Erscheint Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsendere,»» der Deutschen Buchhändler. ^7 73. Leipzig, Donnerstag den 1. April. 1875. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Der Uebergang zur Markwährung veranlaßt uns, behufs Erreichung eines gleichmäßigen Abrechnungs-Modus in der Oster-Messe 1875, in Uebereinstimmung mit den Herren Commissionären in Leipzig, hiermit festzustellen: daß sämmtliche Beträge in den Zahlung?- und Einnahme-Listen während der bevorstehen den Oster-Messe nur in Thaler und Groschen auszufüllen sind, weil der überwiegend größte Theil der Verlagshandlungcn im Rechnungsjahr 1874 diese Währung beibehielt und aus Zweckmäßigkeitsgründen auch die Saldi als Buchungsposten in Thaler und Groschen erwartet. Die Zahlung sowie Quittirung der summarischen Beträge erfolgt, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, durch die Herren Commissionäre in Mark und Pfennigen. Demgemäß werden die werthen Sortimentshandlungen ersucht, für die nächste Oster-Messe die Beträge in den Zahlungslisten ohne Ausnahme in Thaler und Groschen auszusüllen, wogegen alle nach der Messe erfolgenden Zahlungen und Ueberträge nur in Mark und Pfennigen zu leisten sind. Zugleich bringen wir in Erinnerung, daß in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der vorjährigen General versammlung bei den bis Mittwoch vor Himmelfahrt aus der Börse erfolgenden Zahlungen ein Abzug von IN (1 Pfennig pro Mark) gemacht und nur über die wirklich gezahlte Summe quittirt wird. Selbstverständlich wird hierdurch die Frage, ob und welche Bonifikation der Verleger zu gewähren habe, nicht berührt. Berlin, Bonn und Leipzig, den 5. Januar 1875. Dcr Vorstand des Üörsrnvercins der Deutschen Suchhündler. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Berliner Verleger-Verein. Beim Herannahen der Ostermesse nimmt der Berliner Verleger- Verein Veranlassung, die buchhändlerischen Geschäftsnormen wieder holt anzuzeigen, deren Aufrechtcrhaltung der Zweck des Vereines ist, und welche bei dem Geschäftsverkehr seiner Mitglieder mit den ver- ehrlichen Sortimentshandlungen als feste Bedingungen gelten: 1) Alles im Lause eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Ostermesse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren fest bezo gener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt finden. 3) Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Aus gleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eineHandlung in derOstermcsse zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5) Der Verleger hat die Besugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler - Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Die Mitglieder des Vereines: Anders, P. Bahn, M., Verlag. Barthol L Co. Behrcnd, G. Berggold, F. Bernhardt, Paul. Bvrntraeger, Gebr. Brigl, B. Calvary, S., L Co. Cohn, Adolf. Düinmler's Verlagsh. Duncker's Verlag, C., (Hey- mons). Duncker, Franz. öaillard, E. Gerschel, L. Goldschmidt, A. Grosse, W. Grosser, Eug. Guttentag, I., (D. Lollin). Hayn's Erben, A. W. Hempel, Gustav. Henschcl, F. Hermes, W. Heymann's Verlag, Carl. Hosmann L Co. Zanke, Otto. Imme, I. 15L