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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1875
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- Deutsch
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1632 Nichtamtlicher Theil. ^ 105, 10. Mai. (London 1883), ferner die bekannten englischen Prachtwerke: Sothe- hy'sUrinoipia tz-pograpbiao (London 1856), die -Kit ob iltuwi- nnting (London 1860), Humphreys' Historz- ok tbo art ok prin- tivg (London 1868) und Westwood's kliniatuims and ornawonts ob angto-saxon and irisb mnnuseripts (London 1868), sodann Chatto's Origin and bistor-p ok pla/iog cards (London 1848) und Merlin's Origino dos oartos L sonor, endlich Weiget's allbekannte Publication über die Anfänge der Druckcrkunst (Leipzig 1866) und Humphreys' klnstorpiooos ok tbo earlz- Printers and onzravors (London 1870). Aber auch ein Exeniplar von der „Cronica der heilger Stat Coellen" von 1499 hatte man nicht versäumt aus- zulcgen, weil in diesem Buche (Blatt 312) der früheste gedruckte Bericht „van der boychdrucker Kunst" sich befindet. Von dieser Tafel hinweg mußte man sich zunächst nach der Mitte des Saales wenden, wo, wie schon bemerkt, die hervorragend sten, zum Theil mit kostbaren Miniaturen geschmückten hand schriftlichen Schätze der Leipziger Stadtbibliothck ihren Platz gefunden hatten, lieber diese Partie der Ausstellung hier ein gehender zu berichten, würde nicht am Platze sein, da sic als per manente Ausstellung der erwähnten Bibliothek längst in einem ge druckten Führer verzeichnet ist (vgl. Jntclligcnzblatt zum Scrapcum 1856, Nr. 20—24). Nur das eine möge erwähnt sein, daß diese Collection »eben einigen seltenen Wiegendrucken zugleich die wich tigsten alten Holztafeldruckc, die Liblin pnupernm und die Lrs inomorandi, aufzuweiscn hat und durch diese Bindeglieder vortreff lich zum eigentlichen Buchdruck überleitete. Den ehrwürdigen Denkmälern aus der frühesten Zeit des Buchdruckes hatte man den schon erwähnten auszcichnendcn Platz angewiesen. Zu den Füßen der Gutenbergstatne an: Ende des Saales hatte die Ausstellungscommission in einem besonderen Schaukasten alles vereinigt, was von Originalen aus der Zeit der Erfindung des Buchdruckes und der nächstvorhergehenden Zeit hcrbeiznschaffen gewesen war. Hier befand sich ein photographisches Facsimilc des Handschristcnkatalogs vonDieboldLaubcr zuHagenau (15. Jahrh.) als Document für den Handschristcnhandel, vier Donatfragmentc, darunter ein holländischer Tascldruck, älteste Spielkarten, ferner die Perle der ganzen Gruppe: ein Exemplar der 42zeiligcn Bibel (Gutenbcrg 1450—55), vor kurzem erst in einem Sacristcischrankc der Kirche von Klein-Bautzen in der sächsischen Lausitz aufgcsunden und von Herrn v. Nostitz, als zum Besten der dortigen Kirche verkäuflich, ausgestellt, sodann ein Exemplar der zweitältestcn lateinischen Bibel, gedruckt von Pfister in Bamberg (1455—60), der Leipziger Universitätsbibliothek gehörig, leider, wie sich erst bei dieser Gelegenheit herausgestellt hat, von srevlerischer Hand seiner schönsten Initialen heraubt, und ein Ablaßbrief von Pfister 1455, weiterhin ein Psalterium 1457, vnrauti Ikationalö 1459 und ein Thomas von Aquino 1467, sämmtlich Pergament- druckc von Fnst und Schösser, endlich eine lateinische Bibel von Sweynheym undPannartz in Rom 1471 und ein Druck von Caxton in Westminster 1482. Hinzugesügt war in diesen! Kasten noch eine Sammlung von Denkmünzen und Medaillen, die sich meist aus die Erfindung des Buchdruckes bezogen und zum großen Theil ver schiedenen Jubiläen ihre Entstehung verdanken, und ein Original siegel Gutenberg's. (Fortsetzung folgt.) Miscellcn. Aus Berlin, 4. Mai berichtet die Dtsch. Allgem. Zeitung: „Gestern hat hier im Rcichskanzleramte das Enquateverfahren be züglich der gesetzlichen Regelung des Schutzes der Erzeugnisse der Kunst re. gegen Nachahmung begonnen. Es ist dazu der Ausschuß des Bundesrathes für Handel und Verkehr zusammen getreten, verstärkt durch einige höhere Beamte, von denen der Geh. Postrath Dambach insofern besonders in Betracht kommt, als derselbe bekanntlich der Verfasser des vom ehemaligen Norddeutschen Bunde erlassenen Gesetzes über den Schutz des geistigen Urheber rechtes ist. Die gedachte Enquete hat sich aus den Schutz der Kunst gegenüber den Nachbildungen durch die Industrie und in zweiter Reihe aus den Schutz der Erzeugnisse der Industrie gegen Nach ahmung, in diesem Sinne also auf den Musterschutz auszudehnen. Es werden einige 40 Sachverständige vernommen, welche in mehrere Gruppen cingethcilt sind. Den Vorsitz in der Commission führt der Gchcimerath Jacobi aus dem preußischen Handelsministerium; die Dauer der Verhandlungen wird von dem Ausfälle der Vernehmungen abhängcn. Das Resultat der Erhebungen wird dann zu einer gesetz lichen Regelung der Materie führen. Dieselbe wird sich übrigens an die bezüglichen Arbeiten des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1870 anlchnen." Zur Literarconvention mit den Niederlanden. — Die Unterzeichneten, von denen im vorigen Jahre die Anregung zu der Literarconvention mit den Niederlanden, deren Abschluß dem nächst erfolgen soll, ausgcgangen ist, wollen nicht verfehlen, ihre Ucbercinstimmung mit Herrn Otto Mühlbrccht's weiteren Schritten in dieser Angelegenheit auszusprcchen. Namentlich müssen auch sie den Schutz des Ucbersetzungsrcchtes in Ansehung aller in Prosa geschriebenen Werke sür einen nothwendigen Bestand- thcil der Convention erklären. Canstnatt, Stuttgart und Lübeck, April 1875. Ferdinand Freiligrath. Emanucl Geibel. Edmund Hoeser. Entgegnung. — Aus die gemeinschaftlichen Angriffe des „Buchfink-Vorstandes" und des krampshast anonyme» Hrn. KI. diene zur Erwiderung, daß wir den weiteren energischen Schritten, wozu Hr. KI. auffordcrt, mit aller Ruhe cntgegenschen. Der seine Ton, die Würde und Bildung, wovon die Herren sprechen, documen- tirt sich am besten durch Schimpfereien und Ausdrücke, wie „ab geschmackte Albernheiten (!)", „Pöbclhastigkeiten", „Gemeinheiten" n. dgl. Die Abonnenten und Freunde des „Vorwärts" haben aber schon erkannt, daß diese Hrn. Artikelschreibcr nur Werkzeuge eines Systems sind, um das Blatt für Gehilfen zu unterdrücken, wie zahl reiche Zuschriften beweisen, welche uns in dieser Sache täglich zu gehen. Wir geben gern zu, daß manches in die ersten Nummern unseres Blattes ausgenommen worden ist, was nicht ganz entsprochen hat, und daß überhaupt Fehler vorkamen, wie bei jedem neuen Unternehmen; aber dies ist doch kein Grund, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wenn diese gebildeten Gehilfen Besseres bieten können, warum sandten sie uns nicht von ihrem Besseren? Aber den Sturmläuse» dieser Wiener Clique, deren Ziel die Unter drückung unseres Blattes ist, werden wir entsprechend begegnen; wir haben einen andern Begriff von Ehrgesühl und Kollegialität und werden durch solches — Gebaren nur bestärkt in unserer Ab sicht, die Interessen des Gehilfenstandes auch ferner mit aller Ener gie zu vertreten. Daß cs Bedürfniß war, ein derartiges Organ zu begründen, können wir aus Hunderten von Briefen Nachweisen; des Mandats des „Buchfink-Vorstandes" und dessen Complicen Hrn. Kl., welche überhaupt kein Blatt für Gehilsen brauchen, glauben wir durchaus nicht zu bedürfen. Schließlich noch eine Bemerkung aus einem Wiener Briefe neuesten Datums: „Lassen Sic sich in Ihre» Bestrebungen nicht irre machen; die Mehrheit der hiesigen College» steht aus Ihrer Seite". Freiburg i/Br., 27. April 1875. Redaction des „Vorwärts" (I. B. Vogel).
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