Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.03.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.03.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970308
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189703084
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970308
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-03
- Tag1897-03-08
- Monat1897-03
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
55, 8 März 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 1807 also dcr Jubilar, Herr Löwy, der vierzig Jahre verdienstlich und bahnbrechend wirkte, den größten Teil der Geschichte dieser Kunst miterleblc Der Name Löwy sei mit der Geschichte der Photo graphie in Wien wie in ganz Oesterreich untrennbar verbunden, und e8 sei im Interesse der weiteren Entwickelung dieser Kunst lebhaft zu wünschen, daß dcr Jubilar noch viele Jahre in seinem Fache wirke. (Lebhafter Beifall.) Hieran schloß sich ein Souper, bei dem zuerst Herr Jasper den Jubilar namens des Gremiums der Buchdrucker beglückwünschte. Eine lange Reihe von Toasten folgte. Negicrungsrat Winternitz toastierte auf die anmutige Gemahlin des Jubilars, ferner toastierten Herr Gustav Löwy auf die Presse, Direktor Schaffer auf das Verhältnis des Jubilars zur Kunst, Professor Berger auf die Frauen; Frau Marie Weyr erwiderte in launigen und geistvollen Worten. Ein Tanzkränzchen beschloß das Fest. (N. Fr. Presse.) Personalnachrichten. Gestorben: am 1. März Herr Werner Jeschke in Berlin, Mitarbeiter im Hause S. Fischer Verlag, Redakteur des Gehilfenblattes -Unser Blatt- und Mitbegründer der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhandlungsgehilfen, in deren Centralvorstandc er als eifriges Mitglied thätig war. Sprechsaal. Preisunterbietung. (Vgl. Nr. 46 d. Bl.) In Nr. 46 d. Bl. versucht die Firma I. M. Spacth in Berlin einen Angriff dcr Polytechnischen Buchhandlung (A. Seydel) in Berlin wegen Preisunterbietung abzuweisen. Nur für überseeische Länder sei die betreffende Zeitschristcn-Nummer bestimmt gewesen, die das Rabatt-Anerbieten von I5"/g enthält. Wie wird die Recht fertigung der Firma Spaeth in folgendem Falle sich gestalten? Die Nr. SO der -Jugend- enthält nachstehendes Inserat: Bekannt wohlfeile Preise. I. M. Spaeth's Buchhandlung Berlin 6., 52 Königstr. S2 versendet gratis ihren illustrirten Weihnachtskatalog und empfiehlt in tadellosen Exemplaren (Prachlband) ganz be sonders: Töchter-Album statt 7,50 für Herzblättchen's Zeitvertreib... „ 6,— „ Jugendfreund . 6, - „ Andrer, Handatlas „ 28,— , Meyer-, Brockhaus-Lexikon ä Band , 10,— „ Goethe- und Schiller-Gallerte . . „ L20, — Reuter's Werke, 7 Bände cplt. 25,- 3,75 3,25 3,25 19,50 6,50 ä 7,50 19,-- Ein Kunde verlangte auf Grund obiger Anzeige auch von mir zu obigen Preisen geliefert und zwar zunächst den neuesten Band des Töchteralbums; später sollte noch Andrer bestellt werden. Ich wies den Herrn natürlich an den Inserenten und bat ihn, mir die eventuelle Antwort mitzuteilen. Was ich vorausgefehen, bestätigte sich zum Teil. I. Ml. Spaeth antwortete ä. ä. Berlin 16. XII. 96: -Im Besitz Ihrer werten Bestellung vom 14. d. M. teile mit, daß die von mir zu herabgesetzten Preisen annoncierten Töchter-Album und Jugendfreund ättere Jahrgänge sind und zwar vom Töchter-Album die Jahrg. 24—29, ä 3 75 vom Jugendfreund die Jahrg. 45—48, L 3 25 -H. -Andree Handatlas für 19 50 ^ statt 28 ^ ist die neueste Auflage 1896 in tadellosem Lederband. -Ihrem ges. Bescheide cntgegensehend, zeichnet -Hochachtungsvoll I. Mt. Spaeth. - Nun lieferte ich natürlich das Gewünschte, da sich der Besteller getäuscht sah. Für die Nummern 1—3 des Spaethschen Angebots könnte vielleicht der 1 des Reichsgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb angezogen werden: Wer über Beschaffenheit, Herstellungsart oder Preis bemessung von Waren rc. re. unrichtige Angaben thatsächlicher Art macht, welche geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, kann aus Unterlassung der unrichtigen Angaben in Anspruch genommen werden. — - Die Preisunterbietungen von Andree, Meyer, Brockhaus und Reuter stehen vielleicht einzig da; man vergleiche nur die Netto preise der Verleger. Die Spaethsche Buchhandlung hat hier direkt gegen die Satzungen des Börsenvereins verstoßen Es hat aber keinen Zweck, weitere Betrachtungen an solches Gcschästsverfahren zu knüpfen; ebensowenig wäre es von großer praktischer Bedeutung, wenn gegen eine Zuwiderhandelnde Firma seitens des Börsenvereins vorgegangen würde. Gewöhnlich folgt dann, die Erklärung: -dieses will ich aber nun auch ganz gewiß nicht wieder thun-; aber der Zweck der Bekanntmachung ist er reicht. Das Publikum weiß, daß bei X. oder II billiger geliefert wird, und die fernere Reklame für das betreffende Geschäft wird von Mund zu Mund besorgt. Rastatt, 26. Februar 1897. tz. Kronenwerth, i/F. W. Hanemann's Buchhandlung. Erwiderung. Was Herr Kronenwerth mit Veröffentlichung unseres kleinen Inserats eigentlich bezweckt, ist uns nicht ganz klar. Der That- bestand, daß unser Expedient dem Kunden des Herrn Kronenwerth zu 1. antwortete, es seien ältere Jahrgänge, und daß Herr Kronenwerth seinem Kunden infolge dessen diese Werke lieferte und nicht wir, ist doch wohl ein genügender Beweis an und für sich, daß unserseits völlig korrekt verfahren wurde. Der Herr Einsender hätte sich doch vor allen Dingen den oben erwähnten Katalog kommen lassen sollen, für dessen Ver breitung das ganze Inserat unternommen war und in dem die inserierten Werke mit allen nötigen Notizen versehen sind. So detailliert, wie in einem Katalog, kann man in einem so kleinen Inserat nicht verfahren. Andree, Meyer, Brockhaus, Reuter werden in Berlin von Leihhäusern, Zwischenhändlern und Privaten so massenhaft ange boren, daß wir sie gar nicht alle kaufen können. Es sind dies eben die Folgen der weitverbreiteten Abzahlungs.Kolportage. Der Berliner Buchhandel hat längst bewiesen, daß er gegen Warenhäuser, Buchhändler-Pfandleihen rc. ohnmächtig ist, so daß es eines Jeden notgedrungene Aufgabe ist, mit dieser Konkurrenz Schritt zu halten und seine Preise danach zu stellen, wenn er nicht eines Tages aus lauter Nächstenliebe zu Grunde gehen will. Berlin. I. M- Spaeth. Zur Gehilfenfrage. Beim Lesen der Börsenblattrubrik -Angebotene Stellen- kann ein dem Buchhandel Fernstehender nur den allergünstigsten Eindruck von den Fähigkeiten und der Bescheidenheit der Gehilfen bekommen. Fast durchweg werden die höchsten Anforderungen gestellt, so daß der Schluß auf weit verbreitetes Vorhandensein der besten geschäft lichen Eigenschaften sich von selbst crgiebt und dcr Leser verwundert fragt, wie cs nur kommen mag, daß man so fein gebildete, tüch tige Leute gegen so rührend niedrige Saläre öffentlich suchen kann. Bei Eingeweihten könnte er allerdings erfahren, daß man solche Leute wohl sucht, aber unter den gestellten Bedingungen selten findet und daß die feierlichen Sätze dieser Stellen-Angebote — wie auch der entsprechenden Gesuche — Schäden verbergen, die laut um Abhilfe rufen. Zur Lösung der Gehilfenfrage sind erfreulicherweise in letzter Zeit wiederholt Anläufe gemacht worden. Der beste Weg zur Ab. stellung dcr vorhandenen Mißstände wird ohne Zweifel deren rück haltlose Aufdeckung sein — auf Seite der Prinzipale wie der Ge hilfen — und die Verständigung durch die zu solchem Zwecke gewählten Vertrauenspersonen. Man soll zu gleicher Zeit, wo über mangelhafte Ausbildung der jungen Kollegen und deren geringes Interesse an dem weiteren Ausbau ihrer litterarischen und geschäftlichen Kenntnisse geklagt wird, den Ursachen nachgehen, die oft in ungenügender Unterwei sung während der Lehrjahre ihren Ursprung haben und durch die Aussichtslosigkeit späterer Stellungen wahrlich nicht beseitigt werden. Der Nachweis bestimmter Kenntnisse beim Eintritt in den Gehilfenstand ist jedenfalls empfehlenswert, und die Bedenken werden bei Vorlage einer wirklich praktischen Ordnung des Examens den Vorteilen gegenüber nicht mehr standhalten. Soll aber die Anerkennung als Gehilfe von solcher Prüfung abhängig sein, so ist eine Gegenleistung seitens der Prinzipale sehr am Platz, und diese müßte unseres Erachtens in der Zusicherung eines allgemein festgesetzten Mindest-Gehaltes bestehen. Dieser könnte den Unterschieden der Existenz-Bedingungen in Großstadt und Provinz Rechnung tragen, dürfte aber nicht unter eine Summe gehen, die den an unfern Stand gestellten Anforderungen nicht mehr entspricht. Die Beseitigung des z. Zt. in vielen Fällen bestehenden Miß- 241'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder