Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1875
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- 14.06.1875
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- Deutsch
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ütk IZ4, 14. Juni. Nichtamtlicher Theil. butunvitatis oultu oivibus umioig litteratls bomivibus eourwov- ckutus. Die Glückwünsche der städtischen Behörden überbrachtc der Bürgermeister Freiherr vom Hagen und der Stadtverordneteu- Vorsteher Justizrath von Radecke. Hr. Wilh. Volkmann (Associü der Firma Breitkopf L Härtel) aus Leipzig übergab ein Gratulationsschreiben von Seiten des Vorstandes des Deutschen Buchdrnckcrvercins. Der Factor der Canstein'schen Bibeldruckerei, Hr. Bobardt, ein srüherer Zögling der Schwetschke'schen Osficin, erschien mit einer typographisch sehr gelungen ausgesnhrtcn Adresse als Deputirter der Halleschcn Buchdruckcreibesitzer; ebenso Hr. Commissionsrath Pscsscr als derjenige der dortigen Buchhändler. Von den Vorstehern und Gehilfen seiner verschiedenen Geschäfte empfing der Jubilar eine typographisch kunstvoll gearbeitete Votiv tafel nebst einem silbernen Schreibzeug, von den Lehrlingen eine Statuette der Germania. Hiermit schließt sich die Reihe der Gratulationen, soweit solche von allgemeinem Interesse sind. — Möge dem hochverdienten Jubi lar zur Ehre wie zum Wohle seines Standes noch ein langer und glücklicher Lebensabend beschicken sein! Altcrs-PeilsionScassc für Buchhändler. III.») Von der „Commission des Allgemeinen Deutschen Buch- handlungs-Gehilsenverbandes zur Entwertung von Statuten zur Gründung einer Pensionscasse" ist jetzt das neulich erwähnte Circular sammt Statuten-Entwurs ausgegeben worden. Bei dem hohen Interesse, welches das fragliche Unternehmen für die weitesten Kreise hat, wollen wir nicht unterlassen, die beiden Schriftstücke auch an dieser Stelle zur Mitthcilung zu bringen; dieselben lauten folgendermaßen: Sehr geehrter Herr! Mit Bezugnahme aus eine kürzlich im Börsenblatte (Nr. 122 vom 31. Mai) veröffentlichte Notiz erlauben wir uns, Ihnen beifolgend (sub T hier angefügt) den vorläufigen Plan zur Gründung einer „Allgemeinen Alters-Pensions- casse sür Angehörige des deutschen Buchhandels" vor- znlegen, und erbitten uns für diese Idee Ihre Aufmerksamkeit und wohlwollende Unterstützung. Wir glauben nicht zu irren, wenn wir annehmen, daß es einer besonderen Auseinandersetzung über die segensreiche Wirkung nicht bedarf, welche ein solches Institut, sobald es aus gesunder Grund lage ins Leben tritt, entfalten würde. Es würde damit für unseren Stand einfach erreicht, was sür die große Classc aller Staats-, Eisenbahn- und der meisten städtischen Beamten bereits seststcht, was die in der Allgemeinheit bekanntlich materiell nichts weniger als glänzend gestellten Angehörigen dieses Standes an denselben fesselt und sie mit den so oft bescheidenen Resultaten langjähriger, mühe voller Thätigkeit aussöhnt: die Aussicht auf ein Alter, das vor der schwersten Sorge, der Sorge um die Existenz bei vermin derter oder ganz verlorener Arbeitskraft, gesichert ist. — Wir sind auch der Ueberzeugung, daß diese Exwägung, die jeder mit Be sonnenheit in die Zukunst Schauende um so öfter anstellen wird, je älter er wird, uns viele Mitglieder zusühren dürfte. — Wir verhehlen uns aber durchaus nicht, daß das geplante Unternehmen schwerlich lebensfähig werden wird, wenn es vom Ansang an nur aus die Beiträge zählen kann, welche ihm von seinen definitiven Mitgliedern zufließen, auch wenn die „Sammclperiode" ») II. S. Nr. iso. 209 l so reichlich bemessen wird, wie es der provisorische Entwurs thut. Im Gcgenthcil wollen wir gern gestehen, daß wir auch hierbei auf die einmalige oder regelmäßige Unterstützung der Herren Prinzipale rechnen und wir hoffen zuversichtlich, daß wir dieselbe finden werden, da es, abgesehen von dem humanen Werth der Idee, der nicht weiter erörtert zu werden braucht, auch im eigenen Interesse derselben liegt, daß eine solche Lasse ins Leben trete; denn sicherlich wird es für viele der Herren Prinzipale werthvoll sein, ältere treuerprobte Arbeitskräfte dadurch dauernd an ihr Haus zu fesseln, daß sic dieselben zum Eintritt in die Casse veranlassen, und die entfallende Prämie theil- weisc oder ganz decken: eine Idee, die in einzelnen größeren Geschäften schon auf die Lebens-Versicherungs-Policen der darin Angestellten angewandt worden ist. — Wir wenden uns nun, sehr geehrter Herr, mit der Bitte an Sie, uns (auf angebogencm Schema) gefälligst mittheilen zu wollen, ob und in welcher Weise Sie gesonnen wären, der neuen Idee Ihre Unterstützung zuzuwenden; gleichzeitig wollen Sie die Güte haben, dieses Circular sowie den Entwurf bei Ihrem gesammten Personal cursiren zu lassen. Es ist selbstverständlich, daß alle diese Schritte nur vorbereitende sind, daß also auch Ihre etwaige Erklärung, sowie die Ihres Personals erst verbindlich wird, wenn die Commis sion aus der Ausnahme, welche der Plan im Gesammt-Buchhandel findet, die Ueberzeugung gewonnen hat, daß das Institut endgültig ins Leben treten kann, und der Statutcn-Entwurf der Generalver sammlung desVerbandes zur Genehmigung Vorgelegen hat. Ebenso glauben wir natürlich nicht, daß unser Entwurs — obgleich er unter Beistand der auf diesem Gebiete wohlbewährten Autorität des Herrn Professor vr. Heym ausgearbeitet wurde — nicht ver- besscrungsfähig wäre, sondern sehen gern einer recht eingehenden Diskussion darüber, sei es im Wege der Privatzuschrist, sei es im Börsenblatt, entgegen. Wir denken, daß er sich aus diesem Wege immer mehr verbessern wird und hoffen zuversichtlich, daß endlich die große Mühe, der wir uns im Interesse der Sache gern unterzogen haben, und auch ferner unterziehen werden, durch Gründung und erfreuliches Gedeihen des beabsichtigten Instituts mit einem für unfern Stand segensreichen Erfolg gekrönt werde. Ihre gef. Zuschriften, die wir uns bis 1. August dieses Jahres erbitten, belieben Sie an den Vorsitzenden des Verbands, Herrn Eduard Baldamus, mit directer Post zu richten re. re. D Entwurs zu einen, Statu, sür die Pensionscasse der Buchhaudlungsgehilfen als Theil des Verbandsstatuts. Vorbemerkung. Es ist zu bemerken, daß das Statut des Verbandes säst gänzlich umzu arbeiten, jedenfalls in vielen Punkten abzuändern ist. wenn sich das sal zende diesem Statut unmittelbar anschlicßen sali, so namentlich in den 88- 2, 5. 7, 8, I I, 13, 15, 22, 23. 24, 26 und anderen. Nicht minder ist wünschenswerth, wenn nicht nothwendig, daß die Abtheilung Kranken- casse im Statut ebenso abgesctzt und sür sich behandelt wird, wie die Pen sionsanstalt. Deshalb sind auch alle Bestimmungen über die Verwaltung, soweit sie nicht ganz spccicll der Pcnsionsaustalt angehörcn, weggelassen worden. Die Verweise 8 (allgcnv Theil) beziehen sich auf M. in dem noch umzugestaltenden allgemeinen Theil des Verbandsstatuts. Die Zahl der 88. ist nicht beigesetzt worden, theils, weil doch eine andere Ord nung eintreten wird, theils, weil einzelne Bestimmungen eben noch gar nicht vorhanden oder in formeller Beziehung äußerst mangelhaft sind. Die mit Nonpareilleschrist gedruckten Bemerkungen gehören nicht znm Statut, sondern sind Erläuterungen. 8- n. Die Pensionsanstalt ist ein Theil des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfenverbandcs und steht unter der Verwaltung des selben. Ihr Zweck ist, denjenigen Mitgliedern des Verbandes, welche die 280»
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