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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1875
- Sprache
- Deutsch
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194, 23. August. Nichtamtlicher Theil. 2979 enthalten sein sollte? Mit demselben Rechte müßte er die Verleger der Romane von James, Ainsworth, Dumas u. A. angreifen. Weit entfernt, die namentlich in neuester Zeit, unter Ver sprechung aller möglichen, nicht in das Gebiet des Buchhandels gehörigen Gegenstände, erschienenen Romane vertheidigen zu wollen, sind wir doch der Ansicht, daß der Colportageroman an und für sich seine Berechtigung hat. Die namentlich in den letzten Jahren gestiegene kolossale Ver breitung von illustrirtcn Zeitschriften und Werken ist lediglich er folgreich - durch den Roman bewirk worden. Wer überhaupt mit dem Publicum in Berührung kommt — und nicht nur vom Schreib tisch theoretisch urtheilt, wird wissen, daß das große Publicum, wenn es überhaupt zu lesen ansängt, nicht zuerst nach einer Zeit schrift, sondern nach einem recht spannenden Roman greift. That- sache ist, die jeder Kolporteur und Bote bestätigen wird, daß der größte Theil solcher zum Lesen gewonnenen Abonnenten nach einigen Jahren den Roman verläßt und aus bessere Leciüre wie Zeitschristen u. a. subscribirt. Fragen Sie doch die Verleger der „Gartenlaube", „lieber Land und Meer", „Buch für Alle", das Bibliographische Institut re., seit wann die rapide Steigerung ihrer Verlagsartikcl datirt und wieviel durch die Colportage-Buchhand- luugen consumirt wird. Nicht um damit zu rcnommiren, sondern um unsere obige Auseinandersetzung zu illustriren, führen wir nachstehend einige Continuationen an, die wir zur Zeit beziehen: „Gartenlaube" ca. 24,000, „lieber Land und Meer" 5000, „Buch für Alle" 4000, „Familienzcitung" 2000, „Jllustrirte Welt" 1000, „Volkszcitung" 1200, „Chronik der Zeit" 6000, „Romanbibliothek" 700, „Meyer's Eonversations-Lexikon" ca. 3000. Von Becker, Schlosser, Heine, Grote'schen Classikerausgaben u. a. m. beläuft sich unser Absatz eben- salls über 1000 von Exemplare». Sonach dürste der Wunsch des Hrn. Kürschner bereits stark in Erfüllung gegangen sein; behalten wir daher unser Mittelchen. « Burmester L Stempel!. E. Mecklenburg. Hr. A. Plötz fühlt sich veranlaßt, in Nr. 188 des Börsenblattes seine Verwunderung darüber auszusprcchcn, daß ich, anstatt mich ganz allgemein gegen den von mir bezeichnten Satz des Kürschncr'schen Artikels zu tuenden, nicht lediglich gegen die Aufführung eines meiner Verlagsartikel mit Gründen protestirt habe, falls derselbe nicht dort hin gehören sollte. Hieraus habe ich in Kürze zu erwidern, daß Jedem, den die Sache interessirt, Gelegenheit geboten ist, sich selbst ein llrtheil darühcr zu bilden, ob 1) der betreffende Roman (Becker, Zigeuner-Königin) unsittlich, 2) ob ein Prämien-Schwindel damit verbunden, 3) ob die Ausstattung eine miserable und dem Preise keineswegs angemessen ist. Lä. I. gestehe ich offen, daß ich cs für zweifelhaft halte, ob der Roman Gnade findet in den Augen von Kritikern von der Art des Hrn. Kürschner, der über den in irgend einem Dresdener Romane vorkommcnden Satz, in welchem von dem Bewundern der Frechheit gewisser Diebe die Rede ist, entrüstet aus- ruft: „Bewunderte Frechheit!!!", bei welcher Gelegenheit ich auch die aus der „Zigeuner-Königin" herausgegriffenc Sthlprobe einer besonderen Beachtung empfehle; von einer solchen Kritik läßt sich ja am Ende alles Mögliche erwarten; all. 2. bemerke ich, daß die von mir gebotene» Prämien (Oelfarbendruckbilder), selbstverständlich bei größeren Bezügen, mich wenigstens ebensoviel kosten, als ich da für berechne, was ich mit Leichtigkeit beweisen kann; all. 3. muß ich nur noch bitten, mir nicht etwa eine ähnliche Antwort zu ertheilen,, wie es die Redaction der „Gegenwart" nach Ansicht eines Heftes that:> daß nämlich die „Gartenlaube" doch bedeutend billiger sei! Elberfeld, 18. August 1875. Julius Püttmanu. Berichtigung. Die Nr. ISO des Börsenblattes bringt die Biographie unseres sel. Hrn. Leopold Joseph Baer aus der „Allgemeinen Deutschen Biographie", von Hrn. Otto Mühlbrecht. Wir behalten uns vor, mehrere darin enthaltene Jrrthümer gelegentlich zu berichtigen; ungesäumt wollen wir jedoch die zahl reichen Freunde unseres Hrn. Hermann Joseph Baer hiermit be nachrichtigen, daß derselbe nicht, wie dort angegeben, gestorben, sondern sich, obschon gerade jetzt, durch den Verlust seiner Gattin schwer betroffen und niedergebeugt, den Umständen nach ganz wohl befindet: sie werden sich gewiß mit uns in dem Wunsche vereinen, daß er uns noch viele Jahre erhalten bleiben möge. Joseph Baer L Co. MiScellcn. In Sachen von Recensions-Exemplaren. — Die Ver sendung von Recensions-Exemplaren ist für den Verleger von nicht geringer Wichtigkeit. Er will die Werke, welche er verlegt, zur Gel tung bringen und das geschieht neben Anzeigen am besten durch Be sprechungen. Zu diesem Zwecke versendet er in umsassender Weise Gratis-Exemplare an geeignete Zeitschriften, und kann billigerweise erwarten, daß den Werken entweder eine Besprechung gewidmet wird, oder aber, daß die Redaction sie ihm als ungeeignet zurück schickt. Nun hat aber wohl jeder Verleger Gelegenheit genug zu beobachten, wie nachlässig in dieser Beziehung verfahren wird. In vielen Fällen erfolgt eine Besprechung erst viele Monate nach Er scheinen des Werkes, wodurch selbst eine sehr günstige wirkungslos wird, oder sic erfolgt gar nicht, — oder auch das Buch kommt nicht zurück. Mahnzettel bleiben unbeachtet, vielleicht gelangen sie auch gar nicht an den Redacteur oder sie verlieren sich auf dem Rcdactions- tische; das ist zum mindesten sehr unangenehm, wenn auch der Schaden, welcher dem Verleger durch die weggeworsenen Exemplare entsteht, in vielen Fällen wenig ins Gewicht fällt. Wie ist diesem Uebclstande aber abzuhelsen? oder vielmehr, wer trägt die Schuld: der Redactcur oder der Verleger der Zeitschrift? Gewiß ist: wenn die Redaction die Exemplare wirklich erhalten hat (d. h. wenn sie nicht zufällig in das Sortiment gerathen sind), so ist sie auch haft bar dasür. Nun ist aber die Verbindung zwischen dem Verleger des Buches und der Redactiou eine sehr lose, eine Korrespondenz führt crsahrungsmäßig in wenigen Fällen zum Ziel und ein Druck vermag von einem Fremden aus die Redaction doch nicht ausgeübt werden. Also müßte der Verleger der Zeitschrift dafür haste»? Eine Be jahung dieser Frage liegt nahe, und doch darf man nicht ohne Wei teres so weit gehen. Der Verleger der Zeitung hat die Exemplare ja nicht cmpsange», er hat sie nur weiter befördert, und dann steht ihm auch in Redactionsangelegenhciten schwerlich ein Einspruch zu. Die Frage ist also schwer zu entscheiden. Vielleicht aber hat einer unserer größeren Verleger schon eine Praxis in der Behandlung von Recensions-Exemplaren eingesührt, welche sich bewährt hat, und an diesen möchte ich die höfliche Bitte stellen, im Interesse Vie ler seine Erfahrungen bekannt zu machen. P. H. K. Auch eine Gcschästsweise! — Im Interesse der Herren Musikalien-Sortimentcr sichle» wir uns zu der nachstehenden Ver öffentlichung veranlaßt und wünschen, daß diese cincm Ucbel mit abhelsen möge, welches leider schon zu sehr überhand genommen hat. Vor einigen Wochen wollte Jemand bei uns Salle's Violin-Schule in 6 Heften kaufen, wofür wir den Preis von 7 M. 20 Ps. ver langten. Man fand diesen Preis jedoch zu hoch und versicherte »ns, daß die Hefte vom Verleger selbst bedeutend billiger zu erhal ten seien, und legte uns zu dessen Beweis eine Korrespondenzkarte 401*
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