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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1875
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- Deutsch
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2478 Nichtamtlicher Theil. .>? 160, 14. Juli. zur Beseitigung der Noch der Unglücklichen, den man sich und seiner Familie entzieht. Das Vorschußvereinsmitglied als solches kennt derartige sittliche Regungen nicht. Was nun der Hr. Verfasser jenes Artikels vom Anschluß an eine Rentenaustalt sagt, mag zwar im glücklichen Falle einigen Bor theil für die betheiligten Personen gewähren, indessen doch nur einen sehr geringfügigen. Was kann denn eine Rentenanstalt bei eineni solchen Massenanschluß für Vortheile gewähren, ohne sich selbst zu schädigen? Die Prämien sllr die eigentliche Gefahr, welche die Anstalt durch die Versicherung übernimmt, kann sie nicht ermäßigen, sie kann nur Berwaltungskosten ganz oder theilweise erlassen, und diese sind gerade bei Rentenanstalten nicht gar hoch. Sie kann das Jncasso der Prämien und die Abschlußprovision aus- hcben, und wenn man die letztere ebenfalls auf die Prämie schlägt und nach und nach tilgen läßt, so dürste der ganze dadurch erzielte Erlaß kaum mehr als 5 bis 6 Procent der Jahresprämie betragen. Sollte die Hochherzigkeit der Prinzipale nicht höher kommen als 5 bis 6 Procent der vorgeschlagencn Prämie für die Pension, so ist überhaupt keine Hoffnung vorhanden, das ganze Projekt einer Pcnsionscassc zu verwirklichen, denn mit durchschnittlich 15 Mark Beitrag für 300 Mark Rente läßt sich nicht auskommcn, wie bereits in einem früheren Artikel von mir gesagt worden ist. Auch wenn man die Prämie um 20 Procent höher nähme, sie also aus 18 Mark brächte, ist sie noch viel zu gering. Und 20 Procent der Prämie kann keine Versicherungsgesellschaft von vornherein erlassen, wenn nicht die Sache gefahrbringend werden soll. Es kann aber sein, daß dem Hrn. Verfasser jenes Artikels das selbe Projekt vorschwebt, was einige der Chemnitzer Herren Vor schlägen wollen, nämlich anstatt der Pensionscasse eine Renten anstalt zu gründen, ähnlich der Dresdner oder Berliner Anstalt Danach sollen die Renten nicht unmittelbar beginnende, sondern aufgeschobene sein, und die eingezahlten Capitalien werden, jedoch ohne Zinsen, beim Tode, wann immer dieser erfolgt, zurückgezahlt. Durch die erstere Bestimmung wird eine solche Anstalt mehr leisten, als die beiden oben genannten Anstalten, durch die letztere dagegen wiederum etwas weniger. Doch vergrößert die erstere Bestimmung die Renten mehr, als sie die letztere verkleinert. Die Einrichtung soll folgende sein: Es zahlt jede Person einen bestimmten Jahresbeitrag bis zur Erreichung des 60. Lebensjahres ein. Während dieser Zeit werden den noch lebenden Personen alle Zinsen und Zinseszinsen ihrer eige nen Einzahlungen und die Zinsen und Zinseszinsen der gestorbenen Personen gutgeschrieben. Die gestorbenen Personen erhalten nur ihre Einzahlungen ohne Zinsen zurück. Vom 60. Lebensjahre ab erhält jede dann noch lebende Person, so lange loie sie lebt, die Zinsen von ihrem eingezahlten Capital und von dem, durch Zinsen und Erbzinsen angcsammclten Capital, bei ihrem Tode aber, wie schon vor dem 60. Lebensjahre, nur das wirklich cingezahlte Capital zurück. Alle Zinsen verbleiben also der Casse. Wenn man dies einer Rechnung unterwerfen will, muß man gleichalterige Personen voraussetzen. — Man würde also die bei tretenden Personen in Altersklassen zu bringen haben, wie dies überhaupt alle Rcntengesellschasten thun und thun müssen, wenn nicht Ungerechtigkeiten begangen werden sollen. Ich habe zunächst angenommen, daß alle Personen 30 Jahre alt sind, daß jede alljährlich pränumerando 100 Mark einzahlt, daß die Zinsen zu 4z^ Procent gerechnet werden und daß die Sterblich keit so erfolgt, wie sie die bekannte Mortalitätstafel der 17 englischen Gesellschaften darstellt. Alsdann zeigt die Rechnung, daß am Ende der 30 jährigen Periode, also wenn alle überlebenden Personen 60 Jahre alt sind, an eingezahltem Capital für je eine Person 3000 Mark und an Zinsen und Erbzinsen mit den Zinseszinsen 3439, sss oder nahe 3440 Mark vorhanden sind. Nimmt man nun an, daß anfänglich 1569 30jährige Personen zusammengetreten wären, so würden im 60. Lebensjahre nach der angenommenen Sterbeordnung sehr nahe noch 1000 überlebende Personen vorhanden sein. Für diese 1000 Personen wären demnach in Casse vorhanden 3,000,000 Mark eingezahltes Capital, 3,439,629 „ Zinsen und Erbzinsen. Die Zinsen und Erbzinsen mehren sich von da ab nicht mehr, denn alle von beiden Capitalien eingehenden Zinsen werden alljähr lich an die überlebenden Personen als Rente vertheilt, während die sterbenden ihr eingezahltes Capital, das sind 3000 Mark jede, zu rückerhalten. Was also vom 60. Lebensjahre ab jede Person an Rente alljährlich erhält, ist unter Beihilfe der Sterbeordnung leicht sestzustellen. Nämlich 1) konstant dieZinsen von ihren3000Mark, das sind 135 Mark bei 4^ Procent; 2) wachsend dieZinsen von dem Kapitale 3,439,629 Mark, also bei 4s4 Procent 154,783 Mark, dividirt durch die Anzahl der Ueberlebenden. Nun sind von 1000 Personen 60 Jahre alt noch vorhanden im 65. Lebensjahre 850 Personen, 70. 651 75. 438 „ 80. 241 „ „ 85. 98 „ 90. 24 95. 2 „ 100. Demnach erhält im " 0 „ 60. Lebensjahre jede Person 135-s- 155 --- 290 Mark 65. „ „ 135-s- 182 --- 317 „ 70. „ „ 135-j- 238 -- 373 ,. 75. „ „ 135-s- 353 --- 488 „ 80. „ I35-s- 642 --- 777 „ 85. „ „ 135-s- 1579 --- 1714 „ so. 135-s- 6449 ---- 6584 „ 95. Dies wären " " 135-s-77392 --- 77527 „ für die 60jährige Person 10 Procent von 3000 Mark „ ,, 65 „ „ ll „ „ „ 7» „ „ 12 „ ,, 75 „ ,. 16 „ „ „ 80 „ „ 26 „ " „ „ 85 „ „ 57 „ „ 90 „ „ 219 „ „ 95 „ „ 2584 „ „ „ „ Wenn alle todt sind, bleibt selbstverständlich ein Zinsen- und Erbzinscnsaldo von 3,439,629 Mark in Casse zurück, der auf andere Altersklassen, die noch nicht ausgestorben sind, zu vertheilen oder sonst sür andere Zwecke zur Verfügung zu stellen wäre. Nimmt man anstatt des 30. Lebensjahres das 35. Lebensjahr an, so betragen im 60. Lebensjahre die Zinsen und Erbzinsen wie derum auf 1000 Personen 2,200,898 Mark und für das 40. Lebensjahr 1,306,186 Mark. Die übrige Rechnung kann sich Jeder unter Beihrlse der oben angegebenen Absterbeordnung selbst aussllhren, wer Lust dazu haben sollte. Die Renten werden hier selbstverständlich noch kleiner aus- sallen.
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