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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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81, 7. April 1S1I. Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt s. ö. Dtfchn. Buchhandel. 4355 Ausgeschlossen von unserer Vermittlung sind vorläufig Musikwerke und Bilder. Diese sind wie bisher entweder direkt an das Copyright-Bureau der amerikanischen Re gierung in Washington, v. 6., oder an die Breitkopf L Härtetsche Stelle in New Jork zu senden. Die Zusendung der Verlagswerke behufs An meldung zum Copyright erbittet das Amerika-In stitut unter Benutzung einer Faktura, von der Exem plare je nach Bedarf auf Verlangen vom Amerika- Institut kostenlos zugesandt werden. Berlin kilVV. 7, Universitätsstraße 8. Hugo Münsterberg, Direktor des Amerika-Instituts. Vom belgischen Buchhandel. Die belgischen Buchhändler sind in dem vor genau vier Jahren begonnenen Kampf gegen das Rabattunwesen wieder einen beträchtlichen Schritt oorwärtsgekommen. Vor anderthalb Jahren berichtete ich an dieser Stelle über die neue Verkaufsordnung, die am 1. Januar 1910 in Kraft trat, und über die Vorgeschichte der Bestrebungen zur Ver besserung der nachgerade absolut unhaltbar gewordenen Situation des belgischen Buchhandels. Diese neue Verkaufs ordnung war jedoch nur ein erster Vorstoß gegen die zahlreichen Firmen, denen das Schleudern zu einer ebenso lieben wie ver derblichen Gewohnheit geworden war. Wie ich damals be reits voraussah, hat die neue Verkaufsordnung diese leider nicht auf den rechten Weg zu führen vermocht; fehlen uns doch in Belgien so gut wie alle Mittel und Rechtswegs, die Anerkennung derselben zu erzwingen. Sie hat aber entschieden dazu beigetragen, den belgischen Buchhändlern etwas mehr kollegiales Vertrauen zueinander einzuflößen, ihnen das Rückgrat gegenüber der anspruchsvollen Kundschaft zu stärken und letztere sllr weitere, energischere Maßregeln zur Gesundung unseres Standes empfänglich zu machen. Die Brüsseler Weltausstellung und die damit verbundene umfangreiche Tätigkeit des Vorstandes des Oerel« äs Is. Ubrairio hat die weitere Entwicklung der Bewegung leider nochmals ins Stocken gebracht und das ganze Interesse des Vereins ein Jahr lang fast ausschließlich auf Buchgewerbe und Verlags buchhandel konzentrieren müssen. Inzwischen ist aber der Sorti mentsbuchhandel mit dem Schluß der Ausstellung wieder in seine Rechte eingetreten. Hiermit fiel zeitlich die Übergabe des Präsidiums an den um den belgischen Buchhandel ungewöhn lich verdienten langjährigen Schriftführer des Vereins, Herrn Emile Vandeveld, zusammen, der, obwohl selbst nur Ver leger, für die Bedürfnisse des Sortiments volles Verständnis besitzt. Die Aufstellung der als Ergänzung zur Verkaufs ordnung schon im Jahre 1909 geplanten Preisliste der gangbarsten ausländischen Zeitschriften wurde abgeschlossen und veröffentlicht. Ihre Anwendung hat dem belgischen Buchhandel ohne Zweifel bereits erhebliche materielle Vor teile gebracht, wiewohl sie — wie die Verhältnisse hierzu lande nun einmal liegen — nur teilweise durchgesührt werden konnte. Die Arbeiten der »Preiskommission« (vgl. meinen Artikel im Börsenblatt vom 13. September 1909) haben hierbei enthüllt, in welch unglaublicher Weise ge schleudert wurde; Hunderte und Taufende von französischen Zeitschriften wurden jahraus, jahrein ohne irgend welchen Verdienst geliefert, nur -um die betreffenden Kunden nicht zu verlieren-. Es fei beispielsweise an die verbreitetste illu strierte Zeitung, die ,Illustration» erinnert, die bei einem Nettopreise von 33 Franken (zuzüglich Portospesen!) von gewissen Firmen für 44, 42, 40, ja sogar 38 Frcs. geliefert wurde, also bis zu 10 Frcs. — über 20 Prozent — unter dem eigentlichen Auslands-Abonnementspreis von 48 Frcs. Ein weiterer großer Erfolg wurde auf der am Sonntag den 19.Februar im Brüsseler Buchgewerbehaus abgehaltenen außerordentlichen Versammlung des Oerels bslgs erzielt. Zu dieser hatte letzterer nicht nur seine Mitglieder — deren Zahl sich in den letzten drei Jahren übrigens mehr als verdoppelt hat —, sondern die sämtlichen Buchhändler Belgiens eingeladen. Die Versammlung erhielt dadurch die Bedeutung eines nationalen Kongresses, und wir hatten das ungewohnte Schauspiel, eine ganze Anzahl von Kollegen aus Brüssel und namentlich aus der Provinz, speziell aus Gent, Lüttich, Löwen, Namur, Arlon zu sehen, die an unfern Beratungen zum ersten Male teilnahmen. Die Dis kussionen gestalteten sich dadurch äußerst lebhaft, daß die Buchhändler in den Provinzstädten weitaus radikalere Maß regeln eingeführt wissen wollten als die Brüsseler Kollegen, wogegen sich die letzteren ausschließlich deshalb wehrten, weil dadurch der Konkurrenz des Auslandes (Frankreichs und Deutschlands) die Tore weiter als je geöffnet würden, was bei dem mangelnden Schutze gegen die ausländischen Schleuderer mit einem völligen Scheitern der ganzen Be wegung zu identifizieren wäre, wie solches bereits vor dreißig Jahren zu beobachten gewesen war. Schreiber dieses ward nicht müde, immer wieder daraus hinzu weisen, daß auch in Deutschland die verschiedensten Rabatt- fätze sanktioniert worden find je nach der geographischen Lage der betreffenden Städte und Provinzen und daß auch der deutsche Buchhandel trotz seiner strammen Organisation und trotz des seinen Angehörigen innewohnenden Sinnes für Disziplin mehrere Jahrzehnte dazu gebraucht habe, um zu dem derzeitigen recht erträglichen Ergebnis zu gelangen. — Besonderes Interesse erregten die von großer juristischer Sachkenntnis und mit viel Temperament vorgetragenen Aus führungen des als Antiquar und Verleger geschätzten, gänz lich erblindeten Brüsseler Kollegen van Fleteren, der die vom Vorstand empfohlene Anbringung der deutschem (und fran zösischem) Vorbild nachgebildeten Klausel auf den Fakturen der belgischen Verleger, durch die der Empfänger einer Sendung zur Einhaltung des vom Verleger festgesetzten Ladenpreises verpflichtet ist, in die Satzungen ausgenommen wissen wollte. Nach zweieinhalbstündigen Verhandlungen wurden so dann folgende Zusatz-Paragraphen zur Verkaufsordnung von 1909 angenommen: L) Verkauf belgischer Bücher. 8 1. Die Bücher müssen zu den von den Verlegern festgesetzten Preisen verkauft werden. Der Rabatt an Privat kunden mit Einschluß der Professoren und Lehrer wird also aufgehoben. 8 2. Höchstrabatt von 10 Prozent an öffentliche Biblio theken, Behörden und Anstalten. 8 3. Höchstrabatt von 10 Prozent und 13/12 an öffentliche und private Unterrichtsanstalten, mit der Be schränkung jedoch, daß der Unterschied zwischen diesem und dem Verlegerrabatt mindestens 10 Prozent beträgt. Dies mit Rücksicht aus den gerade in Belgien vielfach so gänzlich ungenügenden Rabatt aus Schulbücher, der sogar bei großen Firmen wie Lambert-De Roistn in Namur nur 15 Prozent, ohne Freiexemplare, beträgt. — Die Aufrecht erhaltung des Freiexemplars bei Schullieferungen ist vor läufig noch dadurch zu rechtfertigen, daß im andern Falle die gänzliche Umgehung durch direkte Lieferung der Autoren- Selbstuerleger, gewöhnlich Anstaltslehrer bzw. die Zunahme der schon jetzt sehr bedeutenden Konkurrenz der französischen Schulbücherverleger zu befürchten ist. Letzteres um so mehr, als die Verleger katholischer Schulliteratur infolge der Beschränkung deS konfessionellen Unterrichts (Uvssigusmsvt librs) mehr als je nach Absatzgebieten bei den außerordent- SK8>
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