Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980726
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189807264
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18980726
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-07
- Tag1898-07-26
- Monat1898-07
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
170. 26. Juli 1898 Amtlicher Teil. 5475 Ferdinand Schöning«, in Paderborn ferner: Linnig, F.: Der deutsche Aufsatz in Lehre u. Beispiel f. die mitt leren u. oberen Massen höherer Lehranstalten. 8. Ausl. gr. 8". (XII. 4bl S 1 n. 3. - Padberg, A. v.i HauSsprüche u. Inschriften in Deutschland, in Oesterreich u. in der Schweiz. 2. Ausl. 12'. (VIII, 128 S.) n. 1. 20 L. Schwann in Düsseldorf. Laoäsr's Nsrkbueb k. die Industrie. 'I'Lsdsn-HusxLbs 1898—99, krs^. H- Lasdsr. 2 Nie. 12°. (XVI, 164; 80 u. 32 8. m. ^b- bildxn. u. 1 Xarts.) In komm. 6sb. in Dsinv. u. Kart. n. 3. —; Lureau -Lusg. 4°. (IV, VIII. 100 u. 16 8. in. ^bdildAN. u. 1 Xnrts.) 6et>. in Dsinv. n. 4. — Leuh, F.r Die wichtigsten Übungen im Rcchtschreiben f die Mittel- u. Oberstufe der Volksschule. Nebst schriftl. Aufgaben u. Dil- laten. 8°. (62 S.) n. —. 80 Juliu» Springer in Berlin. Tafel zur Ermittelung der Stärke v. denaturirtem Branntwein. Amtliche AuSg. 12». (III, 20 S.) In Leinw. kart. bar n.n. —. 50 Arwed Strauch in Leipzig. Höhnemann, G.: Praktische« Lehrbuch der Mathematik zum Selbst, unterricht. I. Algebra. 8°. (91 S.) n. 1. 50 Ttruppe S- Winckler in Berlin. klisss, ll.: 1)io Vsrpüicbtunx der LundlunAsgeliilssn rur IVabrunA v. 6sscb8,Itsgsbsiwni ssn. gr. 8», (52 8.) n. 1. 20 Wiegandt ä- Grieben in Berlin. Braennlich, P.i Bilder au« dem Heiligen Lande. Eine Gabe zur Kaiserreise, gr. 8°. (51 S. m. Abbildgn.) n. —. 20 D. B. Wiemann in Barmen. Deutsch.Evangelisch. Aus Liebe zum Volk ihm dargeboten. 5. Hst. 8«. u. —. 10 5. Fromme!. E : Die Bibel. Am Baseler Bibelfest im I. 1891. (16 S.) v. — 10. N ichtaintli Freie bahn für das Verlagsrecht. Der unerwartet rasche Abschluß der mit der Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusammenhängenden Aufgaben eröffnet der gesetzgeberischen Thätigkeit des Reichs die Mög lichkeit, sich nunmehr den Gebieten zuzuwenden, auf denen eine neuzeitliche Kodifikation dringend erforderlich ist. Diese Gebiete sind vor allem das Verlags- und das Versicherungs recht. Während nun aber die Reichsregierung die Vorberei tungen zum Erlaß eines Reichsgesetzes über das Privatver- stcherungswesen durch Einberufung von Sachverständigen konferenzen bereits in erheblichem Maße gefördert hat, hat auf dem Gebiete des Verlagsrechts hiervon bisher wenig verlautet. Man muß hieraus den Schluß ziehen, daß die Gesetzgebung den Erlaß eines Versicherungsgesetzes für dring licher hält als denjenigen eines Verlagsgesetzes. Das wäre eine Auffassung, die vielleicht von der Mehrheit der kompe tenten Beurteiler geteilt wird und wohl auch begründet sein mag, denn bei der Regelung des Versicherungswesens kommen öffentlich-rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte in Betracht, die bei den verlagsrechtlichen Beziehungen nicht vorhanden sind Außerdem haben sich infolge des mangelhaften Rechts zustandes auf dem Gebiete des Versicherungswesens gewisse Mißstände ausgebildct, für die nach einem Analogon auf dem Gebiete des Verlagswesens vergebens gesucht werden würde. Trotzdem wäre es sehr bedauerlich, wenn die Regelung des Verlagsrechts von seiten der verbündeten Regierungen noch länger verschoben würde. Abgesehen von andern Gründen, die die möglichst baldige Ordnung als besonders D. B. Wirmann in Barmen ferner: Sammlung kleiner Volksschriflen. Nr. 27. 8". —. 15 S7 Foulb. A : Trr Lomilog e TegkNltag. Ein rrnstei Mahrwort an tai deutsche Ball. ,S4 S.> —.IS Emil Wirz in Aarau. Deutsch, D.r Kuizgcfoßte Quellen-Kunde f. die Praxis, gr. 8°. (VI, 38 S.) u. —. 60 Will, Witzel in Remscheid. k'ül rer dureil keinsotisid u. Umgehend. Nit 2 Kurten. 2 ^uü. 12«. (31 8.) n. —. 60 llerzcichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erjtenmale ungekiindigt lind. AlphonsuS-Buchhandlung in Münster i. W. 5479 Mayer, St. Alphonsus-Büchlein. Geb. 50 -Z. Barth L von Hirft in Athen. 5183 dournul intsrnstionul d'^rciiöoloxis numiswutigus. I.Ld. 2. Lett. Siegfried Sronbach in Berlin. 5481 Dre^tus, Leiste uus äsr üstungsnsebukt. 4 Asb. 5 Gerold ä- Comp, in Wien. 5483 Dubovivb, nuutiscb-tecliuiseliss zVöitsrbueb c>. Marias. 8uxplsw. Koeppen'schc Buchhandlung (Hans Hornung) in Dortmund. 5483 tzeimatskunde der Provinz Westfalen. 7. Ausl. 75 H. Tomson, Förderanlagen f. große Teufen. 10 Mahlau L Waldschmidt in Frankfurt a. M. 5483 NüIIsr, über dis 8tsIIsuIossn-VsrsioiisruLz tür kuutleuts. 75 C. A. Stark«, Verlag in Görlitz. 5483 V. 8piesssn, zVappsndueii dss vssttülisobsn ^dsls. lu Distrgn. L 6 ^i<. Verlagsanstalt F. Bruckmann A.-G. in München. 5484 Dekorative Kunst. 11. Leit. 1 ^ 50 H. cher Teil. wünschenswert erscheinen lassen, kommt in Betracht, daß be kanntlich Zweifel darüber bestehen, ob die alten Vorschriften über Verlagsgeschäfte von 1900 an wieder in Kraft treten oder nicht.*) Die Vorarbeiten für den Erlaß eines Verlags gesetzes sind vorhanden, die Reichsgesetzgebung ist in der angenehmen Lage, sich hierbei auf solche aus beiden Jnteressenkategorieen, die hier in Betracht kommen, stützen zu können. Wer sich mit den bezüglichen Ar beiten des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler einer seits, der Schriftstellerkorporationen anderseits bekannt ge macht hat, wird die Behauptung als zutreffend aner kennen müssen, daß trotz mancher Verschiedenheiten und Unter schiede zwischen beiden, die anscheinend auf grundsätzliche Gegensätze zurückzufahren sind, eine Vereinigung des Stand punkts beider sehr wohl und ohne allzugroße Schwierigkeiten möglich ist. Auf dem Boden des neuen Bürgerlichen Gesetz buchs wird sich eine befriedigende Normierung dieser Verhält nisse um so eher herbeiführen lassen, als manche zweifel haften Punkte des Verlagsrechts sich in zweifelsfreie ohne weiteres dadurch umwandeln lassen, daß man die im Bürger lichen Gesetzbuche ausgesprochenen Rechtssätze entsprechend zur Anwendung bringt. Es wäre nun an der Zeit, soll der Entwurf eines Ver lagsgesetzes den gesetzgebenden Faktoren in der nächsten Session vorgelegt werden, was ohne jede Ueberhastung und unbeschadet gründlichster Vorbereitung möglich ist, mit den offiziellen Vorarbeiten in Kürze zu beginnen. Das be- *1 Vgl. Börsenblatt 1897 Nr. 214, 220; 1898 Nr. 37. 727'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder