Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1875
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- 1875-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1875
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- Deutsch
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2804 Nichtamtlicher Theil. V- 182, S. August, mögen die Herren Verleger die Mühe nicht scheuen, das Wächter'sche Werk ernstlich zu studiren. Denn wenn sie auch selbst fern von jeder Verletzung der Rechte eines Urhebers oder eines andern Verlegers sind, so können sie sich nicht von der Möglichkeit befreien, daß andere mit ihrem Geschäfte im Verkehre stehende Personen nicht Verletzun gen verursachen, und noch weniger sich absolut davor schützen, daß Nachdrucker in ihre Rechte eingrcisen. Es kann der Verleger von Demjenigen, der ihm ein Manuscript anbictet oder bei dem er ein Werk bestellt hat, betrogen werden, indem derselbe ihm fremde Ar beit für eigene liefert, — oder es können ihm die Freibeuter auf dem literarischen Feld die eigenen Berlagswerke Nachdrucken: gegen beide Fälle ist es dienlich, das Autorrecht in seinem ganzen Umfange zu kennen, um zu wissen, was verboten ist, was rechtlich verfolgt werden kann und was nicht. Darum empfehle ich allen Lesern dieser Blätter das Wächter'sche Werk, und man scheue sich nicht, weil es seiner ursprünglichen Bestimmung wegen juristisch gehalten und theoretisch bearbeitet ist, es dnrchzustudiren, wenn man sich auch genöthigt sehen sollte, hie und da zum bessern Verständnisse Beleh rung bei einem befreundeten Juristen zu suchen. Noch will ich bemerken, daß von dem Prozesse gegen Nachdrucker in dem Werke nichts enthalten ist. Derselbe gehört auch nicht hinein. Soviel als über Strafen, Bußen und Einziehung der Nach- druckcxemplare, sowie der Vorrichtungen zum Nachdruck zu wissen nothwendig ist, findet man in dem VI. Abschnitt, Ein weiteres Eingehen in das Prozeßrecht war schon deshalb unthunlich, weil es ein gemeines deutsches Prozeßgesetz über die Verfolgung des Nach drucks nicht gibt. Es genügt, wenn der Autor und der Verleger sein materielles Recht kennt; die Verfolgung desselben vor dem Richter wird er stets besser den praktischen Händen eines Juristen anvertrauen, Volkmann, Nochmals Colportageromanc. Das Börsenblatt bringt in seiner Nr. 172 einen aus der „Gegenwart" entnommenen Artikel von Joses Kürschner über „Col- portageromane". Es mag dahingestellt bleiben, ob die Leser des Börsenblattes aus de» gebotenen Citaten, die einen großen Theil dieses Aussatzes ausmachen, irgend etwas Neues erfahren, und im Uebrigen ist jedem Buchhändler zur Genüge bekannt, daß ein großer Theil des Publicums Geschmack an diesen Lieferungsromanen findet. Diese Thatsache steht fest, und es ist somit natürlich, daß es Verleger gibt, welche diesem Geschmacke Rechnung tragen. So lange nun die betreffenden Artikel nichts Ungesetzliches und Unsittliches enthalten, so lange der Verleger nicht schwindelhafte Angaben in Bezug aus Ausstattung, Umsang, Prämien re. macht, liegt in dieser geschäft lichen Thätigkeit nicht im geringsten etwas Unehrenhaftes, wenn auch der Verleger die Culturmissiou des Buchhandels außer Acht läßt und sein Streben darauf beschränkt, ein Geschäft zu machen, indem er dasBedürsniß desweniger gebildeten Publicums nachUnterhaltungs- lectüre befriedigt. Wie sagt aber Hr, Kürschner im ersten Satz seines Artikels? „Diese Literatur hat keinen andern Zweck, als die niederen Stände um manchen schwer errungenen Thalerzu prellen." In der That, ein heftigerer Angriff auf die geschäftliche Ehre nicht allein einer Reihe von Verlagsfirmen, sondern auch von Sorti mentern, die, einerlei in welchem Umfange, sich mit dem Vertriebe von ColPortageromauen befassen, läßt sich kaum denken, und ich kann mein Befremde» darüber nicht verschweigen, daß das Börsenblatt diesen Satz, der, wohl verstanden, absolut keine Einschränkung zu läßt, in seine Spalten ausgenommen hat?) Man mag über den *) Der Herr Verfasser wolle uns die Einwendung gestatten, daß die Behauptung: es gebe eine sogen, zweite Literatur, „welche keinen andern Zweck hat, als die niederen Stände um manchen schwer errungenen Thaler zu prellen, indem sie ihnen UnterhaltungSschristen bietet, welche nur aus Inhalt von Colportageromanen, im Allgemeinen oder iin Besonderen, denken wie man will, man mag ihre Verbreitung mit allen rationellen Mitteln zu hindern suchen, man mag den Inhalt kritisch verdammen, und, ist er strafbar, das Buch der Behörde denunciren — gut; da gegen aber protestire ich mit aller Entschiedenheit (und ich hoffe, mit dieser Ansicht nicht allein zu stehen), daß ein Kritiker den Buch händler einer „Prellerei", und noch dazu im verschärften Sinne, zeiht, bloß weil dessen BerlagSartikel seinen Beifall nicht findet. Auch nicht im entferntesten kann dieser Vorwurf hier zutreffen; es handelt sich um bloße Unterhaltungslectüre (nicht etwa um Geheimmittelschwindel und Achnl.) und zwar wird dieselbe aus dem Wege der Colportage, also bei Vorzeigung mindestens eines Heftes verkauft. Aber, von diesem äußerlichen Umstande abgesehen, frage ich: Wo ist die Grenze der „Prellerei", wenn das Mißbe hagen an einem Buche sich durch einen Angriff aus die Ehre des Verlegers revanchirt? Man möge mich nicht falsch verstehen: Nichts liegt mir ferner als die Absicht, die in einzelnen Colportageromanen vorkommenden Unsittlichkeite» als Concessionen an den herrschenden Geschmack zu entschuldigen; auch wiederhole ich nochmals, daß der Prämien schwindel u, dergl, hier nicht in Betracht kommen kann, weil er mit dem Texte in keinem Zusammenhang steht (gegen diese Aus schreitungen richtet sich nur eine kurze Bemerkung am Schluffe des Kürschncr'schen Artikels) — einzig und allein möchte ich die an geführte Behauptung am Eingänge des Artikels als eine grobe Ver letzung des literarischen Anstandes dem Buchhandel unterbreiten, Elberfeld, 1, August 1875. Julius Püttmann, Die Weltausstellung in Philadelphia betreffend. Die Leipziger graphische Collectiv-Ausstellung für Philadelphia ist nunmehr über das provisorische Stadium hinaus. Die Reichs-Commission in Berlin hat sich definitiv dahin entschieden, die Kosten für Land- und Seetransport nach Philadelphia, für Ein- und Auspacke», Installation und Instandhaltung der Ausstellung dort zu tragen, sowie eine Specialsubvcntion von 10,000 Mark zu bewilligen, derart, daß sic die Hälfte aller der bis zu dem Betrage von 20,000 Mark der Gesammtheit der Leipziger Aussteller er wachsenden Kosten sür Ausstellungsgeräthe, Special-Katalog, Expe dition, Anstellung eines Expedienten und dergl. deckt. Infolge dessen Besriedigung der rohesten Lesegier berechnet sind und sich ein Publicum dadurch zu gewinnen suchen, daß sie die gemeine Neugierde reizen und ost unter dem Mantel der Moral den siechsten ChniSmuS verbergen", nur ganz objectiv von einem gewissen Zweige der Literatur, nicht aber von Personen gemacht ist, uns also auch rechtlich keinen Anlaß zur Beanstandung des Kürschner'schen Artikels geben konnte. Derselbe gehörte vielmehr recht eigentlich in die Spalten des Börsenblattes, denn er bildet einen interessanten Beitrag zur modernen „Bücherkunde" und die Aus zählung einer Anzahl Firmen, welche sich vorzugsweise mit den aus- gesührten Artikeln beschästigen, läßt sich ohne Frage zu den „statistischen Berichten aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels" rechnen: Beides bekanntlich Gebiete, denen das Börsenblatt seine besondere Aufmerk samkeit widmet, — Im Uebrigen dürfen wir uns freuen, mit unserer Ansicht über den Werth des fraglichen Artikels im Buchhandel nicht allein zu stehen, und wenn wir auch eine von sehr geachteter Seite erhaltene Analpse des „trefflichen Aussatzes" nicht ausnchmen konnten, weil wir eben bereits dessen vollen Wortlaut zum Abdruck gebracht hatten, so wollen wir doch bei diesem Anlaß noch erwähnen, daß darin „einem großen Theile der sogenannten Colportageliteratur ein nicht zu unterschätzender verderb licher Einfluß auf die urtheilslose große Masse" zugeschrieben wird und der warm geschriebene Artikel mit den, beherzigenswertsten Wunsche schließt: „Möchten doch alle Sortimentshandlungcn, statt sich sür jene Literatur zu verwenden, an deren Stelle die besseren Familienjournale verbreiten helfen und so das Ihrige dazu beilragen, den Absatz der ersteren wenig stens aus dem Gebiete des ehrenwertheii Buchhandels zu verdrängen. Wir hören uns so gern »Träger der Wissenschaft« nennen: be- thätigc dies ein Jeder durch seine Handlungsweise!" Die Red,
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