Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110407
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191104078
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110407
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-04
- Tag1911-04-07
- Monat1911-04
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4354 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. -ik 81, 7. April 1911. Das Amerika-Institut. Vom 1. April 1911 ab steht das Amerika.Institut in Berlin dem deutschen Verlagsbuchhandel für die Vermitt lung des amerikanischen Copyright-Schutzes deutscher Bücher zur Verfügung. Es fallen damit alle die bisherigen Umständlichkeiten und Spesen fort, da das Amerika-Justitut alle Unkosten für den Versand der Bücher von Berlin oder Leipzig nach Washington übernimmt und die gesamten Bureauarbeiten kostenfrei ausführt. Der Versand von Berlin aus erfolgt mit den amtlichen Sendungen an das Smith- sonian Institut. Zur Erklärung sei das Folgende hinzugefügt: Das Amerika-Institut ist im September 1910 gegründet worden. Es hat seinen Sitz in dem Neubau der Königlichen Biblio thek. Es untersteht dem Königlich Preußischen Kultusmini sterium, ist aber in seinem Aufgabenkreise in keiner Weise auf Preußen beschränkt, sondern arbeitet im Interesse des ganzen Deutschen Reichs. Kurator des Instituts ist der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat l)r. Schmidt im Kultus ministerium. Die Aufgabe des Instituts ist, die gesamten Kulturbeziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten planmäßig zu fördern. Im Vordergründe stehen die Beziehungen, die sich in den Gebieten der Wissenschaft und des Unterrichts, der Kunst und der Literatur ergeben. Seit dem !. Januar 1911 hat das Institut im Ver folg dieser Bemühungen den gesamten Drucksachenaustausch zwischen Deutschland und Amerika übernommen, den bisher die Hiersemannsche Agentur des Smithsonian Instituts in Leipzig besorgte. Alle Drucksachen, die von Behörden, Gesellschaften oder Einzelpersonen im Austausch abgegeben werden, können seit dem 1. Januar durch das Smithsonian Institut in Washington und das Amerika-Institut in Berlin versandt werden, wobei das Berliner Institut die gesamten Unkosten der Versendung von Berlin nach Amerika und der Verteilung innerhalb Deutschlands trägt. Auf diese Weise gehen wöchentlich etwa 1500 Drucksachenpakete nunmehr durch das Amerika-Institut, und es findet ein regelmäßiger Versand vom Amerika-Institut an das Smithsonian Institut in offiziellen Kistensendungen statt. Der Präsident des Smithsonian Instituts hat nunmehr amtlich die Genehmigung erteilt, daß auch die zum Copyright-Schutz nach Washington zu sendenden deutschen Bücher diesen amtlichen Kisten beigelegt werden mögen. Damit ist eine Grundlage für eine planmäßig geregelte und gesicherte Übersendung der zu schützenden deutschen Bücher durch das Amerika-Institut gewonnen, und da, wie gesagt, das Amerika-Institut bereit ist, alle übrigen Unkosten zu tragen, so dürste die Neueinrichtung dem deutschen Verlags buchhandel jede gewünschte Bequemlichkeit gewähren. Das Amerika-Institut hat diese Vereinsachung, Sicherung und Verbilligung angestrebt, weil es überzeugt ist, daß die deutschen Kulturinteressen eine erhebliche Ausdehnung der Copyright-Registrierung für deutsche Bücher erheischen. Die deutschen Verleger und Autoren hatten ja Jahrzehnte lang gegen Mangel an Schutz für deutsche Bücher in Amerika gekämpft. Jetzt ist nun endlich, wie bekannt, seit über einem Jahre dieser Schutz in vollstem Maße ge währt, und trotzdem wurde der Schutz nur für so wenige deutsche Bücher bisher nachgesucht, daß das Ergebnis in seltenem Mißverhältnis zu der Stärke der früheren Agitation steht. Diese Zurückhaltung des deutschen Verlagsbuchhandels, Copyright-Schutz für seine deutschen Verlagswerke zu sichern, erscheint nun in hohem Maße bedauerlich denjenigen, die überzeugt sind, daß das deutsche Buch einen sehr viel größeren Absatz in Amerika finden kann als bisher. Der amerikanische Markt bemüht sich sehr viel lieber um das geschützte Buch als um das ungeschützte. Vor allem sei auch darauf hinge wiesen, daß jede Copyright-Registrierung sofort in die gedruckten Listen übergehen muß, die in sehr großer Zahl an die amerikanischen Bibliotheken und Institute ver sandt werden, und daß aus diesen Listen die Bibliothekare mit Vorliebe ihre Neubestellungen auswählen. Dazu kommen natürlich die Vorteile, die aus der Verhinderung des Nachdrucks und vor allem der unberechtigten Übersetzung entstehen. Nun war ja wohl der bisher dem deutschen Verlags handel zur Verfügung stehende Weg, Copyright zu erwerben, nicht immer bequem und auch mit Spesen für jede einzelne Anmeldung verknüpft. Wenn jetzt aber die Versendung nur nach Berlin oder Leipzig zu erfolgen hat, sämtliche Spesen fortfallen^und der Vorteil der Regelung des ganzen Be triebes durch ein der Regierung unterstehendes Institut da zutritt, so darf auf eine erhebliche Steigerung im Interesse des deutschen Verlagsbuchhandels, der deutschen Autoren und des Kultureinflusses deut scher Bücher in der neuen Welt gerechnet werden. Selbstverständlich kann auch das Amerika-Institut nichts an den bestehenden amerikanischen Gesetzen ändern. Wir sind also an die folgenden Bedingungen des Copyright- Schutzes ohne weiteres gebunden: 1. In jedes zu schützende Werk muß der Vermerk -Copyright by», Name und Jahreszahl auf der dem Titel folgenden Seite eingedruckt sein. Es sei dazu bemerkt, daß es durchaus nicht nötig ist, diesen Vermerk in Antiqua zu drucken, ein in deutschen Lettern gedrucktes Buch also auch diesen Vermerk in deutschen Buchstaben enthalten kann. Vor allem sei aber auch noch ein anderes Mißverständnis be seitigt. Viele Verleger sind der irrtümlichen Ansicht, daß sie erst von Washington eine besondere Erlaubnis erhalten müssen, um diesen Copyright-Vermerk in ihr Buch eindrucken zu dürfen. Tatsächlich ist es der Verleger, der dieses Copy right seinem Buche durch seine eingedruckte Erklärung gibt und nicht die Washingtoner Stelle. Die Registrierung in Washington hat lediglich dieses vom Verleger ausgespiochene Copyright gesetzlich zu schützen, und dis weiteren Schritte dienen nur der Aufgabe, diesem Copyright in den Ver einigten Staaten gesetzliche Geltung zu verschaffen. Schließ lich sei betont, daß das zu schützende Buch keinen Text in englischer Sprache enthalten darf. 2. Von jedem zu schützenden Werk müssen sofort nach Erscheinen zwei Exemplare der Kongreßbibliolhek in Washington übermittelt werden zugleich mit einer aus gefüllten Karte, die die für die Registrierung notwendi gen Angaben enthält. Diese Karte würde im Amerika- Institut ausgefüllt werden und der Washingtoner Behörde unsererseits brieflich zugeschickt werden, so daß sie noch vor den Büchern selbst drüben cintreffen würde. 3. Für jedes Werk ist in Washington ein Dollar (4 ^ 20 H) Gebühr zu entrichten. Für ein mehrbändiges Werk genügt ein Dollar als Gebühr nur, wenn die ver schiedenen Bände gleichzeitig eingesandt werden; anderenfalls wird bei jeder späteren Einsendung der weiteren Bände die Registrierungsgebühr von neuem erhoben. Um auch diese Zahlung den deutschen Verlegern so bequem wie möglich zu machen, hat das Amerika-Institut Vorkehrungen getroffen, daß eine größere Summe seitens des Instituts bei der Washingtoner Behörde deponiert wird und bei jedem anzu meldenden Buch ein Dollar ohne weiteres von dieser Summe drüben abgehoben wird. Diese Gebühr wird dann ohne jede weitere Erhöhung, aus Kosten des Amerika- Instituts, durch das Leipziger Kommissionsgeschäft F. Volckmar respektive durch die Berliner Bestellanstalt von den Verlegern später erhoben.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder