112, 13. Mai 1924. Redaktioneller Teil. mp-»«»» I. d. Disch-. «xchh-ndel. §727 Redaktioneller Teil. (Nr. 70.) Bekanntmachung. Zu der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereinö der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 18. Mat 1924, pünktlich vormittags 9 Uhr im Deutschen Duchhiindlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal m) laden wir hiermit gemäß Z 14 Abs. e der Satzung die Mitglieder ein. Tagesordnung: I. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1-23/24. (Sonderdrucke liegen nicht aus.) 2 Neuwahlen: I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der Erste Vorsteher an Stelle des Herrn Hosra! vr. Arthur Meiner-Leipztg, der Zweite Vorsteher an Stelle des Herrn Max Röder-Mülheim (Ruhr), der Zweite Schatzmeister an Stelle des Herrn Ernst Reinhardt-München Vereinsausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Julius Hoffmann-Siutigart, I>r. Kurt Koehler-Leipzig und Peter Josef Tonger-Köln. Wahlausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Max Kretschmann-Magdeburg, Otto Meißner-Hamburg und Geh. Hosrat Kommerzienrat vr. Karl Siegismund-Berlin. Rechnungsausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Robert Lienau-Berlin, Max Paschke-Berlin und Friedrich Steffen-Dortmund. II In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind elf Mitglieder des Börsenvcreins zu wählen. 3 Rechnungslegung: a) Bericht des Rechnungsausschusses und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1923. b) Antrag des Vorstandes und des Rechnungsausschufses: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I. Das Eintrittsgeld zum Börsenverein beträgt wie bisher 10 Goldmark. Der Mitgliedsbeitrag wird auf Goldmark 2,50 pro Monat festgesetzt, doch ist zur Vereinfachung der Buchungs arbeiten auf V<- oder Vz jährliche Vorauszahlung Bedacht zu nehmen. Neben dem Mitgliedsbeitrag wird auch im laufenden Jahre ein einmaliger, nach dem Umsatz gestaffelter Betriebsbeitrag erhoben. Für diesen gilt folgende Regelung: 1. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten wird, hat für das Rechnungsjahr 1924 einen außerordentlichen Betriebsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Betriebsbeitrages ein. Werden die Geschästsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordentlichen Beiriebsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß K 2c, Ziffer 2 der Satzung im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betrieb ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 3 Der Beitrag des Betriebes ist nach dem Doppelten des vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1924 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzen Der Betriebsbeitrag ist am 1. August 1924 fällig. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen 4. Bei der Selbsteinschätzung ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Staffel Umsatz: (als Umsatz gilt das Doppelte des vom 1. Januar bis 30. Juni 1924 erzielten Umsatzes) «rimdzahl I bis 30 000 Gm. 3 Gm II von 30 75 000 „ 8 „ III „ 75 I500I0 „ 15 „ IV 150 300000 „ 30 „ V 300 500 000 „ 50 „ VI tiber 500 000 „ 100 „ 5 Das Mitglied (Punkt 2) hat den aus seinen Betrieb entfallenden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum 1. August 1924 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu vergüten, die zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet ist. 6. Erfolgt die Zahlung des Betriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum 15. August 1924, so wird die Veranlagung vom Rechnungsausschuß vorgenommen VSrteoblsU f. b«, Deutsch*» Buchhandel. ei. yahruau« 811