Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19121119
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191211196
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19121119
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-11
- Tag1912-11-19
- Monat1912-11
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
14KS2 d. DV4u. BE<mdü. Mchtamtlicher Teil. 270, IS. November ISIS. pflichtet werden, den betroffenen Weilen eine Verlängerung des Schutzes zuzugestehen; zu unbegrenztem Schutz sind sie keinesfalls verpflichtet. b. In Österreich-Ungarn und in der Schweiz, die beide — gleich dem Deutschen Reich — nur dreißigjährige Schutzfrist haben, kommt eine solche Ver längerung überhaupt nicht in Frage. o. In der Schweiz insbesondere hört der Schutz von Wagners Merken bereits am 13. Februar 1913 aus, da dort die dreißigjährige Schutzfrist vom Todes tage an berechnet wird. Es ist also sicher, daß keine deutsche Gesetzesnobelle, sie mag ausfallen, wie sie will, Parsifal-Aufsührungen in der Schweiz vom 13. Februar 1913 an, in Österreich-Ungarn vom 1. Januar 1914 an verhindern kann, und sehr un wahrscheinlich, ob ein unbegrenzter Schutz dies für die anderen Länder der Berner Übereinkunft bewirken kann. Nur eine rechtzeitige Verlängerung des Auffllhrungsschutzes überhaupt vermöchte das. Diese ist aber vom Reichstag sowohl bet Beratung des Gesetzes vom 19. Juni 1901 als der Novelle vom 22. Mai 1910 abgelehnt worden, hat also wenig Aussichten. Läßt sich aber auch in den anderen Ländern der Berner Übereinkunft, namentlich in Frankreich und Belgien, eine Verlängerung des Parsifalschutzes nicht erreichen, so würde das erstrebte Ausnahmegesetz nur die Wirkung haben, daß rings um die deutschen Grenzen das geschehen dürfte, was im Deutschen Reiche nur in Bayreuth erlaubt sein soll: bei aller Sympathie für Wagner und sein großes Werk ein undurchführbar erscheinender Gedanke. Dazu kommt noch, daß ein solches Gesetz nur dann möglich sein würde, wenn es zugleich Sicherheitsbestimmnngen für seine Durchführung enthielte, im Falle Parsisal also Sicherheiten für Erhaltung des Bayreuther Theaters auf unbegrenzte Zeit. 7. Neuere Urheber-Gesetze des Auslandes. Der Ausschuß hörte Referate über das dänische Gesetz von 1912, das englische von 1911, das russische von 1911, das chinesische von 1910 und das in Vorbereitung befindliche holländische. Im allgemeinen fand der Aus schuß keine Vorzüge jener ausländischen Gesetze vor dem deutschen. Indessen verdienen doch einige Besonderheiten Er wähnung: im russischen Gesetz der 50 jährige Schutz der Erstlings-Ausgaben und der 18stündige Schutz der tele graphischen und telephon^chen Nachrichten in Zeitungen; im chinesischen Gesetz der 30jährige Schutz der Erstlings- Ausgaben und die Anerkennung des Besteller-Rechtes; im Entwurf des holländischen Gesetzes ebenfalls das Be steller-Recht. Der Ausschuß für Urheber« und Verlagsrecht. Robert Voigtländer Fritz Schwa rtz Vorsitzender. Schriftführer. Der Buchhandel im Warenhause.- Wenn sich jemand in eigener Sache zum Kritiker aufwirst, so kann es nicht überraschen, daß er die Dinge in eine Be leuchtung rückt, in der sie so erscheinen, wie er wünscht daßmansiesehen soll. Handelt es sich nun gar darum, denWaren- häusern und dem, was ihnen der Buchhandel angeblich zu ver danken hat, ein Loblied zu singen, so wird man zu einer ganz besonderen »Ausmachung« greifen müssen, um für diese Mache Verständnis zu finden, und sich ein auserwähltes Publikum dazu einladen, das mit verständnisvollem Schmunzeln anhört, was aus seinen Reihen heraus eigentlich alles für Kultur und Fortschritt geleistet wird. Welches Publikum aber wäre wohl für einen derartigen Zweck geeigneter als die Mitglieder des »Verbandes Deutscher Waren- und Kaufhäuser«,' und welche Stelle zweckmäßiger zu ihrer Glorifizierung als dessen offizielles Verbandsorgan, die in Berlin erscheinende »Zeitschrift für Waren- und Kaufhäuser«? Hier, wo alles, was zum Bau gehört, sich zufammenfindet, zu singen und lobpreisen die einzig seligmachende Wahrheit von der wirtschaftlichen und kulturellen Notwendigkeit der Warenhäuser, ist denn auch erst- malig von einem »Spezialberichterstatter« auf ihre Wichtigkeit für den deutschen Buchhandel hingewiesen und die Forderung einer Jnteressentenvertretung im Börsenverein der Deutschen Buchhändler erhoben worden. Auf anderthalb Spalten wird in diesem Artikel versucht, ein Bild der Entwicklung der Waren häuser und ihrer ständig wachsenden Bedeutung für den Buch handel zu geben, den Übergang von dem Verlauf zur Eigen produktion zu schildern und den Anspruch auf Sitz und Stimme im Börsenverein mit dem Hinweis zu begründen, daß sich »die Leitungen verschiedener Buchableilungen entschlossen ha den, unter großem Kostenaufwand die besten Werke der Lite ratur aus vornehmsten Verlagen in Restauslagen und Remtt- tenden auszulausen«. »Dadurch«, heißt es weiter, »hat man eine Art bibliophiles Antiquariat gestaltet, das in seiner Vor nehmheit einzig dasteht und selbst den elegantesten Bücher kenner in die Buchabteilung des Warenhauses zieht. Aner kennenswert und zugleich hochinteressant ist es zu beobachten, wie nach und nach selbst der verwöhnteste Bibliophile Kunde des Warenhauses geworden ist, ohne jedes Vorurteil, ohne den geringsten Skrupel.« In diesem blühenden, an die schönsten orientalischen Muster erinnernden Stil ist der ganze Artikel geschrieben, dessen Verfasser offenbar keine Ahnung davon hat, daß er in jedem Satze unfreiwillig bestätigt, daß die Waren häuser trotz aller Entwicklung, die sie durchgemacht haben, auch heute noch nicht vom Ramsch loskommen. Was vor ca. dreißig Jahren bei Wertheim im Norden die Gratissemmel — 5 statt 4 für 10 H — bewirkt hat, soll heute durch das »Remtttendenexemplar« erreicht werden. In einzelnen Fällen mag die Konkurrenz der Waren häuser besonders in bezug aus die Kontrolle der Preise für die Konsumenten von Nutzen gewesen sein, insofern sie eine Art Gegengewicht zur Willkür einzelner Detaillisten schuf, die den Gewinn ganz nach Belieben, ohne jede Rücksicht aus die Konjunktur des Marktes sestsetzlen. Einer solchen Kontrolle bedarf es im Buchhandel nicht, da die Festsetzung des Laden preises nicht vom Sortimenter, sondern vom Verleger ab hängig ist, der allein den Verkaufspreis bestimmt, an :üen sich der Sortimenter unter allen Umständen zu halten ! hat. Wenn es nun schließlich auch nicht gleichgültig ist, ob jemand nebenbei noch mit Band, Zwirn und Streichhölzchen oder ausschließlich mit geistiger Ware handelt, so hätte man doch dem Eindringen der i Warenhäuser in den Buchhandel weniger Widerstand ent gegengesetzt, wenn ihrerseits eine Geneigtheit bestanden hätte, nicht nur die Vorteile, die der Buchhandel bietet, sondern auch die Pflichten, die er auferlegt, mit zu übernehmen. Statt dessen geht die Tendenz der Warenhäuser dahin, alle Waren- I gattungen, die sich zum Massenvertrieb eignen, aufzunehmen, ^ dagegen grundsätzlich Artikel, die für kleinere Interessenten kreise berechnet sind und somit keinen oder nur geringen Nutzen ! abwerfen, auszuschlietzen. Ein Individualisieren kennen die Warenhäuser nicht, höchstens ein Zuschneiden einzelner Artikel für die verschiedenen Klassen des kaufenden Publikums. Sy ^ suchen sie auch im Buchhandel die Rosinen aus dem Teig und schiebenden Rest, mit dem sie nichts anzufangen wissen, demBuch- handel zu. Von Büchern versteht ja das große Publikum meist ! noch weniger als von anderen Dingen,- und namentlich »der kleine Mann« wendet sich mit Vorliebe aus dem Gebiete der Geschenkltteratur jenen Erscheinungen zu, die durch die Kunst des Buchbinders äußerlich etwas vorstellen. Ihr literarischer Wert ist ihm gleichgültig, und schwerlich wäre er auch in der Lage, ihn beurteilen zu können. Diesem Faktum tragen na-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder