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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1875
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- Deutsch
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160, 14. Juli. Nichtamtlicher Theil. 2479 Man sieht, daß dieses Resultat wie bei allen derartigen Rentcn- anstalten (Dresden, Berlin) ein überaus klägliches ist. Denn wenn die Person nicht das Glück oder vielmehr das Unglück hat, 80—90 Jahre alt zu werden, erhält sie von 3000 Mark baarer Einzahlung nur eine unbedeutende Rente, die zum Sattwerden zu gering, zum Verhungern aber zu groß ist. Und wie Wenige werden mehr als 3000 Mark, etwa 10,000 Mark einzahlen können! Freilich, wenn man diese Zinscnsaldi 50 Jahre lang aufspeichert, so hat man bei einigermaßen starker Betheiligung alsdann ein großes Capital zur Verfügung, was den Enkeln und Urenkeln zu gute kommt. Ob dies aber die Absicht der Herren Kaufleute ist, lasse ich unnntcrsucht. Rechnet man nun auf bedeutende Geschenke von Seiten der Prinzipale, so werden allerdings die Renten durch die Zinsen dieser Schenkungen größer. Allein wenn die Betheiligung groß würde, etwa 10,000 Per sonen, was für eine untergeordnete Rolle spielen dann solche Schen kungen, selbst wenn sie zusammen eine Million Mark betragen sollten! Leipzig, den 10. Juli 1875. Professor vr. Karl Heym. Ludwig Marquardt und seine „Doppelte Buchführung in Anwendung auf den Buchhandel". Die wiederholten Neclameu für genanntes Werk bewogen mich, das selbe zu kaufen und seinen Werth zu prüfen. Aber schon bei dem ersten Durchblättern des Büchleins ersah ich, daß der Verfasser ein Werk ver öffentlicht hat, welches voller Fehler ist und durch dessen aufmerksame Prüfung jeder Angehörige des Buchhandels, der das System der doppelten Buchführung nicht kennt, einen sehr eigenthümlichen Begriff von dieser erhalten muß, wenn er sieht, wie sein Lehrer bei der praktischen Dar stellung in die gröbsten Fehler verfällt, und zwar im Gegensatz zu seiner Auslassung auf S. 3, wo wir lesen: „Während bei der einfachen Buch führung sehr leicht ein Posten übersehen oder falsch eingetragen, eine Seite falsch summirt oder transportirt sein kann, ist dies bei der doppel ten Buchführung unmöglich, da ihr Verfahren selbst dergleichen Fehler nicht zuläßt/' Wenn dieser Passus auch vollkommen richtig ist, so ist anderseits einem unaufmerksamen Arbeiter dennoch alles möglich! Kann nun das Werk eines Buchhalters, der sich in demselben fort während verschreibt, an Müller statt an Schultze Zahlungen macht und an Schultze die Summe gibt, welche Müller erhalten soll, der Inserate für Baarpackete ansieht und der nicht einmal in den vier Species sicher ist, noch irgend welches Interesse für uns haben? Lassen sich dergleichen der Oeffentlichkeit übergebene Fehler entschuldigen? Wenn Jemand ein Werk über Buchführung heransgeben will, dann muß er auch bis in die kleinsten Details hinein gewissenhaft arbeiten und nicht Verstöße begehen, wie ich jetzt Hrn. Marquardt durch Betrachtung des ll. Theiles seines Leitfadens, in welchem er sich als praktischer Buchhalter producirt, be weisen werde. Abgesehen davon, daß sich Hr. Marquardt in der Inventur S. 17 durch Einrichtung des „Fonds-Conto" auf das ihm fremde Gebiet des Bankiers begibt; abgesehen ferner davon, ob er wirklich berechtigt ist, ebenfalls in der Inventur S. 17 den Werth der vorhandenen Wechsel voll, also mit 2310 M. anzunehmen, fiel mir zunächst auf, daß er am 6. Januar 1875 2000 Thlr. Staatsanleihe verkauft und am 31. Januar in der Inventur (S. 63) noch 1000 Thlr. Staatsanleihe unter die Activa aufnimmt, obgleich er in Summa nur 2000 Thlr. Staatsanleihe in sei nem Besitze hätte. Wo bleiben die 1000 Thlr. Staatsschuldscheine und von welchem Effect berechnet er (S. 63) 5>^ Zinsen? Was, beiläufig bemerkt, die Zinsrechnungen anbetrifft, so sind die selben bei Berechnung der Staatsanleihe sowohl auf S. 17 und S. 24. wie des Effects auf S. 63 falsch und bin ich neugierig, mit welcher Zinsformel Hr. Marquardt seine Resultate erreicht hat. Aus der Lasse zahlt er S. 25 an Neumann die Zinsen, welche Wagner bekommen soll, und an Wagner die für Neumann laut Inventur S. 18 festgesetzten Zin sen, wobei er sich als flotter Zinsrechner wieder um 3 M. versieht und 190 M. 50 Pf. anstatt 187 M. 50 Pf. zahlt. In seinem Portefeuille hat Hr. Marquardt laut S. 17 einen Wech sel auf E. Mecklenburg pr. ^ über 600 M.; hat er diesen später etwa gegen einen Wechsel von gleicher Höhe auf Lehmann eingetauscht? In den Geschäftsvorfällen S. 19—23 erwähnt er hiervon kein Wort, wohl aber gibt er am 13. Januar dem Buchdrucker Hüttig 600 M. pr. Wech- ! .Laut S. 21 soll Hr. Marquardt für ein Inserat 12 M. 25 Pf. an ' vorher 25 M. 40 Pf. an Haasenstein L Vogler anstatt der Vossischen Zeitung. Die auf S. 22 mit 24 M. 15 Pf. notirte Zahlung von Huber L Co. trägt er in das Cassabuch auf S. 28 mit 320 M. 15 Pf. ein! Was ist wohl ein Buchhalter Werth, der bei dem Uebertragen eine Reihe zu tief geräth? Die Krone aber setzt sich Hr. Marquardt dadurch auf, daß er in den auf S. 17 den Verlagswerth mit 16,688 M. anstatt mit 14,888 M., den Sortiments-Rückgang auf S. 87 mit 944 M. 60 Pf. anstatt mit schon allein seinen ganzen künstlich aufgebauten Abschluß um! Wenn Hr. Marquardt mit solchen Fehlern an die Oeffentlichkeit tritt, so glaube ich, daß wir ohne Bedenken ihm die Fähigkeit, ein Werk über Buchführung zu veröffentlichen, absprechen müssen, da ein solches fehlerhaftes Buch uns kein praktischer Leitfaden sein kann. Berlin, im Juli 1875. Otto Maaß. Miscellcn. Auf den Artikel „Zum heutigen Postpacketwesen" in Nr. 146 d. Bl. hat uns das Kaiserliche General-Postamt unterm 8. ds. nachstehende Erwiderung zukommen lassen: „Die Nr. 146 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 28. Juni d. I. enthält einen Artikel »Zum heutigen Postpacketwesen«, in welchem die Aufmerksamkeit darauf hingelenkt wird, daß die mit unter vorkommenden Unregelmäßigkeiten im Päckereiverkehr oft durch die kurze Haltezeit der Züge an einzelnen Stationen herbei geführt würden. Daran ist die Bemerkung geknüpft, daß die Post Verwaltung es ohne Zweifel in der Hand hätte, auf die Fahrpläne der Eisenbahnen in dieser Hinsicht einzuwirkeu. Infolge dessen sieht sich das General-Postamt zu folgender Erwiderung veranlaßt: Die Haltezeiten der Züge mit Personenbeförderung müssen im Interesse eines beschleunigten Verkehrs und zur Aufrechthaltung der Anschlüsse zwischen den verschiedenen Bahnlinien möglichst kurz bemessen wer den. Das General-Postamt hat es deshalb als seine Aufgabe be trachtet, Einrichtungen dahin zu treffen, daß durch die Mitführung der Packete in den Personenzügen die Regelmäßigkeit des Bahn betriebes und zugleich die Betriebssicherheit nicht gestört werden. Gleichwohl kann bisweilen der Fall eintreten, daß bei besonders starkem Verkehr das Uebergabegeschäft nicht gänzlich während der planmäßigen Frist zu bewirken ist. Wollte die Reichs-Postverwal- tung aus diesen, doch immer nur vereinzelt vorkommenden Fällen Veranlassung nehmen, eine allgemeine Verlängerung der Haltezeiten zu beantragen : so wäre die Folge davon, daß die Eisenbahnbehörden ans gänzlichen Ausschluß der Postpäckereien von den Personenzügen zu Gunsten des Reiseverkehrs hindrängten. Der Postpäckereiverkehr würde demnächst im Wesentlichen auf die Eilgüter- und Güterzüge angewiesen sein. Es braucht indessen wohl nicht des Näheren erör tert zu werden, daß die aus der kürzeren Haltefrist vereinzelt ent springenden Nachtheile sehr gering im Vergleich zu den Unzuträg lichkeiten sind, welche aus einer gänzlichen Ausschließung der Packete von den Personenzügen entstehen würden. Hat es das General-Post amt hiernach für gewöhnlich nicht in der Hand, die Haltezeiten bei den Personenzügen zu Gunsten des Päckereiverkehrs verlängern zu lassen: so wird sich dasselbe doch im wohlverstandenen Interesse des Publicums auch fernerhin angelegen sein lassen, für diejenigen Sta tionen, wo ein wirkliches Bedürfniß dazu hervortritt, Einrichtungen zu treffen, durch welche den gesteigerten Ansprüchen des Verkehrs vollkommen Genüge geleistet wird,"
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