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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1901
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- Deutsch
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960 Nichtamtlicher Teil. 27, 1. Februar 1901. kauf von Bilderbüchern und Jugendschriften in den Bann ihrer Anziehungskraft auf die urteilslose Menge stets mehr ziehen, Kolportage, Reisegeschäfte und Lesezirkel, direkte Lieferungen der Verleger an das Publikum — wir erinnern an die Angebote von Wörterbüchern mit 50 Prozent seitens eines Berliner Verlegers —, verschlechterte Bezugsbedingungen, z. B. bei vielen Schulbüchern rc., erwähnen, so eröffnet sich eine Perspektive unerfreulicher Art. Wir wollen bei diesen Punkten nicht ins einzelne gehen und oft gerügte Uebel- stände, trotzdem sie empfindlicher geworden sind, nicht erneut breit vortragen. Ebenso wollen wir Uebelstände anderer Art hier nur summarisch nennen. Zuerst die Hochflut der Novitäten im Herbst und Spätherbst, die immer mehr anschwillt. Die Eisenbahn hat dadurch ohne Zweifel erhöhte Einnahmen, auch die Spesenberechnungen der Kommissionäre summieren sich dadurch höchst angenehm für diese, sonst hat die Sache kaum Zweck. Die langen Gesichter der Verleger, von denen jüngst im Börsenblatte in den Rückblicken eines Romanschriftstellers die Rede war, rühren zum Teil, abgesehen von ihrer Begründung in der Ueberproduktion, überhaupt mit her von der verspäteten Ausgabe der Novitäten. — Zu den Verdrießlichkeiten des Sortimenters gehört auch mit die Unsitte mancher Verleger, ihre fein gebundenen Bücher ohne Umschläge und Futterale auszugeben, dabei aber womöglich noch recht Helle Farben der Einbände zu wählen. Diese schlecht bekleideten Kinder rabenväterlicher Verleger ziehen sich, um in einem Bilde winterlicher Temperatur zu reden, leicht Frostbeulen zu. Das kaufende Publikum wird aber immer ablehnender gegen solche Schönheitsfehler. Den Schaden trägt der Sortimenter auch in den Fällen, wo solche Bücher 5 condition ge liefert waren. Denn der Verleger sieht nicht ein, daß es seine Pflicht gewesen wäre, seine Kinder mit Mantel und Handschuhen auszurüsten, sondern schickt, wenn er sie nicht überhaupt als entartet zurückweist, lange Kurkostenrechnungen von Buchbindern ein. Es wäre entschieden zu wünschen, daß ein Gesetz erlassen würde, wonach jeder Verleger jährlich eine mehrwöchentliche Uebung im Sortimentsbuchhandel ab zuleisten hätte, um zu lernen, sich selbst richtig zu beurteilen und zu verstehen. Er würde dann den Aerger persönlich empfinden, den z. B. Bücher, die zwar Futterale haben, auf diesen aber keinerlei Bezeichnung tragen, verursachen. Das sind alles übel angebrachte Ersparnisversuche, die entschieden verworfen werden müssen. Und was nun die modernen Herren Verleger anbelangt, so könnten sie dann des Rätsels Lösung selbst versuchen, wo und wie man ihre Bücher bei den geschmack- und stilvollen Titeln, Umschlägen und Vorsatz papieren noch auszeichnen kann. Doch das sind kleine Schmerzen gegenüber den großen Nöten, unter denen wir zu seufzen haben. Aber auch Nadelstiche thun weh. Erwähnt sei auch noch der Karrenhandel, eine wohl spezifisch hamburgische Eigentümlichkeit, die aber ihre Speisung meistens von auswärts erhält. So hatte eine unserem Verein angehörende Firma während der ganzen Weihnachts zeit darunter zu leiden, daß zwei Karrenhändler mit Jugend schristen rc. aus dem Süddeutschen Verlags-Institute in Stuttgart vor ihrer Thür Posto gefaßt hatten und die geramschten Bücher als ganz neue Exemplare laut schreiend anpriesen.*) Doch auch hier wollen wir die Frage des Ram sches nicht eingehend erörtern. *) Erwiderung. Den Freunden unseres Hauses gegenüber ist es unnötig, zu konstatieren, daß wir -einen Karrenhändler in Hamburg- nicht zu unseren Kunden zählen, wie wir überhaupt von der Existenz dieses Gewerbes erst durch obigen Artikel Kenntnis erhielten. Der be drängte Kollege hätte sich und uns jedenfalls bessere Dienste ge leistet, wenn er sich um Abstellung des Mißbrauchs sofort an uns gewandt hätte, statt die Sache jetzt erst in einem Vereinsberichtc Ausblick. Das eben begonnene Jahr wird uns in den obersten Spitzen des Börsenvereins Veränderungen bringen. Hoffen wir, daß Männer an die Spitze treten werden, die es ver stehen, auf dem begonnenen Wege rüstig fortzuschreiten. Das hohe Ziel ist die Jnnehaltung des festgesetzten gleichen Laden preises überall im deutschen Buchhandel. Es ist gewiß ein großer Erfolg des jetzigen Börsenvereinsvorstandes, daß es ihm gelungen ist, die bedeutendste der frondierenden Firmen zu dem Versprechen der Anerkennung der Satzungen zu bringen. Mögen hier Wort und That unverbrüchlich eins sein, dann stände zu hoffen, daß auch die übrige Fronde bald ge zwungen werden würde, sich dem Gesetz des Altruismus zu beugen. Dann würde auch die Klage des Propheten: »Ein Jeglicher sieht nur auf seinen Weg« sich bald lösen in dem damals zur That gewordenen Wunsch des Apostels: »Ein Jeglicher sehe nicht auf das Seine, sondern auch auf das, was des Anderen ist«. Der Hamburg - Altonaer Buchhändler-Verein wolle aber, wie bisher, beharrlich und treu diesem Ziele nachjagen und ihm sich zustrecken, daß er es ergreifen möge! Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. — Die XI. Kommission des Reichstags setzte am 29. Januar die Beratung des Urheberrechts - Gesetz entwurfes fort. Die 88 19, 20 und 21 wurden unverändert nach der Vorlage angenommen. Die Beratung über 8 22 wurde vertagt. Ueber den Verlaus der Sitzung wird der Leipziger Ztg. ge schrieben: Z 19 (Voraussetzungen dafür, was als Nachdruck nicht anzusshen ist) wurde unter Ablehnung der Anträge vr. Esche, Lurz und Haußmann-Böblingen nach der Vorlage angenommen. Ebenso 8 20, nachdem der hier gestellte Antrag Beckh-Coburg gegen zwei Stimmen abgslehnt worden war. 8 21 bestimmt, daß als Nachdruck eines Werkes der Tonkunst nicht anzusehen ist: 1. wenn einzelne Stellen eines bereits erschienenen Werkes in einer selb ständigen litterarischen Arbeit angeführt werden; 2. wenn kleinere Kompositionen nach dem Erscheinen in eine selbständige wissenschaft liche Arbeit ausgenommen werden; 3. wenn kleinere Kompositionen Werke einer größeren Zahl von Komponisten vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach nur für den Unterricht in Schulen mit Ausschluß der Musikschulen (vr. Oertel beantragt, hier einzuschalten: -Lehrer bildungsanstalten», zieht aber später diesen Antrag zurück) be stimmt ist. Diese Bestimmung bleibt nach Ablehnung der Anträge vr. Esche und Beckh-Coburg unverändert. 8 22 (als Nachdruck eines Werkes der Tonkunst ist es nicht anzusehen, wenn das Werk nach seinem Erscheinen aus Vorrichtungen für solche Instrumente über tragen wird, die zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen) wurde vom Abgeordneten Dr. Esche lebhaft bekämpft, vom Regierungskommissar Geheimen Ober-Regierungsrat Hauß aber im Hinblick auf die ausländische Gesetzgebung ebenso entschieden verteidigt. Nach langer Debatte wurde die Abstimmung bei diesem Paragraphen vertagt. — Nächste Sitzung Donnerstag, vor mittags 10 Uhr. Reichsgerichtsentscheidung. — Ueber die Strafbarkeit von Beschimpfungen der Einrichtungen und Gebräuche an erkannter Religionsgcsellschafteu hat das Reichsgericht vor längerer Zeit ein beachtenswertes, von früheren Erkenntnissen abweichendes gerichts- veröffentlicht wird. Das Reichsgericht hat die An wendung des ß 166 des Strafgesetzbuches in folgender Weife eingeschränkt: Wenn auch die Orden als Einrichtung der katholischen Kirche anerkannt sind, so folgt hieraus doch keineswegs, daß jeder ein zelne der approbierten Hrdcn mit seinen besonderen Regeln vor Angriffen durch die Bestimmung des 8 166 des Strafgesetzbuchs geschützt sei; als geschützte Einrichtung der Kirche könne jene Ver anstaltung vielmehr nur in ihrer Allgemeinheit, das Ordensinstitut als solches, angesehen werden; undenkbar sei es nicht, daß bei zur Sprache zu bringen. Daß cS uns auf den Aufkauf der Lappalie nicht angckommen wäre, braucht kaum gesagt zu werden. Die Untersuchung der uns total unbekannten Angelegenheit ist cingeleitet. Stuttgart. Süddeutsches Verlags-Institut.
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