Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110408
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191104082
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110408
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-04
- Tag1911-04-08
- Monat1911-04
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
82, 8, April 1911, Nichtamtlicher Teil, B»rl,nbla» >, d. rischn, Suchyandkl 4399 Verkäufer trägt, erheischt es die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, die Mängelrüge nach angemessener Zeit zu wiederholen, wenn das Ausbleiben der Antwort des Ver käufers darauf schließen läßt, daß die erste Anzeige nicht angelangt ist, (Handelskammer für das Großherzogtum Sachsen ) 6, Nachricht der bevorstehenden Nichteinlösung einer Postnachnahme oder eines Postaustrages, Es ist unter Kaufleuten nicht üblich, daß derjenige, welchem von anderen eine Postnachnahme oder Post auftrag avisiert ist, — sei es nun, daß der avisierte Betrag der Richtigkeit entspricht oder nicht — die bevorstehende Nichteinlösung des Postauftrags bzw, der Nachnahme vorher dem Gegner zu wißen zu machen hat. Es ist hierbei auch nicht von Belang, ob die beiden Kaufleute miteinander im ständigen Geschäftsverkehr stehen oder nicht, (Handelskammer zu Franksurt a/M) 7, Erfüllung der Zahlungsverbindlichkeit, Kaufpreisberichtigung, Der Käufer, welcher zur Deckung des Kaufpreises Wechsel in Zahlung gibt, ist, wenn die Vereinbarung lediglich dahin geht, daß er den Diskont zu tragen hat, nicht verpflichtet, außer dem Diskont noch eine Provision zu zahlen. Dagegen ist er, wenn er ungestempelte Wechsel über geben hat, verpflichtet, dem Wechselempfänger die Kosten für die Siempelung der Wechsel zu ersetzen; denn der Verkäufer, welcher sich bereit erklärt, Wechsel in Zahlung zu nehmen, geht dabei von der Voraussetzung aus, daß ihm ordnungsgemäße, d. h, nicht nur den Bestimmungen der Wechselordnung, sondern auch denjenigen des Wechsei- stempelgefetzes entsprechende Wechsel übergeben werden. Um die Wechsel verwerten zu können, ist er genötigt, die fehlenden Stempelmmken selbst zu verwenden, und berechtigt, den Ersatz dieser dem Wechselgeber zur Last fallenden Kosten von diesem zu fordern. Wenn öfters — namentlich bei geringfügigen Beträgen — der Verkäufer von diesem Recht keinen Gebrauch macht, so beruht dies lediglich sauf Kulanz gegen seinen Kunden, nicht aber auf der Annahme einer Verpflichtung hierzu aus Grund eines ihn zur Tragung dieser Kosten anhaltenden Handelsgebrauches, (Breslauer Handelskammer,) 8, Verwahrung von Doppelschlüsseln eines Geldschrankes, Es ist als eine schwere Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unzusehen, wenn ein Kaufmann mit einem Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang der klägerischen Firma die Doppelschlüssel zum Geldschrank in einem wenn auch gut verschließbaren Schreibtisch aufbewahrt hat, der in demselben, nachts unbewachten Geschäftsraum steht wie der Geldschrank, (Handelskammer zu Frankfurt a/M,) S, Förmlicher Vertragsabschluß bei der Übertragung eines bestehenden Geschäfts, Behufs Feststellung der Stempelsteuerpslicht hat ein Amtsgericht um eine gutachtliche Äußerung darüber ersucht, ob nach der Verkehrssitte eine förmliche Urkunde über einen Vertrag errichtet zu werden pflege, durch den z, B, ein ganzes Warenlager nebst geschäftlicher Einrichtung und Außenständen von erheblichem Werte verlaust und, nachdem der Kaufpreis (^ 30 000) zu bar bezahlt, zu U auf drei Monate und zu H aus sechs Monate ge stundet wird. Es wurde hierauf mitgeteilt, daß es nach den an- gestellten Erörterungen der Verkehrssitte entspreche, über einen Vertrag, durch welchen ein ganzes Warenlager nebst geschäft licher Einrichtung und Außenständen von erheblichem Werte verkauft werde, eine förmliche Urkunde zu errichten, Ais Erklärung für diese Verkchrssitte wurde geltend gemacht, daß der Abschluß einer derartig durchgreifenden geschäftlichen Ver änderung durch einen schriftlichen Vertrag festgelegt zu werden pflege. Auf diese Gepflogenheit würde kein vorsichtiger und gewissenhafter Kaufmann verzichten, zumal ganz besonders dann nicht, wenn der Verkauf nicht gegen sofortige voll ständige Barzahlung erfolge. (Chemnitzer Handelskammer,) 10,Berechnung des Gewinnanteils für den vor Ablauf des Geschäftsjahres ausscheidenden Bevoll mächtigten. In Fällen, wo ein Handlungsbevollmächtigter, der neben dem Bezüge von festem Gehalt am Gewinn und Verlust des Geschäfts teilnimmt, vor Ablauf des Geschäftsjahres aus dem Geschäft ausscheidet, ist es verkehrsüblich, daß die Bilanz für das ganze Geschäftsjahr ausgestellt wird und dann der Ge winn- oder Verlustanteil pro rat» towporis zur Verrechnung gelangt, (Älteste der Berliner Kaufmannschaft.) 11, Berechnung der Spesen des Reisenden, Ein Handlungsreisender, der mehrere Tage an einem Ort verweilt, hat üblicherweise die vollen Tage Spesen zu beanspruchen, (Rostocker Handelskammer,) 12, Kein Anspruch des Reisenden auf Spesen während seiner Verhinderung, Die Kammer stellte fest, daß es nicht allgemein handels üblich ist, daß ein Reisender, dem feste Tagesspesen zugebilligt sind, diese Spesen auch sür die Zeit beanspruchen kann, während deren er infolge unverschuldeter Umstände verhindert ist, für seinen Geschäftsherrn tätig zu sein, (Handelskammer zu Trier,) 13, Begriff -Reisetag«, Unter »Reisetag- ist nicht nur der Tag der Fahrt, sondern auch die Zeit der Verkausstätigkcit am fremden Ort zu verstehen, (Handelskammer zu Frankfurt a, O) 14, Vergütung an Reisende sür die Zeit der Anwesen heit am Geschäftsakt, Ein Reisender, der seinen Wohnsitz nicht am Platze des Geschäftsherrn hat und welcher vertragsmäßig während be stimmter Zeiten am Sitze des Geschäfts anwesend sein muß, erhält für diese Zeit, auch wenn vertragsmäßig nichts fest gesetzt ist, angemessene Vergütung; ebenfalls sind Fahrgelder zu vergüten, (Handelskammer zu Halle a/S.) 15, Kostenlast der Zusendung von Musterkoffern, Ein Reisender, der täglich 19 Reisespesen erhält, hat die Fracht sür Zusendung der Musterkoffec selbst zu trage», wenn er für den Tag der Zusendung bereits Tagcsspesen erhielt, besonders wenn dieselben weit höher sind, als die Frachtkosten für die Musterkoffer, (Handelskammer zu Halle a/S ) Die Amerikanische Literatur 1910*). Die Büchererzeugung der Vereinigten Staaten war im Jahre 1910 größer als in allen vorhergehenden Jahren und brachte Amerika den am meisten Bücher produzierenden Ländern der Welt sehr nahe. Bücher von ganz hervorragendem Werte sind nur wenige erschienen; der Versuch, das Beste auszuwählen, wurde durch die große Menge des Erschienenen sehr erschwert; indessen darf gesagt werden, daß das Hervorgebrachte im allge meinen einen mehr als gewöhnlichen vortrefflichen Durchschnitt zeigt. Die nachstehend angeführten etwa dreihundert Titel von etwa 12000 im vorigen Jahre erschienenen Werken umfassen die- *) Nach: l'de ^Vorlä ^Imanae avä Lvo^olopsäi«, 1911. Igsuecl l)^ tbs krs88 kubli8billA Oo. (I^is ^orlr ^Vorlü), New Uork. 30 ot«. 572'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder