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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1901
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- Deutsch
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1886 Nichtamtlicher Teil. 55. 7. März 1901. Kleine Mitteilungen. Urheberrechtsschutz zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn. — Die vereinigte juridische und politische Kommission des österreichischen Herrenhauses hat über den dem Hause erneut vorgelcgten Staatsvertrag vom 30. Dezember 1899 zwischen dem Deutschen Kaiser im Namen des Deutschen Reichs und dem Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen und Ungarn, betreffend den gegenseitigen Schutz der Werke der Litteratur, der Kunst und der Photographie (vgl. Börsenblatt 1900 Nr. 66, 102) folgenden Bericht an das Herrenhaus erstattet: Das Herrenhaus des Reichsrates hat dem Staatsvertrage mit dem Deutschen Reiche, betreffend den gegenseitigen Schutz von Werken der Litteratur, der Kunst und der Photographie, auf Grund des von dem Unterzeichneten Berichterstatter in der Sitzung vom 16. März 1900 (stenographisches Protokoll der XVI. Session, Seite 137) mündlich erstatteten Berichtes in eben dieser Sitzung die verfassungsmäßig erforderliche Genehmigung erteilt. Nachdem die Genehmigung dieses Vertrages in dem anderen hohen Hause des Reichsrates vor Beendigung der XVI. Session nicht erfolgt ist. hat die Regierung diesen Staats- ocrtrag neuerlich lm Herrenhausc eingebracht.^ Monarchie über diese Materie, nämlich auf den: Grundsätze der formellen Reciprocität, das heißt, er schützt die Geisteswerke, welche in dem anderen Staate einheimisch sind, mit denselben Ausnahme, indem er sich in dieser Beziehung vollkommen der Bestimmung des österreichischen Gesetzes über das Urheberrecht vom 26. Dezember 1895 anschließt. heute bestehenden anormalen Zustande ein Ende bereiten, in welchem sich in urheberrechtlicher Beziehung gegenüber dem Deutschen Reiche bis jetzt jene österreichischen Kronländer be finden, welche nicht zum ehemaligen Gebiete des Deutschen Bundes gehören. herstammen, welches früher zum Deutschen Bunde gehörte; das ist nicht der Fall bei Galizien, bei der Bukowina und bei Dal matien. Ein Werk, welches in Lemberg, Krakau, Czernowitz oder Zara erscheint, genießt nach dem heutigen Rechtszustande in Deutsch- Dem wird durch den vorliegenden Vertrag ein Ende ge macht, und ebenso auch jener Konsequenz, die bei strikter An wendung der Reciprocität sich dahin ergeben würde, daß auch die im Deutschen Reiche erschienenen Werke des urheberrechtlichen Schutzes in Galizien, der Bukowina und in Dalmatien entbehren würden. Beide Aenderungen können nur mit Befriedigung aus genommen werden. Aus diesem Grunde ist das baldige In krafttreten des Vertrages höchst wünschenswert, und stellt daher die vereinigte juridisch-politische Kommission den Antrag: -Das Herrenhaus wolle den vorliegenden Staatsverträgen die verfassungsmäßige Genehmigung erteilen.. Wien, 27. Februar 1901. Vom Reichstag. Po st-Abholfächer. — Der Deutsche Reichs tag nahm am 4. d. M. die Vorlage betreffend Aenderung des Gesetzes über das Posttaxwesen in erster und zweiter Lesung an. Die Vorlage bezweckt die Ermächtigung der Reichspost zur Ge bührenerhebung für Brief-Abholfächer (Usttsr doxos). Goethe-Gesellschaft. — Der Großherzog von Sachsen- Weimar hat das Protektorat der Goethe-Gesellschaft Über das Seine Königliche Hoheit an den Vorsitzenden der Goethe- Gesellschaft, Herrn Geheimen Hofrat vr. Ruland gerichtet hat: "Auf das Schreiben, das Sie, Mein sehr verehrter Herr Geheimer Hofrath, im Namen der Goethe-Gesellschaft am 22. d. an Mich gerichtet haben, erwidere Ich Ihnen, daß Ich sehr Herzen liegt. Weimar, den 26. Februar 1901. Wilhelm Ernst.. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: ruvA. I.6X.-80. 8. 1697—1728. 8trk88burS big ll'üeg.tgrst.üeko. Bestimmungen über die Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung von Ausnahmen von der Sonntagsruhe auf Grund von tz 105s Absatz 1 der Gewerbeordnung zugegangen. § 105s handelt u. a. von Gewerben, -deren vollständige oder teilweise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist., uinsaßt also auch einen wichtigen Teil des Zeitungsgewerbes. Königliche Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe zu Leipzig. — Der Beginn der Studien im Sommersemester 1901 ist aus den 15. April festgesetzt. Anmel dungen von Schülern sind in den Tagen vom 11. bis 16. März, Personalnachrichten. sechzig Jahre alt, der Direktor der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, Hofrat Oberst Ottomar von Volkmer. dahin geschieden. Ein Freund des Verstorbenen schreibt über ihn in der felde bewährter Soldat und ein wahrhaft hingebungsvoller, nie ermüdender Arbeiter in mannigfachen Werken des Friedens, der Leiter eines hervorragenden Staats-Instituts, dem seine be deutende Persönlichkeit geradezu neuen Inhalt, eine neue Rich tung und eine internationale technische und künstlerische Bedeutung gegeben hat. Dabei war Volkmer als Chef eines an Zahl und Können reichen Personales von nie versagender Güte und Liebens würdigkeit, ein edler, hilfreicher und wohlthätiger Mensch, ein treuer und braver Kamerad und wahrer Freund. Deshalb ruft sein Hinscheiden Trauer und Beileid in weiten Kreisen hervor; allgemein empfindet man die Schwere des Verlustes, den das von ihm geleitete Institut, die österreichische Kunst und Technik, aber auch^)ie Armee und ein weiter Freundeskreis erlitten hat.- — der militärischen Laufbahn des verstorbenen ein, in der er sich ausgezeichnet hat, und fährt sodann fort: -Am 26. April 1885 wurde Volkmer zum Oberstlieutenant befördert und trat am 1. Juni desselben Jahres, zum Regierungs rate ernannt, als Vicedirektor in die k. k. Hof- und Staatsdruckerei über, daselbst gleichfalls in hervorragendster Weise an allen lech- nischen Neuerungen den thätigsten Anteil nehmend. In diese Epoche fällt auch die Publikation mehrerer von ihm verfaßter fachlicher Werke. -Am 27. November 1893 übernahm nun Volkmer, gleich zeitig zum Hofrate ernannt, nach dem Rücktritte des Hofrates 0r. Anton Ritter v. Beck die Direktion des Institutes, dem er bereits sieben Jahre in leitender Stellung angehörte und an dessen Installation ini neuen Gebäude im Verein mit dem gegen wärtigen Vicedirektor Regierungsrat Georg Fritz er gleichfalls regsten Anteil genommen hatte. Sein Wirkungskreis war hiermit erweitert, und wie karg ihm auch seine amtlichen Pflichten die freie Zeit zumaßen, er nützte sie weise, um bis in die letzten Tage seines arbeitsreichen Lebens nach wie vor durch Vortrüge und Publikationen, sowie eifrige Anteilnahme an wissenschaft lichen Vereinigungen Wissenschaften und Künste zu fördern und die Ergebnisse seiner Studien in dem seiner Leitung unvertrauten Institute zur Anwendung zu bringen. Daß Hofrat Volkmer im Verein mit seinem Stellvertreter sehr wesentlich zur Hebung des Ansehens dieser Anstalt beigetragen hat, bewies in neuester Zeit wieder die Beteiligung derselben an der Pariser Ausstellung.-
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