Redaktioneller Teil» Bekanntmachung. Im Anschluß an die Veröffentlichung vom 8. September 1822 lBbl. Nr. 214 vom 13. September 1922) wird mit Wirkung vom 7. Mai 1933 an eine Erhöhung der Schlüsselzahl um 39"/, empfohlen, so daß sie künftig mithin lautet. 3000 Die Schlüsselzahl ist für alle Buchhandlungen verbindlich, soweit die Verleger sie zur Anwendung bringen. Leipzig, am 5. Mai 1823. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leivz»- vr. Arthur Meiner Erster Vorsteher. Oer Vorstand des Deutschen Verlegervereins I)r. Georg Paetel Erster Vorsteher. Bekanntmachung. Auf Grund der in der Hauptversammlung am 38. April 1923 vorgenommenen Neuwahlen zum Vorstande des Arbeitgeber-Ver- bandes der Deutschen Buchhändler. Sitz Leipzig, setzt sich der Vor stand für das Geschäftsjahr 1923 aus folgenden Herren zusammen: Hofrat vr. Arthur Meiner- Leipzig, Vorsteher; Hosrat Richard L i n n e m an n - Leipzig. Schatzmeister; Ernst Reinhardt- München, stellvertr. Vorsteher. Diese drei als Vertreter des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler zu Leipzig. Julius Springer-Berlin, Vertreter der Ortsgruppe Berlin. Hans V o l ckm a r - Leipzig, Schriftführer, Vertreter der Ortsgruppe Leipzig. Paul Theodor Ackermann-München, Vertreter der Landesgruppe Bayern. Curt A. Hosemann - Stuttgart, stellvertr. Schriftführer, Vertreter der Ortsgruppe Stuttgart. Adolf O P e tz - Leipzig, stellvertr. Schatzmeister, Vertreter des ZwischcnbuchhanidelS. Jacob Haas-Berlin. vr. Alfred G i e s e ck e - Leipzig. vr. Erwin Lader- Köln. Theodor WeiIbrecht - Hamburg. Als Rechnungsprüfer sind die Herren Richard Einhorn- Leipzig, Hilmar Klasing - Leipzig und Georg Schreiber- Leipzig neu- bzw. wiedergewählt worden. Leipzig, am 3. Mai 1923. Der Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buch Händler, Sitz Leipzig, vr. A. Meiner, Vorsteher. Bekanntmachung. Die Hauptversammlung des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, vom 30. April 1923 hat zwecks Anpassung des Eintrittsgeldes und der I a h re S b e i t r a g s an die Geldentwertung folgenden Beschluß gefaßt: Jedes neu eintretende nicht durch Zugehörigkeit einer an erkannten Landes- bzw. Ortsgruppe in den Verband gelangende Mitglied hat als Eintrittsgeld einen Betrag von 2800.— Mk. zu entrichten. Jedes nicht durch Zugehörigkeit einer anerkannten Lan des- bzw. Ortsgruppe in den Verband gelangende Mitglied hat als Jahresbeitrag 2800.— Mk. zu zahlen. Der Jahresbeitrag ist im Mai eines jeden Jahres fällig. Er wird, falls er bis zum 15. Juni bei der Geschäftsstelle nicht eingegangen ist, durch Postnachnahme oder mittels Barfaktur über Leipzig erhoben. Die in der Hauptversammlung festgesetzten Pauschalbeiträge für die Landes- bzw. Ortsgruppen werden diesen durch beson deres Schreiben mitgeteilt. Wir bitten unsere Mitglieder, die Beiträge bis zum genannten Termin auf das Postscheck konto des Börsenvereins Leipzig 13463 mit dem Vermerk »Für den Arbeitgeber-Verband- zu überweisen, andernfalls aber ihre Kommissio näre anzuweisen, die vorgelegteu Barfakturen einzulösen. Leipzig, am 3. Mai 1923. Arbeitgeber-Verband der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, vr. Heß, Syndikus. 841