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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1897
- Sprache
- Deutsch
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6840 Nichtamtlicher Teil. 224, 27. September 1897. Otto Hammcrschmidt in Hagen. 6860 Anleitung zur statischen Berechnung der Dampskesselschornsteine und Dachkonstruktionen. 60 -Z. St. Hartlcben's Verlag in Wien. 6853 Der Stein der Weisen. 10. Jahrg. 1897/98. 1. Heft. 50 <). Deutsche Rundschau f. Geographie u. Statistik. 20. Jahrg. 1897/98. 1. Heft. 85 M. HeinsiuS Nachfolger in Bremen. 6860. 6861 Lgo, äis socials 4 50 4. Lorttolät, Lebiffs-Triseksobuob. 2. Luii. 6sb. 2 ./7 50 Friedrich Meyer'S Buchhandlung in Leipzig. 6853 Oodius, Kuoet u. Lüobtlsr äss Llittslaltsrs u. c>. Uoursit. IVotil- tsils Xusvccbl. Gebrüder Paetel in Berlin. 6854/55 6sigsr, aus Xlt-IVsimar. 8 . gsd. 10 E. Pierson's Verlag in Dresden. 6861 Aichelburg, Lieder eines Junggesellen. 1 ^ 50 geb. 2 50 H. Bätz, Tagebuchblätter. 2 ./k 50 geb. 3 ^ 50 -Z. Erlenfels, Friedhossblüten. 1 ^ 50 geb. 2 ./k 50 Lanzky, Sophrosyne. 2 ^ geb. 3 Lich, aus dem Diesseits. 1 ^ 50 geb. 2 50 de Luhs, junges Grün. 1 50 geb. 2 ^ 50 Michler, Dichtungen. 3. Aust. 1 ^ ; geb. 2 Wilhelm, in stiller Klause. 1 geb. 2 I. I. Reiff's Verlag in Karlsruhe. 6858 Rais, in fremdem Dienst. Ca. 2 ^ 40 geb. ca. 3 60 -Z. Georg Reimer in Berlin. 6857 ^Äioagivs., übsr clis Lubononxsst. 3 ./7 60 Wilhelm Rommel in Frankfurt a M. 6861 v. Oven, neue Sammlung von Gesetzen, Statuten u. Verord nungen f Frankfurt a. M. IX. St Norbertus Verlagshandlung in Wien. 6849. 6851 OslsmiLriuw bsbäoiv. io usurn olsri. 11. Irebrg. 1898. 1./i!60^. Wandkalender sür 1898. Auf Karton 80 Herz Jesu-Block-Kalender f. 1898. 1 ^ 20 Miniatur-Blockkalendcr sür 1898. 1 Oswald Scehagen's Verlag (Martin Hoefer) in Berlin. 6856 Schlossers Weltgeschichte sür das deutsche Volk. 2. Original- Volks-Ausgabe. Band 2. 2 E. Speidel, Verlag in Zürich. 6857 Abhandlungen d. Gesellschaft f. deutsche Sprache in Zürich. 1. Heft. Ca. 3 Mitteilungen d. Gesellschaft f. deutsche Sprache in Zürich. 2. Heft. Ca. 2 Bernh. Fricdr. Voigt in Weimar. 6859 Osmslios, clis ^uelrerrvarsa-, gobolrolaäso- u. l-oblroLbsotkidri- Iratioo cisr Usursit. 2. Xuü. 6rr. 2 Martin Warneck in Berlin. 6853 Warneck, Abrih einer Geschichte der Protestant. Missionen. 1. Abtlg. 3. Ausl. 2 50 H. Leopold Weiß in Wien. 6857 Uüor, italisoisobs ksmioisesoLso uocl Lrokils. 5 ; gsb. 6 Friedrich Wrcdcn in Berlin. 6860 llritse.b, äis Xrauirbsitso clor t/rauso. 8. Xuü. 12 gsb. 13 ^ 20 -l. Nichtamtlicher Teil. Zur deutschen Litterar-Konvention mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Von F. Schwartz. Die Nummer 8 vom 15. August 1897 des Journales der Berner Union »Ds Droit ä'^utsur« publiziert eine sehr merkwürdige Entscheidung des Appellhofes des Staates Massa chusetts betr. Anwendung der deutsch-amerikanischen Konven tion hinsichtlich amerikanischer unrechtmäßiger Nachbildungen eines Oelgemäldes. Mit Recht hat das fragliche Abkommen im deutschen Buch- und Kunsthandel wenig Begeisterung ge funden. War der Kunsthandel auch insofern besser gestellt, als er im allgemeinen seine Verlagswerke schützen konnte, ohne daß sie in Amerika hergestellt zu werden brauchten, so mußte er doch mit Recht daran Anstoß nehmen, daß er ge zwungen wurde, die englischen Worte »oop^ri^bl b^< mit Jahreszahl und Verlegernamen auf jede seiner Nachbildungen zu setzen. Wo die Anbringung dieses Vermerkes noch auf einem das Kunstblatt umgebenden Papierrand erfolgen konnte, wie bei Photogravüren, Farbendrucken re., mochte das ja hin gehen. Dagegen erweist sich dieser Zwang sehr störend für die Photographieen, besonders die kleinen Formates. Diese werden vielfach unaufgezogen verkauft, es müssen also die Worte roop^rigbt b^« mit Jahreszahl und Verlegernamen in das Bild selbst hinein kopiert werden. Würden die anderen ca. 20 Staaten, die mit Deutschland Verträge abgeschlossen haben, ebenfalls die Anbringung eines solchen Vermerks in ihrer Landessprache verlangen, so würde z. B. bei einer Kabinettphotographie recht wenig von dem Bilde selbst mehr zu sehen sein. Abgesehen von diesen praktisch-technischen Gründen, er scheint aber die Anbringung derartiger fremdländischer Worte auf deutschen Verlagsartikeln aus nationalen Gründen be dauerlich. Ich bin fest überzeugt, daß sich der Nationalstolz der Amerikaner sehr dagegen auflehnen würde, wenn wir von ihnen verlangen wollten, daß sie die deutschen Worte »Ver vielfältigung Vorbehalten« ihren sämtlichen in englischer Sprache erscheinenden Verlagswerken aufdrucken sollten. Der Deutsche aber ist ja in dieser Beziehung viel geduldiger! Wie dem auch sein mag, wir müssen immerhin der Reichs regierung dankbar sein, die nach dem Stande der veralteten amerikanischen Gesetzgebung bei Abschluß der Konvention wohl kaum mehr erreichen konnte. Das stete Bestreben des deutschen Buch- und Kunsthandels muß aber dahin gehen, in der Kon vention mit den Vereinigten Staaten nur die erste Etappe zu einer wirklich genügenden, für beide Nationen durchaus gleichmäßigen Uebereinkunft zu erblicken. Hier zu bessern ist um so mehr nötig, als trotz jenes oop^rigbl-Vermcrkes und trotz Erfüllung aller jener so komplizierten Vorschriften der amerikanischen Gesetzgebung es noch Richter in Amerika giebt, die über den Schutz deutscher Kunstwerke in Amerika merk würdige Ansichten haben. Die Angelegenheit, die ich hierbei im Auge habe, ist kurz folgende: Der Maler Gust. Naujok malte im Jahre 1891 in Königsberg i. Pr. ein Bild »Die heilige Cäcilia«, das er vom Januar bis Mürz 1892 in Schultes Kunstsalon in Berlin öffentlich ausstellte. Gelegentlich dieser Ausstellung erwarb die Photographische Gesellschaft in Berlin das Ver vielfältigungsrecht des fraglichen Bildes. Das Original wurde dann noch im Jahre 1892 vom 1. Juni bis Ende Oktober im Glaspalast zu München auf der Vl. Internationalen Kunst ausstellung ausgestellt und dort an einen Unbekannten ver kauft. Die Photographische Gesellschaft ließ das fragliche Bild unterm 16. Mai 1892 in der Kongreßbibliothek zu Washington gemäß der deutsch-amerikanischen Konvention eintragen, bevor noch irgend eine Reproduktion in den Handel gebracht war und versah jede in den Hände'' gekommene Re produktion mit dem vorgeschriebenen Vermerk. Sie glaubte.
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