1280 Nichtamtlicher Teil. 37, 14. Februar 1SV0. juristisch eng begrenzten Begriff des Unzüchtigen gebunden fühlte. Der Richter nimmt eben häufig an, nur das als unzüchtig in der Darstellung bezeichnen zu müssen, was in ganz direkter Beziehung zum Akt der Unzucht steht; und um eben da der sittlichen Auffassung des Richters einen weiteren Spielraum zu geben, darum haben wir diesen Paragraphen vorgeschlagen, damit eben der Begriff des Unzüchtigen erweitert werden soll, und wir haben dabei das vollkommene Vertrauen zu unserem Richterstand, daß er sehr wohl beurteilen kann, was eben unzüchtigen Zwecken in der Darstellung dienen soll, und was künstlerischen Zwecken dienen soll. (Seh richtig! rechts.) Es wird keinem Richter einfallen, wirkliche Kunstwerke darum zu verbieten, weil vielleicht Nacktheiten darin sind. Das Ver trauen dürfen wir unbedingt zu unserem Richterstand haben. Meine Herren, zum Schluß noch eins! Alle Welt klagt jetzt über die zunehmende Verwilderung und Verrohung unserer Jugend. Sie können glauben, daß gerade das, was auf dem ganzen Gebiete der Unsittlichkeit vorgeht, daß alle diese Reizungen zur Unsittlichkeit in der Jugend eine wüste Ge sinnung erzeugen, die nachher weitere verhängnisvolle Folgen hat und sich in wüste Thaten umsetzt. Ich will Sie nicht weiter ermüden, meine Herren; ich bitte Sie aber, in erster Linie für den Kommissionsantrag zu stimmen und, wenn das nicht geschehen sollte, wenigstens für die Regierungsvorlage. (Bravo! rechts.) Vizepräsident vr. von Frege-Weltzien: Es liegt mir ein Schlußantrag vor, gestellt von den Herren Abgeordneten Prinz von Arenberg, Büstng, Gamp und Rettich. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Schlußantrag unterstützen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Die Unterstützung genügt. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Schluß der Dis kussion beschließen wollen, sich zu erheben bezw. stehen zu bleiben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; die Diskussion ist geschlossen. — Der Herr Referent verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar werden wir zunächst abzustimmen haben über Z 184a der Kommissions vorlage; dadurch werden wir dem Anträge der Herren Ab geordneten Beckh (Coburg) und Genossen gerecht. Sollte die Kommissionsvorlage abgelehnt werden, so werden wir ab zustimmen haben über die Regierungsvorlage des Z 184a. Die Abstimmung über die Kommissionsvorlage wird nach dem vorhin verkündeten Anträge eine namentliche sein. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Z 184a nach der Komnüssionsvorlage annehmen wollen, beim Ausruf ihres Namens mit Ja zu antworten, — diejenigen, welche ihn ablehnen wollen, mit Nein. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben M. Meine Herren, ich bitte um etwas Ruhe, damit die Herren Schriftführer den Namensaufruf vollziehen können. (Der Namensaufruf wird vollzogen.) Das Alphabet wird rekapituliert. (Geschieht.) Mit Ja antworten: Aichbichler. Prinz von Arenberg. vr. Bachem. Bachmeier. Gras von Ballestrem. Mit Nein antworten: Agster. Albrecht. Antrick, vr. Arendt. Augst. Bargmann. Bassermann. Bauermeister. Mit Ja antworten: Baumann. Bayer. Beck (Aichach). Bender. Graf von Bernstorff (Lauen burg). Biesenbach. Fürst von Bismarck. Graf von Bismarck-Bohlen. Börner. von Bonin-Bahrenbusch. Brandenburg. Braun. Breuer. von Brockhausen. Broekmann. Brückner. Bumiller. Cahensly. Gras von Carmer. Cegielski. von Czarlinski. Prinz Czartoryski. Dasbach. Delsor. von Dewitz. Dietrich. Dörksen. Echinger, vr. Esche. Faltin. vr. von Frege-Weltzien. Fritzen (Düsseldorf). Fritzen (Rees). Gäbel. Graf von Galen. Gerstenberger, von Glebocki. Glowatzki. Gräfe. Haake. vr. Hahn. Freiherr von Hammerstein. Hartmann. Hauß. vr. Freiherr von Heereman. Dr. Heim. Henning. Herold. Herrmann. Hilgendorff, vr. Hille. Hilpert. Himburg. Or. Hitze. l)r. Hoeffel. Hoffmann (Ellwangen). Holzapfel. Graf von Hompesch. Hubrich. Humann. Jakobskötter, vr. von Jazdzewski. Mit Nein antworten: Bebel. Beck (Heidelberg). Beckh (Coburg). Blell. Boltz. Büstng. Calwer. Cramer. vr. Deinhard. Depken. Eckart. vr. Endemann. Ernst. Fischer (Berlin). Fischer (Sachsen). Förster (Reutz). Franken. Frese. Frohme. Gamp. Gaulle. Graßmann. Haußmann (Balingen). Hegelmaier. vr. Heiligenstadt. Heine. Freiherr Heyl zu Herrnsheim, vr. Hieber (Württemberg). Hilbck. Hische. Hoch. Hoffmeister. Holtz. Horn (Goslar). Horn (Sachsen). Hosang. Johannsen.