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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1900
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- Deutsch
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1274 Amtlicher Teil. ^ 37, 14. Februar 1900 I. 8. B. Mohr in Tübingen. 8kk. ^r. 8". Ludski.-I'r. v. 3. —; Din^slpr. n. 4. — vsISs. (IV, 142 8.) 8ubskr.-?r. v. 3.— ; Livrelpr. v. 4.—. Bernoulli, (5. A.: Die Heiligen der Merowinger, gr. 8°. (XVI, 336 S.) n. 8. — Betzinger, B.: Die Liegenschafts-Vollstreckung (Zwangsversteige rung) nach dem Reichsgesetze vom 24. III. 1897, in Aktenform an e. Rechtsfalle dargestellt. Beilage. Badische Ausführungs normen. gr. 80. (4 S.) Unentgeltlich. Hefte zur „Christlichen Welt". Nr. 41. gr. 8". n. —. 60 I. Nenmann in Nenvamm. Führer durch die große Landwirtschaftswoche Berlins. Im Febr. 1900. VIII. Ja'hrg. 8°. (80 S.) —. 30 Lndwig Nüßler in Leoben. Seidler, E: Die Mängel unseres Eisenbahn-Tarifwesens u. dessen Verhältnis zur Handelspolitik. Denkschrift der Handels- L Gewerbekammer in Leoben, gr. 8". (24 S.) n. 1. — Panl Paretz in Berlin. Frank, A. V., u. F. Krüger: Schildlausbuch. Beschreibung u. Bekämpfg. der f. den deutschen Obst- u. Weinbau wichtigsten Schildläuse. Bearb. f. die Praxis. Mit 59 Textabbildgn. u. 2 Farbendr.-Taf. gr. 8°. (VIII, 120 S.) n. 4. — Glatze!, A., u. F. Lterneberg: Das Verfahren in Auseinander setzungsangelegenheiten. Im Aufträge des kgl. Ministeriums f. Landwirtschaft, Domänen u. Forsten. 2. Ausl., neu bearb. durch F. Sterneberg u. I. Peltzer. gr. 8°. (XVI, 839 S.) n. 25. — L. v. Vangerow in Bremerhaven. Adreß-Buch f. Bremerhaven, Geestemünde u. Lehe auf d. I. 1900. gr. 8°. (92, 102 u. 84 S.) Geb. bar n.n. 5. — Dentsche Verlags-Anstalt in Stnttgart. Zola, E.: Der Zusammenbruch. (Der Krieg von 1870—71.) Mit Abbildgn. v. A. Wald, F. Bergen u. CH. Speyer. (In 25 Lfgn.) 1. Lsg. gr. 8°. (S. 1—32.) —. 40 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer znm erkenmale angekündigt lind I. G. Cotta sche Bnchhandlung Nachf. G. m. b. H. in Stuttgart. 1291 Bischer, Shakespeare-Vorträge. 2. Band. Macbeth, Romeo und Julia. 6 geb. 7 .//s. Ribbeck, Geschichte der römischen Dichtung. 2. Bd. 2. Ausl. 8 ^ 75 geb. 10 Sybel, Heinrich v., Geschichte der Revolutionszeit 1789—1800. Wohlfeile Ausg. 10. Band. 2 ^ 40 geb. 3 Dasselbe komplett 24 geb. 30 Gebrüder Jaerrecke in Hannover. 1289 C. W. Kreidel's Verlag in Wiesbaden. 1290 ' 2.oÄ ^Xuü^ V2 " M. L H. Marens in Breslan. 1288 Ebert, das amtsgerichtliche Dezernat. 4. Ausl. 2. Lieferung. 1 ^ 80 H. E. S. Mittler L Sohn in Berlin. 1290 1 20 Irart. stws. 1 ^ 50 H. Georg Rosenberg Verlags-Conto in Fürth. 1290 Rehm, Warenhausumsatzsteuer u. Gewerbefreiheit. 1 Heinrich Schmidt är Cnrl Günther in Leipzig. 1288 Lrioto äsr LlisLdotli kattsrson. 2 ^ 60 Asb. 3 ^ 60 -Z. Hngo Steinitz Verlag in Berlin. 1292 von Kapff-Essenther, Schulden. 2 <5. Stranß Verlag in Chemnitz. 1292 Veit L Comp, in Leipzig. 1292 6ed. ea. 1 ^ 50 H. Nichtamtlicher Teil. Entwurf eines Gesetzes betreffend Äenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches. 8 184a. Verbreitung von Schriften rc., welche, ohne un züchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen. Zweite Beratung im Reichstag, 142, Sitzung am 7, Februar 1900, <Aus dem amtlichen stenographischen Bericht,) (Vgl. auch Börsenblatt Nr, 33, 3L.) (Schluß aus Nr, 38.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Heine, Heine, Abgeordneter: Meine Herren, wir sind gegen diesen Z 184a und haben ganz triftige Gründe dazu. Wir meinen, daß einige Gründe dagegen in der heutigen Debatte noch nicht so scharf zum Ausdruck gekommen sind, wie wir es für wünschenswert halten. Deshalb glaube ich noch einiges hinzufügen zu dürfen. Ich bitte Sie, immer festzuhalten, der vorliegende Gesetz entwurf verfolgt nicht die Tendenz, offenbar pornographische Litteratur, Malerei oder Schmiererei zu verfolgen; dazu reicht vielmehr Z 184 aus, der gestern beraten worden ist. Was soll nun 184a treffen? Er spricht von Darstellungen, die »ohne unzüchtig zu sein, das Scham- und Sittlichleitsgesühl verletzen». Mir ist es nun, wenn ich von meinem Gefühle ausgehe, überhaupt unmöglich, mir Dinge vorzustellen, die das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzen, wenn sie nicht unzüchtig sind. Mein Scham- und Sittlichkeitsgefühl nimmt Anstoß an der schmutzigen Tendenz eines Bildes, Was nicht unzüchtig im eigentlichen Sinne ist, was nicht bestimmt ist, unzüchtige Gefühle zu erregen, das kann nach meiner Meinung das Scham- und Sittlichkeitsgefühl eines ver nünftigen Menschen nicht in Wallung versetzen, ihn nicht entrüsten; was aus einer lauteren Gesinnung kommt, kann niemals das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzen. Nur das Gemeine nach Tendenz und Inhalt ist dazu imstande. Der Herr Kollege Müller hat vorhin mit Recht das berühmte Diktum aus Wischers Werk -Auch Einer« citiert, das meines Erachtens den Kern der Sache am besten trifft. Nach meiner Meinung spricht aus dem Gesetzentwurf eine heute leider nicht ungewöhnliche, aber nicht genug zu verwerfende Tendenz, eine Verfolgung des Ungeschminkten, Unbekleideten, des Natürlichen, kurz, der Wahrheit auf dem Gebiet der Kunst, weiter nichts, (Heiterkeit in der Mitte.)
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