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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1875
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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122, 31. Mai. Nichtamtlicher Theil. 1805 nächsten Zeit an die Angehörigen des Buchhandels, Prinzipale wie Gehilfen, ein Circular versenden, in welchem der Plan ausführlich erörtert, der Entwurf der Statuten bcigcsügt und zur Thcilnahmc an dem Institute aufgefvrdert werden wird. Erst die Aufnahme, welche das Project bei dem Gesammtbuch- handel finden wird, und die Anzahl der eingehenden Beitritts erklärungen kann natürlich darüber entscheiden, ob cs ins Leben treten kann oder nicht, und cs ist daher uunöthig, au dieser Stelle weitere Reflexionen a» das Mitgetheilte zu knüpfen. Doch darf wohl der Wunsch ausgesprochen werden, daß das den einzelne» Gliedern unseres Standes zugehendc Circular mit der Aufmerksamkeit ausgenommen werde,welche eine so hochwichtigeAugclegenheit ohneZwcifcl verdient. Findet das Institut die verdiente Unterstützung, so wird das auch Hrn. Nützlich der beste Lohn sein für seine nicht hoch genug anzu- erkenncnden rastlosen Bemühungen und den hingehenden Eifer, wo mit er sich dem Plane gewidmet hat. — r. Misccllcn. Ist das wohl auch anderen Sortimentern vorgc- kommen? — Hr. Th. Ballicn in Berlin sandte kürzlich einem Kunden von mir direct das 1. Hest seiner „Evangelischen Volks- und Mittelschule" zu und hatte dieser Sendung eine Rechnung beigesügt, die gleichzeitig für Buchhändler und Nichtbuchhändlcr gedruckt zu sein scheint, denn es steht aus derselben: „Zur gef. Ansicht", was mau doch bekanntlich aus Buchhändler-Facturcn nicht zu setzen pflegt. Auf besagter Rechnung, die meinem Kunden mitgesandt war und welche aus der Rückseite eines Naumburg'schen Novitäten-Zettels mit Hrn. Ballien's Firma und dessen verschiedenen Verlagsartikeln be druckt war, stand, nun noch außerdem an der Seite zu lesen: „Ich osfcrire Ihnen den Jahrgang der Volks- und Mittelschule pro compl. 2 Thlr. 12 Sgr., für 1 Thlr. 5 Sgr. und sende sranco. Nicht con- venirenden Falls bitte gcs. in I I Tagen zurückzusenden. Bei Nicht remission werden die folgenden Hefte nachgeliesert." — Auf der Rück seite der Rechnung aber konnte mein Künde auch noch ganz gemüth- lich lesen, daß das „Protokoll bctr. Prediger vr. Sydow" 5 Sgr. ord. ü 2 Sgr. baar und 7/k, l l/10, 25/20, 50/38 Expl. zu haben sei; daß eine Musikalienhandlung ihre Novitäten den College» baar mit 60 ?b, fest mit 50 A> und aus k ein Freiexemplar anbietet und dergleichen mehr. — Ist es nicht traurig, wenn solche für Buch händler bestimmte Blätter in die Hände des Publicums gelangen?! —r. Erwiderung. — Ja wohl, das kann „auch anderen Sorti mentern wohl vorgekommeu sein". Wenn die Herren Sortimenter das Monopol beanspruchen, einzig und allein berechtigt zu sein, die Vermittler zwischen Verleger und büchcrkaufendem Publicum abzu geben, so haben dieselben auch dem entsprechend die Pflicht einer Gegenleistung, die nur darin bestehen kann, daß sich dieselben für den Absatz der Artikel des Verlegers verwenden. Nu» ist ja ohne Weiteres zuzugcbcu, daß eine ungeheure Masse literarischer Erzeug nisse lieber »»gedruckt geblieben wäre. Pädagogische Werke bekannter Autoren aber sind an jedem Orte absetzbar. Seitdem jedoch bei den allermeisten Sortimentern für ihren Geschäftsbetrieb unterschiedlos die Maxime ausgckommcn ist, pro uov. Gesandtes „weder pro noch contra notirt" zurückzuschicke», die im Naumburg'schen Wahlzettel zum Verlangen vcrzcichnetcu Novitäten nur in lächerlich kleiner Gcsammtanzahl ü cond. zu verlangen, mit einem Worte sich nicht sür den Absatz zu verwenden, — wird der Verleger wohl berechtigt sein, andere Absatzwege auszusuchen. Wenn der Verleger dabei seinen Kunden sür den direkten Bezug ebenfalls Vortheile bietet, so mag das dem Sortimenter, der sich nicht verwendet, nur befördert, was an Bestellungen von selbst kommt, nicht angenehm sein, jedenfalls aber sind die Geschästsprinzipien, nach denen der Verleger sein Ge schäft betreibt, ganz allein ebenso seine Sache, wie die Geschäfts- Prinzipien des Sortimenters dessen Sache sind, die mir und vielen Anderen ebenso auch nicht gefallen. — Glaubt ferner Hr. — r. wirk lich, daß dasPublicummitdcn buchhändlerischcnBczugsbedingungen nicht längst bekannt sei? Aber durch wen ist es damit bekannt ge worden? Durch die Verleger oder durch die Sortimenter, welche ihren Kunden I2sh, 15, im Musikalienhandel factisch, z. B. hier in Berlin, bis 40 U Rabatt geben, wie letzteres mir von einem Musi kalienhändler selbst mitgethcilt worden ist? — Schließlich möchte ich mir wohl erlauben, die Frage aufzuwcrsen, ob cs nicht schicklich wäre, Angriffe gegen genannte Firmen auch mit seinem volle» Namen zu zeichnen? Berlin, 25. Mai 1875. Th. Ballien. Das Streichen der Pfennige auf den Rechnungs-Aus zügen ist eine in, Buchhandel leider vielvcrbrcitctc Unsitte. So geringfügig auch diese „Psennigsuchscrci" an sich ist, wie es eben der Name besagt, so charakterisirt sie doch die .Kleinigkeitskrämerei, die in manchen Geschäften gäng und gebe zu sein scheint. Daraus süßend, daß in der Regel Niemand eine Kürzung von 3—9 Pfennigen (obgleich man zu einer solchen nicht die mindeste Veranlassung hat) besonders beanstanden werde, befolgen gewisse Firmen conscqnent alljährlich und mit günstigem Erfolg dies kleinliche Manoeuvre, um in Summa stets eine kleine Differenz zu ihren Gunsten herauszuklauben. Eine Rüge dieses durchaus unnobleu Verfahrens an dieser Stelle scheint um so gerechtfertigter, als cs der Mühe nicht lohnen würde, solche kleine Differenzen zum Gegenstand eines Briefwechsels zu machen. v. L. ?. lieber den gegenwärtige» Stand und Bestand der kais. La ud cs- und Universitätsbibliothek zu Straßburg gibt ein soeben „für Gönner und Freunde der Anstalt" als Manuskript erschienenes Schristchen des Cnstos derselben, Hrn. vr. Hottingcr, interessanten Ausschluß. Zahlreiche Geschenke (die Zahl der Geber belief sich im März d. I. aus 2750), wcrthvollc Ankäufe ganzer Bibliotheken und fortwährende Ergänzung durch neuere literarische Erscheinungen, wie sie namentlich durch die Bedürfnisse der Universität erheischt werden, haben, in Verbindung mit der Sammlung der früheren kais. Akademie den Bücherschatz jetzt auf etwa 350,000 Bände auwachsen lassen. Und zwar ist dies durchaus kein „Hause moderner Bücher", sondern infolge des Ankaufs von Bibliotheken sind mehrere Zweige der Wissenschaft, namentlich Orientalia, so umfassend vertreten, daß schon eine ganze Reihe auswärtiger Gelehrten sich um seltene und ihnen sonst nicht zugängliche Werke au die hiesige Universität gewandt hat. Durch Ankauf der Heitz'schcn Bibliothek, mit 1818 Handschriften, sind namentlich auch Alsatica reichlich vertreten. Die Bibliothek steht bekanntlich unter der Leitung des Prof. vr. Barack. (Allg. Ztg.) In Rostock gedenkt mau am 25. August d. I. die 400jährigc Jubelfeier der Einführung der Buchdruckerkunst zu begehen. Die erste Buchdruckerei befand sich im St. Michaels-Kloster der Brüder vom gemeinsamen Leben daselbst, und zuerst druckte man am 25. August 1475 „vuctamii opera". Lübeck war die einzige Stadt in Nicderdcutschland, die vor Rostock eine Officin besaß, und zwar auch nur zwei Jahre vorher Briefwechsel. Herrn R. D. in H. — Ihre offene „Rechtsfrage" ist so einfach und klar, daß sich dieselbe nicht zur Ausnahme eignet: denn darüber, daß ein Verleger, der einem Sortimenter anstatt der (gegen baar) verschriebenen 50 Exemplare eines Buches 100 sendet, rechtlich verpflichtet ist, letzterem auf sein Verlangen für alle aus dieser Austragsüberschreitung ent standenen Unkosten anszukomnien, kann ja nicht der allergeringste Zweifel bestehen.
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