Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080505
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190805059
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080505
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-05
- Tag1908-05-05
- Monat1908-05
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
103, 5. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4995 hältniffe während des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts, die Zeit der Revolution und des Kaiserreichs und das neunzehnte Jahrhundert. Der dritte Abschnitt <50 Seiten umfassend), dem die eingangs mitgeteilte Schilderung der englischen Presse entnommen ist, führt die jetzigen Zustände des Zeitungswesens in den einzelnen Ländern lebendig vor Augen, beginnt mit dem Deutschen Reiche und schließt mit der vorstehend wtedergegebenen »Internationalen Statistik der Presse der Welt». Im vierten Abschnitt bietet Tony Kellen dasjenige, was dem angehenden Journalisten und dem Buchhändler von besonderem praktischen Werte sein dürfte: eine gedrängte Würdigung der geistigen Bedeutung der Presse, eine Schilderung der Technik des Nachrichten- und Redaktionsdienstes, ferner des Feuilletons; Kritik, Handelsteil, Journalistenstand, die wirtschaftliche Be deutung des Zeitungswesens, Anzeigen und Reklamewesen, Druckereibetrieb kommen zur Sprache; Vertrieb, Preßrecht, Ver kehr des Publikums und der Mitarbeiter mit Zeitungen und Zeitschriften werden behandelt. Höchst beherzigenswert sind Kellens Schilderung von Mißständen und seine Vorschläge für Reformen. Die Fachvereine und Fachblätter wurden nicht vergessen, Zcitungs- museen und Zeitungsbibliotheken desgleichen. Ein Verzeichnis der einschlägigen Literatur und ein äußerst schätzbares, ausführ liches Sachregister, das rund 1000 Stichworte umfaßt, beschließen das treffliche Buch. Unter den mancherlei Schriften über das gleiche Thema, die in letzter Zeit erschienen, bietet das vorliegende Handbuch ohne Zweifel die abgerundetste, übersichtlichste Dar stellung dieses hoch interessanten Stoffgebiets. Von einem er fahrenen Fachmann geschrieben, der über ein ungemein reiches Wissen verfügt und mit immensem Fleiße systematisch zu arbeiten versteht, liegt uns hier ein jedem Kollegen überaus nützliches Buch vor, für dessen Nichtanschaffung es bei dem niedrigen Preise eigentlich für niemand eine Entschuldigung gibt. Paul Hennig. Kleine Mitteilungen. Vom Deutschen Reichstag. — Der Deutsche Reichstag hat in der Sitzung vom 1. Mai zunächst die Vorlage wegen Änderungen im Münzwesen beraten. Die XXVIIl. Kommission hat den Ent wurf (Börsenbl. 1908, Nr. 72) mit nur redaktionellen Verbesserungen angenommen, sie hat also sowohl der Einführung einer 25 H- Münze aus reinem Nickel wie der Erhöhung der Kopsquote für den Umlauf der Silberscheidemünzen von 15 auf 20 ^ zugestimmt. Bezüglich der Ausgestaltung der Münzen ist folgende neue Fassung des Artikels 3 §3 des Münz gesetzes von 1878 vorgeschlagen: Die übrigen Silbermünzen, die Nickel- und Kupfermünzen tragen die Wertangabe, die Inschrift »Deutsches Reich-, die Jahreszahl, den Reichsadler und das Münz zeichen. Die näheren Bestimmungen über die Verteilung dieser Gcprägemerkmale auf die beiden Münzseiten, über deren Ver zierung und die Beschaffenheit der Ränder sowie über Zusammen setzung, Gewicht und Durchmesser dieser Münzen werden vom Bundesrat festgestellt. Artikel 13 Nr. 1 soll künftig lauten: Der Bundesrut ist be fugt, einzuziehende Münzen außer Kurs zu setzen. Die An ordnung der Außerkurssetzung und Feststellung der für sie er forderlichen Vorschriften erfolgt durch den Bundesrat; die Frist für die Außerkurssetzung muß zwei Jahre betragen. Die Be kanntmachung über die Außerkurssetzung ist durch das Reichs- gesctzblatt sowie durch die amtliche Bekanntmachung der anderen Verwaltungsbehörden dienenden Tageszeitungen zu veröffentlichen. Die Nr. 2 soll lauten: Der Bundesrat ist befugt, die zur Ausrechterhaltung eines geregelten Geldumlaufes erforderlichen polizeilichen Vorschriften zu erlassen. Die Kommission beantragt ferner folgende Resolutionen: 1. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, darauf hinzuwtrken, daß den Reichsmünzen künftighin eine den Anforderungen in künstlerischer Hinsicht mehr als bisher entsprechende Ausstattung gegeben und zur Erlangung künstlerischer Entwürfe ein allge meines Preisausschreiben veranlaßt werde. Hierbei wäre insbe sondere eine handlichere Form der 5 ^-Stücke anzustreben. 2) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldigst dem Reichs tage eine neue Fassung der Münzgesetze von 1871 und 1873 vor zulegen, in welcher die nicht mehr in Kraft befindlichen Vor- chriften derselben ausgeschieden und diejenigen Änderungen ange nommen werden, die sich aus den bisher dazu ergangenen Ab änderungsgesetzen und dem auf Grund des Entwurfs vom 19. März d. I. zu erwartenden Gesetze ergeben. Von den Abgeordneten Raab (wirtsch. Vgg.), Henning (dkons.) und vr. Arendt (Rp.) ist beantragt, die 3 ^-Stücke als Silber- cheidemünze in das Gesetz einzusügen; ferner liegt eine Resolution der Abgeordneten Weber <nl.), vr. Arendt und Ortel (nl.) vor: Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, für die Folge eine ande^- weite Ausprägung der 5 ^-Stücke in einer gegenüber der jetzigen handlicheren Form eintreten zu lassen. Gleichzeitig soll über mehrere aus das Münzwesen bezügliche Petitionen verhandelt werden. Es ist schließlich noch ein Antrag von Strombeck eingegangen, wonach der Bundesrat ermächtigt sein soll, bei den 25 H-Stücken den Reichsadler durch eine andre Darstellung zu ersetzen und andre besondere Unterscheidungsmerkmale zu beschließen. Die Diskussion wurde darauf über den ganzen Inhalt der Vorlage, die dazu gestellten Anträge, Resolutionen und Petitionen gemeinsam geführt und war sehr lebhaft. In der Abstimmung wird die Einführung eines Fünfund- zwanzigpfenntgstückes mit großer Mehrheit beschlossen. Nach Probe und Gegenprobe gelangt sodann mit schwacher Mehrheit auch der Antrag Raab wegen Ausprägung von Dreimarkstücken zur An nahme. Der Antrag von Strombeck fällt gegen die Stimme des Antragstellers. Auch der Antrag Arendt und die von der Kommission beantragten Resolutionen werden angenommen. Die Petitionen werden durch diese Beschlußfassung für erledigt erklärt. Es folgte die zweite Lesung des am 5. März dem Reichstag unter der Überschrift -Ergänzungen des Etatsgesetzes und des Reichshaushaltsetats für 1908- vorgelegten Gesetzentwurfs: Ein führung des Postscheckverkehrs (Börsenbl. 1908, Nr. 61). Die Budgetkommission hatte die Vorlage als -2. Nachtrag- zum .Etat für 1908 zur Annahme empfohlen. Danach wird der Reichs kanzler ermächtigt, den Postüberweisungs- und Scheckverkehr einzuführen. Die Bestimmungen über die Benutzung des Scheck verkehrs werden durch eine vom Reichskanzler zu erlassende Ver ordnung getroffen. Die Verordnung ist dem Reichstage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die grundsätzlichen Vorschriften über den Postüberweisungs- und Scheckverkehr sind bis zum 1. April 1912 (Vorlage 1914) auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln. Die Kommission schlägt sodann eine Resolution vor, wonach der Reichskanzler ersucht werden soll, in der erwähnten Ver ordnung zu bestimmen: a) daß erhoben werden: I. bei Bareinzahlungen für je 500 ^ oder einen Teil dieser Summe 5 H. II. für jede Barrückzahlung a) vom Tausend (Vorlage */g vom Tausend) der auszuzahlenden Beträge, b) außerdem eine feste Gebühr von 5 -H. III. für jede Übertragung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto 3 -Z, IV. wenn der Kontoverkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als 600 Buchungen erheischt, außer den unter I bis III aufge führten Gebühren für jede weitere Buchung eine Zuschlagsgebühr von 7 H; b. daß die Einziehung der Gebühren sowie der für Formulare zu zahlenden Preise durch Abschreibung von dem zur Zahlung verpflichteten Konto geschieht. Von den Abgeordneten Beck und Weber (nl.) war eine Reso lution beantragt: -Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, Anord nung dahin treffen zu wollen, daß, sofern und sobald die Ein nahmen aus dem Postscheckoerkehr die Betriebskosten voraussicht lich dauernd übersteigen, a. die aus dem Postanweisungsvcrkehr den Scheckkonten zugeführten Beträge spesenfrei behandelt werden, b. eine Verbilligung der Gebührensätze eingeführt wird.- Nach längerer Debatte wurde die Einführung des Post überweisungs- und Scheckverkehrs mit großer Mehrheit beschlossen. Die Resolution der Kommission wurde unver ändert angenommen, die Resolution Beck-Weber gelangte ebenfalls gegen die Stimmen der beiden konservativen Parteien zur An nahme. (Deutscher Reichsanzeiger.) 648*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder