europa. Lex. 8^. sXXll, 688 Sp. m. Adbildgn. u.^6 färb. Karlen.) n 6. —; geb. in Leinw. o. 8 — laseden - Xslenäer k. statbolisebe >staäemil!er clsoroodsr 2uo^e. II. labr^. 1893/94. Hrsg. v. 1. Leest. 16^. (215 8.) 6eb. ja Leivrv. v. 1. — Wellner, M, 203 unbeantwortete Fragen aus den Gebieten der Natur wissenschaft u. Philosophie. (Katholische Bibliothek. 1. Thl.) gr. 8°. (68 S.) n. 1. — > Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nnmmer znm erstcnmale angekündigt sind. Feld Dümmtrr't B»rlag«du4>I>a»dtuug in «rrltn. 141 Lerliusr astruvom nebcs lirurboeb tili 1896. S. Hirth» «»»ftverlag in München. 11a Lirtb's Lormeusvbittr 1894. Lskt 2. «. Karg«» ln verttn. l«g 8sitr, Oranäriss äor Linäorbsilstunäs. Paul Reff in Stuttgart. Igg 7Vel38er'-i Lil lsr-Xtlas. 5. Xuü. Hugo »ttchter in Laro». i«1 klnürer, üeorg llsnatsob. Sandeuhoeck H Ruprechl in SSlttnge«. 140 Lebalrr, ürunänss cisr er. Xgoioxstist. N-ister, Xirebsoreokt. Nttudold Sertlier in Slip,lg. 140 Bauer. Gras Cavrivi u. d. Konservativen. 2. Aufs. Der Fluch der Mannbeit 11. Aust. Zrelhe, v. Rohden u. Hepde, unterricht!. Behdlg. d 6. Gebots. 4. Aust. Nichtamtlicher Teil. Zum Antrag Gröber und Genossen gegen den Nolportagebuchhandel. i. Eingabe der Vertreter des Buch- und Preßgewerbes zu dem Anträge Gröber und Gen., betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung (Nr. 15 der Drucksachen), nebst Anlage »Preßfreiheit und Gewerbeordnung« von F. W. von Biedermann. An den Deutschen Reichstag. Die ehrerbietigst Unterzeichneten Vertreter des Buch- und Preßgewerbes gegolten sich dem Hohen Reichs tage folgendes zur geneigten Berücksichtigung ganz er gebenst voi zutragen. Die durch den Antrag Gröber und Gen. bezweckten Abänderungen der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich enthalten in dem vargeschlagen n Artikel zwei Vorjchrifien, welche das gesamte deutsche Buch- und Preßgewerbe schwer zu schädigen und einige Zweige dieser Erwerdsarten voll ständig zu vernichten drohen. Der H 44 dieses Antrages will das Aufkäufen von Waren bei Personen, welche weder die Waren ansertigen, noch mit denselben Handel lreiben, sowie das Aufsuchen von Bestellungen aus Waren bei Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der angebore nen Art keine Verwendung finden, den Vorschriften des dritten Titels der Gewerbeordnung unter stellen, demnach auch aus die Erwerbslhätigkeit derjenigen Buchhändler, welche selbst oder durch Hilfspersonen Bücher und Zeitschriften zu vertreiben beabsichtigen, alle die Gewerbesreiheit einschränkenden Bestim mungen, die in der Gewerbeordnung für den Gewerbebetrieb im Umherziehen festgesetzt sind, angewendet wissen. Entsprang die gegenwärtige Faisung des drillen Titels auch dem anerkannten bringenden Bedürfnisse, den Gefahren, welche der Gewerbebetrieb im Umherznhen auf dem Gebiete der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit, Sittlichkeit und Ordnung seiner Natur nach mit sich bringt, wirksamer wie bisher, entgegenzutreten, und sollte der Kreis der im Umherziehen zu verkaufenden Gegenstände berechtigterweise insoweit eingeschränkt werden, als dies gegenüber übel beleumundeten Elementen zum Schutze der unbescholtenen ehrlichen Gewerbtreidenden durch die Rück sicht auf die Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Sittlichkeit geboten wird, so kann doch mit bestem Recht behauptet werden, daß der Handel mit Büchern und Einundsechzrgster Jahrgang. Schriften im allgemeinen erfahrungsgemäß nicht diejenige Eigenart des Gewerbebetriebes besitzt, weiche in H,»sicht aus die angegebenen Gesichtsvunkie die für andere Er werbs ,weige vielleicht wünschenswerten Einschränkungen erfordert. Würde nun aber die Beitimniung im dritten Absatz des H 44 des Antrages Gröber und Gen. ohne jede Einschränkung zum Gesetz erhoben und so sür alle Gewerbebetriebe ausnahmslos Geltung erlangen, so würde insbesondere das Buch- und Preßgewerbe, welches sich mit dem Aussuchen von Beiiellungen auf Bücher und Schriften bei Personen, in deren Gewerbebetrieb Waren der angebotenen Art keine Verwendung finden, und welches aus diesem Wege Millionen von Meirichen die Werke der Litteratur und Kunst zugänglich mach: und die Bildung in die weitesten Bolkslchichten trägt, durch diese im dritten Titel der Gewerbeordnung enthaltenen Einschränkungen des Gewerbebetriebes schwer betroffen, der Buchhandel demnach als solcher einem Gewerbe gleichgestellt, dessen Ausübung Gefahren a.ff dem Gebiete der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sittlichkeit her- bcigesührl und demzufolge die Eintührnng besonderer schärferer Bestimmungen zur Uebeiwachung des Betriebes erfordert hat. Sollte deshalb der Hohe Reichstag die Ausstellung einer dem dritten Absatz des Z 44 ent sprechenden Vorschrift zum Schutze des Gewerbebetriebes im allgemeinen sür geboten halten, so bitten die chrer- bieiigst Unterzeichneten zur Erhaltung der Let»nssähig- keil des gesamten Buch- und Preßgewerbes zu beschließen, diesem Absatz die weitere Bestimmung anzu fügen: zu § «4 »Auf die Buch- und Preßgewerbe finden diese Vor schriften jedoch keine Anwendung.« Für den Fall aber, daß der Hohe Reichstag dieser Bitte nicht entsprechen und beschließen würde, jede Art des Gewerbebetriebes ohne Ausnahme unter den im Z 4t angegebenen Vraussetzungen den Bestimmungen des dritten Titels der Gewerbeordnung zu unterstellen, ge stalten sich die ergebenst Unterzeichneten aus die großen Nachteile hinzuweisen, welche die in dem An trag Gröber und Gen. enthaltenen Aende- rungen und Ergänzungen der bisherigen Be stimmungen des dritten Titels für das gesamte Buch- und Preßgewerbe herdeiführen müssen. Die HZ 55, 56 Z. 10 u. 60 des Antrages Gröber und Gen. wurden in der vorgeschlagenen Fassung dem gesamten Buchhandel schwere Schädigung zusügen und nicht nur den unmittelbaren Niedergang des größten 17
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