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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1875
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- Deutsch
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2276 Nichtamtlicher Theil. 146, 28. Juni. befindlichen Empfehlung der Angelegenheit durch eine größere Anzahl angesehener hiesigerFirmen, sowie aus derThatsache hervorgeht, daß der hiesige Buchhandlungs-Gehilfenverein die Sache zu der seinigen gemacht hat und sich mit derselben eng verbinden will, so wird es wohl auch keinerRcchtfertigung bedürfen, wenn wir diesen Aufruf hiermit zurKenntniß des Buchhandels bringen; wir hoffen, daß dadurch eine eingehende Discussion über den angeregten Plan in diesen Blättern hervorgerufen werde. Der fragliche Aufruf lautet wie folgt: Die Zeitverhältnisse im Allgemeinen und insonderS die eingetretene Entwerthung des Geldes und Theuerung aller Lebensbedürfnisse verwei sen dringender als je auf das Prinzip der Selbsthilfe durch Vereinigun gen zu dem Zwecke der Selbsterhaltung. Auch die Pensionscassen-Vereine gehören zu denjenigen ebenso zeitgemäßen, als wo^lthätigen Instituten, sionscassen zusammengetreten sind. Es bestehen gegenwärtig in unserm engeren Vaterlande dergleichen Lassen beziehentlich solche zur Unter stützung von Wittwen und Waisen für die Staatsdiener, Eisenbahnbeam ten. Advocaten, Aerzte, Lehrer und Geistlichen, in Deutschland für die Bühnenangehörigen, in Oesterreich-Ungarn für sämmtliche Beamte u.g. f. dürfte sich das Bedürfniß der Pensionirung bei den meisten Beamten des Kaufmanns- und Buchhändlerstandes erweisen, denen eine Gewährleistung der Existenz für den Fill der Erwerbsunfähigkeit in der Regel auch dann nicht gesichert ist, wenn sie einen großen Theil ihrer Lebenskräfte einer für die Zeit der Invalidität vorzusorgen, und andrerseits wird den be treffenden Prinzipaliläten die vermittelnde Fürsorge einer Pensionscasse gleichfalls nur erwünscht sein können, da sie durch dieselbe der. wenn auch nur moralischen Verpflichtung übei hoben sein würden, die in ihrem Dienste erwerbsunfähig gewordenen Beamten zu unterstützen. Nicht minder gewährleisten. Durchdrungen von der Zutreffenheit dieser Erwägungen und der unbe streitbaren Nützlichkeit eines Pensionsverbandes für Kaufleute und Buch händler, sind die ergebenst Unterzeichneten, auf Anregung des hiesigen dem Behufe, weitere Kreise des Kaufmanns- und Buchhändlerstandes und zwar zunächst in Dresden und Leipzig, für die hier angeregte Frage zu interessiren und gemeinsam mit denselben die Errichtung einer Pen sionscasse für Kaufleute und Buchhändler anzustreben. Wir sind uns dabei keineswegs unbewußt der Schwierigkeiten, denen die Durchführung eines derartigen Vorhabens begegnen wird; allein, wenn, wie wir hoffen, das Project durch thatkräftige Unterstützung fördern helfen sollten, so würden wir schon damit die Durchführbarkeit desselben als gesichert be trachten dürfen. barten Alter ab gewährt. Wir meinen vielmehr, daß die Casse jedes Mal im wirklichen Jnvaliditätsfalle, spätestens aber in einem bestimmten Alter einzutreten habe. Es wird bemna^ch die Bestimmung der Prämien hoch die Summe der freiwilligen Beiträge sich beziffere, welche für die Pensionscasse gezeichnet werden. Demnächst würde auch die Zeit fest zustellen sein, während welcher Pensionirungen nicht stattfinden dürfen, um die Bestandsfähigkeit der Lasse sicher zu stellen. Diese Erwägungen zu Grunde gelegt, würden wir als Basis für die Organisation des fraglichen Unternehmens folgende Grundzüge zur An nahme empfehlen, ohne indeß besserem Ermessen damit vorgreifen zu wollen: 1. Der Verband beschränkt seine Wirksamkeit auf daS Königreich Sachsen; eine Ausdehnung auf ganz Deutschland bleibt jedoch Vorbehalten. 2. Aufnahmefähig ist jedes Mitglied des Kaufmanns- und Buch händlerstandes, welches die Mündigkeit erlangt hat. Als Mitglied des Kaufmanns- und Buchhändlerstandes ist Jeder anzusehen, welcher berufsweise kaufmännische resp. buch, händlerische Functionen ausübt. Es werden mithin auch die jenigen Personen aufnahmefähig sein, welche, ohne im engeren Sinne als Kaufleute oder Buchhändler zu gelten, dennoch eine kaufmännische resp buchhändlerische Thätigkeit ausüben, als: die Expedienten, technisch gebildete Reisende und Vertreter rc. 3. Die Aufnahme wird auf ein von fachmännischer Seite zu bestim mendes Alter beschränkt. 4. Die Pensionsberechtigung tritt im Fall der Invalidität, jedoch spätestens in einem bestimmten Alter ein, vorausgesetzt in einem wie in dem anderen Falle, daß die Prämienbeiträge auf eine noch festzustellende Zeit geleistet worden sind. 5. Die Höhe der Versicherung soll nicht unter 500 und nicht über 3000 Mark jährlich betragen. Wer über letztere Summe hinaus versichert sein will, hat für das Mehr denjenigen Beitrag zu zahlen, welcher sich ergibt, ohne Berechnung der Nutzungen auS den anzusammelnden freiwilligen Beiträgen. (S. Punkt 6.) 6. Behufs der Bildung eines eisernen Fonds sollen freiwillige Bei tragszeichnungen der Firmcninhaber veranlaßt werden. Zum Zweck der Gründung des Pensionscassen-Verbandes beabsich tigen wir zunächst die Bildung von Comitös in Dresden und Leipzig anzuregen und nach erfolgtem Zusammentritt dieser, gemeinsam mit ihnen und unter Zuziehung von Sachverständigen die Grundzüge des Verbandes zu berathen und den Statuten-Entwurf festzustellen. Alsdann würden die drei Comit^s der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz öffentliche Versammlungen in genannten Städten ebensowohl als in anderen Orten des Landes ausschreiben, in welchen das allgemeine Interesse für die Sache wachgerusen und Betheiligungszeichnungen aus genommen werden. In Vorstehendem glauben wir alle diejenigen Gesichtspunkte berührt zu haben, welche die Begründung des Verbandes am geeignetsten fördern dürften. Wir wiederholen indeß, daß unsere Vorschläge keineswegs maß gebende sein sollen, daß wir vielmehr die Behandlung der Sache gern und mit bestem Vertrauen in die Hände der vereinigten Comit6s legen. Uebrigens geben wir der zuversichtlichen Hoffnung Raum, daß unsere Vorlage freundliche und warme Aufnahme und diejenige eingehende Würdigung finden möge, welche diese für den Kaufmanns- und Buch händlerstand so überaus wichtige Angelegenheit mit vollem Rechte in Anspruch nehmen darf. Chemnitz, im März 1875. P s d t d^ H^' b ^ Carl Gottschald, Max Starke, A. Born, Vorsteher des Unterstützungsvereins für Handlungsgehilfen und zweiter Vorsteher des Kaufmänn. Vereins. Ludwig Kretzschmar, stellvertretender Director der sächs. Maschinenfabrik vorm. Rich. Hart mann. Friedrich Wangelin, in Firma Wangelin L Zeuner. Fr. Wilhelm, Vorsitzender der Genossenschaft deS Fabrik- und Handelsstandes. Die Unterzeichneten sind mit den in obigem Circular dargelegten Bestrebungen vollständig einverstanden und empfehlen dieselben der ge fälligen Beachtung ihrer Herren Collegen. Leipzig, im Juni 1875. Carl Cnobloch. H. Haessel. S. Hirzel. Otto Holtze. Ernst Keil. K. F. Köhler. Adolph Refelshöfer. B. G. Teubner. F. Volckmar. Franz Wagner. Alters-Pensionscaffe für Buchhändler. V.*) Der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs-Gehilfenverband, welcher sich von dem Gerüche, socialdemokratische Tendenzen zu ver- *) IV. S. Nr. 140.
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