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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1875
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- Deutsch
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78, 7. April. Nichtamtlicher Theil. I1S9 dem Wunsche seines Vaters sollte der Sohn, bevor er selbständig in das Geschäft trat, auch noch die Buchdruckerkunst aus dem Funda mente praktisch erlernen und das geschah theils im väterlichen Geschäfte zu Jena, theils zu Frankfurt a. M., wo wir unfern Jubi lar in den Jahren 1822 — 1824 finden. Im Spätsommer 1824 kehrte Fr. I. Froinmann für immer in das väterliche Hans zurück, in welchem er seit 1817 nur ab und zu geweilt hatte. Der Umgangskrcis desselben hatte sich inzwischen wesentlich verändert. Von den wissenschaftlichen Cclcbritätcn, welche Ende des achtzehnten und Anfang des neunzehnten Jahrhunderts an der Jenaer Hochschule wirksam gewesen waren und säst sämmtlich zum Frommann'schen Hanse in freundschaftlichen Beziehungen gestanden hatten, warfast Niemandmehr da. Immerhin war der geistigeBerkehr noch ein ganz respectabler und genußreicher. Neben dem From- mann'schen Hause bildeten das Haus des Oberappellationsgerichts- präsidentcn Frhr. v. Zicgesar, die Professorensamilien Martin, Schmid und Voigt gesellige Mittelpunkte. Die auswärtigcnFreunde kamen gelegentlich zu vorübergehenden! Besuch. Die Familie Deck, Frau v. Wolzogen und Andere genossen wiederholt die Gastfreund schaft des Frommann'schen Hauses. Auch die Wittwe Schillert mit ihren Töchtern suchte dasselbe auf. Goethe kam in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre seltener nach Jena und hatte sich wegen zunehmenden Alters auch des eigenhändigen Schreibens mehr und mehr entwöhnt. Der Verkehr mit dem Gocthe'schcn Hanse wurde damals meist durch unsers Jubilars und seiner Schwester Besuche in Weimar unterhalten. Bei den Eltern Frommann's machte allgemach auch das herannahende Alter seine Rechte gellend. Der Vater machte nur noch Reisen zum Besuch der Ostermesse nach Leip zig, dicervon178K bis 1836nnr ein einziges Mal— 1813 — aus- gesetzt hat. Am 8. April >825 erfolgte unsers Jubilars Eintritt in das väterliche Geschäst als Theilhaber. Fünf Jahre später, iin Sommer 1830, verheirathete er sich mit seiner, den Jubeltag mit ihm ge meinsam feiernden Gattin, einer Enkelin des Generalsuperintendenten Löffler. Seine Vermählung war für seine Mutter die letzte Freude in ihrem Leben. Wenige Wochen daraus, am 9. September 1830, ging sie zur ewigen Ruhe ein. Seinem Vater ward 1836 noch die Freude seines fünfzigjährigen Buchhändlerjubiläums zntheil, welches unter warmer Theilnahmc einheimischer und entfernter Freunde, der Ortsbehörde, sowie weiterer Kreise begangen wurde und dem treff lichen Manne reiche Ehren brachte. Am 12. Juni 1837 starb auch er. Die ebenso gründliche, als umfassende und vielseitige Bildung, welche unser Jubilar der ihm zntheil gewordenen sorgfältigen Er ziehung, dem Vorbilde trefflicher Eltern und dem säst von Kind auf gepflogenen Verkehr mit einer Reihe der hervorragendsten Geister unserer Zeit zu verdanken hatte, mußte bald die Augen seiner Bc- russgenvssen aus ihn lenken, als es galt, den deutschen Buchhandel in neue Bahnen zu lenken. An fast allen Unternehmungen und Vorarbeiten, welche diese Aufgabe zum Ziele nahmen, hat Fr. Joh. Froinmann bis in die jüngste Vergangenheit thatkräftigen, vielfach maßgebenden Antheil gehabt. In den Jahren 1833, 1834, 1835, 1840, 1841, 1842, 1846, 1847, 1848, 1861, 1862, 1863 sun- girte er als einer der verfassungsmäßigen drei Vorsteher des Börsen vereins der deutschen Buchhändler, in den Jahren 1833, 1836, 1838, 1839, 1843, 1844, 1845, 1847, 184g, 1850, 1851,1852, 1853, 1854, 1855, 1856, 1857, 1858, 185g, 1860, 1863, 1864 gehörte er verschiedenen theils ordentlichen, theils für den betreffen den Gegenstand besonders erwählten außerordentlichen Ausschüssen an, so daß innerhalb eines mehr als dreißigjährigen Zeitraumes kaum ein Jahr vorübergegangen ist, in welchem er nicht für die Vereinszwecke thätig gewesen wäre. Zudem ward unser Jubilar vorzugsweise in diejenigen Ausschüsse gewählt, welche mit den schwierigsten, umfänglichsten und für die Interessen des Buchhandels bedeutsamsten Ausgaben betraut waren. So war er namentlich Mit glied der Ausschüsse für die Gründung der deutschen Buchhändler- Börse in Leipzig (1833); für die Bearbeitung der in den beiden, der kgl. sächs. Staatsregierung in den Jahren 1841 und 1842 über gebenen Denkschriften in Bezug auf die von der Bundesver sammlung für das Jahr 1842 verheißene Revision der bundes gesetzlichen Bestimmungen über die „literarischen Rechtsverhältnisse in Deutschland" und über „Censur und Preßfreiheit in Deutsch land" gemachten Vorschläge betreffs einer Revision der bundes- tägigcn Nachdruckgesetzgebung; für die Bearbeitung der im Jahre 1845 der sächsischen Staatsregierung übergebenen Denkschrift: „lieber die Organisation des deutschen Buchhandels"; für die Er örterung der Frage, welche Wirkungen der preußisch-englische Ver trag über den gegenseitigen Verlagsschutz geübt habe (1847); für die Bearbeitung der im Jahre 1855 ausgearbeiteten Denkschrift über den internationalen Rechtsschutz gegen Nachdruck zwischen Deutschland, Frankreich und England. Er gehörte seiner dem Aus schüsse an, der im Jahre 1855 zu Abfassung eines Entwurfs für ein allgemeines deutsches Gesetz zum Schutze des Urheberrechts vom Börsenverein berufen war und der im Herbst der Jahre 1855 und 1857, bez. unter Theilnahmc des verstorbenen Geheimen Rath vr. Weinlig und des dcrmaligen Geh. Reg.-Rath v. Witzleben als Beauftragter der sächsischen Staatsregierung in Leipzig tagte; wie er nicht minder auch an den Consercnzen theilnahm, welche im Jahre 1864 den Entwurf der in Frankfurt a/M. versammelt ge wesenen Bundestagscommission zu Ausstellung eines gemeinsamen deutschen Gesetzes „zum Schutze des Urheberrechts gegen unbefugten Nachdruck und Nachbildung" seitens des Börsenvereins-Vorstandes einer Prüfung unterzogen, sowie an den Consercnzen, welche im Jahre 1869 behufs gemeinsamer Berathung des von der preußi schen Regierung dem Bundesrathe vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes „über das Urheberrecht an Werken der Literatur rc.", aus welchem schließlich das die Motive des Urheberrechts-Schutzes für ganz Deutschland einheitlich ordnende Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 hervorgegangen ist, vomBörsenvereins-Vorstandc veranstaltet worden waren. Alle, welche hierbei mit Frommann zusammcnzuarbeiten Gelegenheit hatten, werden ihm gern das Zengniß ertheilen, daß er nicht allein einer der eifrigsten, unermüdlichsten und gewissen haftesten Mitarbeiter gewesen ist, sondern auch, daß der reiche Schatz seines umfangreichen und vielseitigen Wissens, den er mit ebenso viel Hingebung als anspruchsloser Bescheidenheit jederzeit auf das bereitwilligste zur Verfügung stellte, wie seine durch viel- jährige Praxis erprobte Geschäftserfahrenheit und sein klarer, prak tischer Verstand, der, ohne daß es viel Redens bedurfte, doch jederzeit sozusagen den Nagel aus den Kopf zu treffen wußte, unsers Jubilars gemeinnützige Thätigkeit zu einer besonders werthvollcn und ersprießlichen machten. Schreiber dieser Zeilen, welchem mit Frommann zusammcnzuarbeiten vergönnt war, wird diese gemein same Arbeit, von welcher zugleich seine Bekanntschaft mit dem treff lichen Manne datirt, und die im Lause der Zeit zu wirklicher Freundschast sich vertieft hat, stets zu seinen angenehmsten Lebens erinnerungen zählen. Friedrich Joh. Frommann gilt unter seinen Fachgenossen mit Recht als einer von denjenigen Männern, welche sich um das Gemein wesen des deutschen Buchhandels die hervorragendsten und nam haftesten Verdienste erworben haben und mit deren Namen der Aufschwung dieses bedeutsamsten Vermittlers, um die Werke und Schöpfungen unserer Geistesheroen zum Gemeingut der Nation zu machen, in ehrenvollster Weise verknüpft ist. Dem Streben und 163*
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