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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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80. 6. April 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4303 schwerfälligen Titel ab und erschienen unter der Be zeichnung »Bielefelder Kreisblatt«. Noch dreimal wurde der Name geändert, und zwar im Jahre 1864 in »Bielefelder Wochen blatt«, 1876 in »Bielefelder Tageblatt« und 1883 in »Westfälische Zeitung« mit dem Untertitel Bielefelder Tageblatt. Die Buchdruckerei und der Verlag von I. D. Küster Nachf. gingen im Jahre 1870 von der Küsterschen Familie durch Kauf in den Besch von Wilhelm Bertelsmann, Bielefeld, über, der sie einige Jahre später an seinen Bruder Heinrich Bertelsmann in Firma C. Bertelsmann, Gütersloh, abtrat. Nach dem Tode von Heinrich Bertelsmann übernahm die Firma dessen Schwiegersohn Johannes Mohn in Firma C. Bertelsmann, Gütersloh, der am 1. April 1904 den langjährigen Leiter des Unternehmens, Alfred Käller, Bielefeld, als Teilhaber aufnahm. Der Aufschwung des Blattes datiert feit der Übernahme des selben durch die Familie Bertelsmann, besonders aber nachdem der jetzige Mitinhaber Alfred Käller im Jahre 1879 als Geschäfts- führer bestellt wurde. Während die Auflage im Jahre 1870 1700 Exemplare betrug, stieg diese 1879 auf 2900, 1890 auf 6900, 1900 auf 15 000 und 1911 auf 20 600 Exemplare. Anläßlich des Jubiläums hat der Verlag von I. D. Küster Nachf. eine lesenswerte sechzehnseitige Festzeitung im Format der Westfälischen Zeitung herausgegeben. In ihr wird uns die Geschichte der Westfälischen Zeitung von den Zeiten der französischen Fremdherrschaft an, eine Beschreibung der Ent wicklung Bielefelds in den letzten hundert Jahren und ein Ein blick in den Betrieb der Verlagshandlung geboten. Zahlreiche Abbildungen unterstützen den beschreibenden Text. 0. 8. Fraktur oder Antigua. (Vgl. Nr. 79 und die dort ge gebenen Hinweise). — Peter Rosegger ist uns allen nicht nur durch seine gemütvollen und lebensfrohen Dichtungen lieb und wert geworden, sondern wir nehmen ihn, den Sohn der schönen grünen Steiermark, einfach für uns in Anspruch. Denn Rosegger ist aus tiefster Seele ein deutscher Dichter und ein kern deutscher Mann! Er, der aus den einfachsten Verhältnissen heraus sich emporgearbeitet hat, den wir mit Recht den volks tümlichsten Dichter unserer Zeit nennen, hat schon oft seine Stimme erhoben, wenn es galt, für unsere geistigen Güter ein zutreten und damit unsere deutsche Kultur vor schädlichen Ein flüssen zu bewahren. Zum Beleg verweise ich vor allem auf seine Schriften: »Bergpredigten« — »Allerlei Menschliches« — »Das Sünderglöckel«. Im »Heimgarten«, seiner im besten Sinne des Wortes deutschen Familienzeitschrift, veröffentlicht Rosegger unter der Überschrift »Tagebuch des Heimgärtners« regelmäßig kleine Artikel, die vornehmlich Fragen unserer Zeit behandeln. In der Überzeugung, daß Roseggers Meinung und Stellungnahme zu der jetzt wieder aufgerollten Frage: »Fraktur oder Antiqua?« die weitesten Kreise interessieren wird, lasse ich an dieser Stelle folgen, was der Dichter im »Heimgarten« über die großen Latein-Buchstaben geschrieben hat. Hamburg, 4. April 1911. Hermann Seippel. LlN 6Ü!LL'1'U40LU II4'1' MU LINN40 OLLl.407'. V488 LU Dill LUILk^OKL^LN 80 80UVVLU 1.L8L. DIL NI'l'l'Ll.8'1' 80LKLIL.V1480LINL Lll'l' 0U0ä8Ltt L47'LM606U8'I'48Ltt OL- 86LUlLULN 8IM). ^VLLKLbll) Illkl 6LI OL VVÖOdlLIOllLdl 048 NOK'IMOV 80k'0k'I' IN8 400L L4I.LL, NV88L LU VIL OU088LN 6000814^^ U4808 IMOL^ELKLN, V4NII' VLU- 840I4L LU VILO 2Ll?. »Das freut mich«, antwortete ich dem Mann, »Sie werden in Ihrem Berufe nicht der einzige sein, dem es so geht«. Ich glaube, gerade die Postbeamten wären berufen, gegen diese unsinnige Mode aufzutreten. Auch bei Geschäftsschildern sind die großen Lateinbuchstaben von ganz besonderem Nachteil, da die allermeisten Leute diese Zeichen viel schwerer lesen als die landläufigen. Ebenso unvorteilhaft und unbequem find die nur in großen Lateinbuchstaben gedruckten Büchertitel. Man kann diese Buchstaben auch nicht leicht ge wohnt werden, weil sie untereinander zu gleichartig sind, um charakteristische Wortbilder zu geben. Aber die liebe Mode, von der sich die Leute bei der Nase herum führen lassen wie von keinem andern Frauenzimmer! Und das will viel sagen. Die großen Buchstaben sind vor nehmer, sie sind die Aristokraten des Alphabets! Gewiß, das wären sie, wenn sie einzeln stünden in der Menge. Wo lauter Aristokraten sind, da gibt es gar keinen, der hervorragt; denn die großen Buchstaben untereinander sind dasselbe Gesindel wie die kleinen, nur noch charakterloser. Also etwas weniger größen wahnsinnig und etwas mehr praktisch! Argentinische Republik. Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Schutz des wissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen Eigentums. — Zu dem Gesetze Nr. 7092, betreffend das wissenschaftliche, literarische und künstlerische Eigentum, sind unterm 4. Februar d. I. Ausführungsbestimmungen erlassen. Danach ist zur Ausführung der Bestimmungen des Artikel 7 des Gesetzes in der Nationalbibliothek eine Abteilung für gesetzliche Hinterlegung eingerichtet, die unter der Oberleitung und Verantwortlichkeit des Leiters des Instituts arbeiten wird. Der Beamte dieser Abteilung hat in dem Hauptbuch jedes hinterlegte Werk zu verzeichnen unter Angabe seines Titels, der Namen des Urhebers und des Hinterlegers, des Druckorts sowie des Verlegers und des Tages der Hinterlegung. Ferner ist ein zweites, mit Ausschnitten versehenes Buch für die Hinterlegungen zu führen, aus dem für jedes hinterlegte Werk ein Empfangsschein zu entnehmen ist. Dieser Empfangsschein muß vom Vorsteher der Abteilung unterzeichnet und mit dem amtlichen Stempel versehen sein. Auf dem in dem Buche verbleibenden Ab schnitt muß ein genauer Vermerk über die Hinterlegung eingetragen werden. Der so ausgefertigte Empfangsschein wird dem Beteiligten gebührenfrei ausgehündigt. Der Leiter der Bibliothek hat in gewissen Zeitabständen das Verzeichnis der hinterlegten Werke zu ver öffentlichen. Für nicht im Druck erschienene dramatische oder musikalische Werke genügt die Hinterlegung einer Abschrift des Manuskripts mit der beglaubigten Namensunterschrist des Ver fassers. Die im Artikel 7 des Gesetzes für die Hinterlegung fest gesetzten Fristen laufen hinsichtlich der Werke, die vor diesem Tage herausgegeben worden sind, von dem Tage der vorliegenden Verordnung an. Herausgeber, Drucker und Übersetzer von Werken fremden Eigentums können innerhalb 30 Tage nach dem 4. Februar d. Js. vor dem Ministerium der Justiz und des Unterrichts den Nachweis erbringen, daß sie Exemplare des in Be tracht kommenden Werkes am Tage der Veröffentlichung des Gesetzes in Besitz hatten. Der Nachweis kann geführt werden durch Vorlegung von Warenrechnungen und Quittungen der Druckereianstalten, durch Vorlegung der eigenen Handelsbücher, von Bescheinigungen der Zollbehörden und anderen beweiskräftigen Urkunden. (Nach einem Berichte der Kais. Gesandtschaft in Buenos Aires.) (Nachrichten für Handel und Industrie.) Brand der New Z-orker Staatsbibliothek. — Beim vor- wöckigen Brand des Kongreß-Gebäudes des Staates New Aork, des Kapitols von Albany, wurde auch die darin untergebrachte große Staatsbibliothek durch das Feuer völlig vernichtet: mehr als 600 000 Bände, darunter die kostbarsten genealogischen Ar beiten und unersetzliche alte Dokumente und Raritäten, die teil weise bis auf den nordamerikanischen Unabhängigkeitskrieg zurück gehen. Alle diese historischen Akten, Handschriften u. dergl. sind unwiderbringlich dahin. L. L. Eine VerlagSgenofsenschaft der Romandichter spanischer Zunge. — Eine große Anzahl spanischer, d. i. reichsspanischer und spanisch-südamerikanischer Romanschriftsteller schließt sich jetzt zu einem Verbände zusammen, der es übernimmt, die Werke seiner Mitglieder zu verlegen und zu vertreiben. Diese Organisation wird ein Seitenstück zu den in den mitteleuropäischen Kultur staaten bestehenden Verbänden der Dramatiker bilden, die die Vermittlungstätigkeit der Theaterverleger beschränkt, um den Schriftstellern die Gesamterträgnisse ihrer Arbeit zu verschaffen — nach mancher Richtung hin ein recht fragwürdiges Unternehmen. In der Zeitschrift Lspnüir, Noäeroa. gab unlängst Arturo Perrey Martin genauere Einzelheiten über diese Genossenschaft. Der Verband will demgemäß die Drucklegung, die Verbreitung und den Vertrieb der Werke ausführen und den Mitgliedern am 659*
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