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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. ^ 49. 28. Februar 1911. Kleine Milteilunqen. * Handelshochschule zu Leipzig. — Das soeben erschienene Vorlesungsverzeichnis für das 27. Semester der Handelshoch schule zu Leipzig (Sommer 1911) enthält eine große Auswahl von für den Kaufmann geeigneten Vorlesungen und kaufmänni schen Übungen, z. B.: Allgemeine und spezielle Volkswirtschafts lehre, Finanzwissenschaft, Geld-, Kredit-, Bank- und Börsenwesen, Kolonialwirtschaft und Kolonialpolitik, Allgemeine Versicherungs lehre, Versicherungsmathematik, Handels-, Wechsel- und Schiffahrts recht, Allgemeine Rechtslehre (für das Verständnis der rechtlichen Seite des Studiums auf der Handelshochschule), Wirtschaftsgeo graphie, Urheber-und Verlagsrecht, Chemische undMechanischeTech- nologie mit Exkursionen, Buchführung, Fabrikbuchhaltung, Handels betriebslehre, Eisenbahnfrachtrecht, Post- und Telegraphentarif wesen, Kunstgewerbe, Korrespondenz und Kontorarbeiten, kauf männische und politische Arithmetik und Musterkontor. Sprachkurse, mit besonderer Berücksichtigung der Handelskorrespondenz, finden in Französisch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Russisch statt. Für angehende Handelslehrer sind außer den reichhaltigen päda gogischen Vorlesungen der Universität noch besondere Übungen in einem Handelslehrerseminar vorgesehen. — Das Sommersemester 1911 beginnt am 19. April. Die erste Immatrikulation ist auf den 22. April festgesetzt. Nähere Auskunft kann man von dem Studiendirektor, Hofrat Professor Ray dt, Leipzig, Ritterstr. 8/10, jederzeit erhalten. Versteigerung Douglas-Cruikshank. (Vgl. Nr.45 d. Bl) Nachtrag. — Der Schluß des Verkaufes der Cruikshank- Sammlung des Kapitäns Douglas fand am 16. Februar statt und umfaßte die Nummern 654 bis 1018. Diese bestanden aus den Karikaturen, Radierungen, Holzschnitten und Lithographien, sowie auch Drucken, und brachten manches seltene und von Sammlern hochgeschätzte Blatt zum Vorschein, so u. a. die seltenen frühen Kinderbilder, ferner die gesuchten Karikaturen auf den damaligen Prinz-Regenten (späteren König Georg IV.) und andere Mitglieder der königlichen Familie (fast vollzählig), auf berühmte Schauspieler und Künstler usw. Es war beim Beginn der Auktion beabsichtigt, diese ganze Sammlung zusammen zu verkaufen, welche Absicht auch erreicht wurde. Die Firma Maggs Bros, erstand sie für den hohen Preis von 16 000 Eine so vollständige Sammlung von Werken Cruikshanks und in so vortrefflichen Exemplaren wird wohl nie wieder auf den Markt gebracht werden. London. F. B. Neu mayer. Die Entwicklung der Tarifverträge im Dchweizerischen Buchdruckgewerbe, von Max Müller. — So lautet der Titel eines Merkchens, das einen Vortrag enthält, den sein Verfasser, der Sohn des Herausgebers der Schweizer Graphischen Mit teilungen, im Sozialökonomischen Seminar der Universität Zürich gehalten hat. Das 66 Oktavseiten starke Buch zerfällt in fünf Hauptabteilungen, deren Inhaltsangabe am besten geeignet ist, uns über seinen Umfang, die Art der Behandlung des Gegen standes und dessen Bedeutung ein allgemeines Urteil zu gestatten: 1. Das Wesen der Tarifverträge. II. Die Kontrahenten der Tarifverträge. Die Teilnehmer und ihre Tarifbestrebungen. 1. Die Entstehung des Schweizerischen Typographenbundes. 2. Geschichtlicher Rückblick über die Verbandstätigkeit. — II. Die Arbeitgeber und ihre Verbandstätigkeit. — III. Die Tarif vereinbarungen. Allgemeines. U. Die einzelnen Positionen der Tarifverträge. 1. Lohnbestimmungen. 2. Arbeitszeit. 3. Lehr lingswesen. 4. Maschinenwesen. — IV. Die Garantien. 1. Schieds gerichte und Einigungsämter. 2. Arbeitsnachweise. 3. Rechtliche, soziale und gewerbliche Garantien. — V. Schlußbetrachtung. Die tatsächlichen Wirkungen der Tarifverträge. — Anhang. Schweize rischer Buchdruckertarif. (Gültig vom 1. Januar 1907 bis 31. De zember 1912 ) Die Einleitung eröffnet der Verfasser mit einer näheren Erläuterung des Begriffes »Tarifvertrag«-: »Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Mehrheit von Arbeitern und einem oder mehreren Unternehmern, durch den die Arbeitsbedingungen festgestellt werden, an die die Parteien gebunden sind, falls sie innerhalb einer vereinbarten Frist Arbeitsverträge mit einander abschließen. Diese«, fährt der Verfasser fort, »von Otto Lang in seinem Referat auf dem schweizerischen Juristentag 1909 aufge stellte Definition muß dahin ergänzt werden, daß die Parteien nur nach der negativen Seite an diese Arbeitsbedingungen gebunden sein können; es steht dem einzelnen Arbeiter frei, für seine Leistung einen höheren Lohn zu beanspruchen, als das tarifliche Minimum vorsieht, ebenso wie der einzelne Unternehmer nach Belieben die Arbeitszeit verkürzen kann. Wenn dies letztere be greiflicherweise bei den Arbeitern keinen Widerstand finden wird, so ist doch daran festzuhalten, daß die Organisationen zur Durch setzung resp. Bekämpfung individueller Ansprüche weder Streik noch Aussperrung anwenden dürfen, weil sie sonst vertrags brüchig würden.« Das Vorstehende kann man als die Basis betrachten, auf der Herr Müller sein Buch aufgebaut hat. In welcher Weise dies geschehen, das sagen uns die folgenden Kapitel. Er wirft zuerst einen Blick auf die vormärzlichen (1848) Zustände in Deutschland und der Schweiz, zeigt, daß der Liberalismus jener Zeit dem wirtschaftlichen Vereinswesen gegenüber dem politischen sich ab- lehnend verhielt, und daß es zuerst in Deutschland die Buch drucker waren, die anstatt der bisherigen patriarchalischen Be vormundung ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses zu erringen strebten. Eine dahinzielende Einwirkung auf die Schweiz blieb nicht aus, ja sie erlangte bald eine höhere Bedeutung, als die Reaktion in Deutschland wieder mächtig wurde und den Fortschritt, der namentlich im Gutenbergbund Ausdruck fand, maßregelte. Der Typographische Verein Bern, der sich dem Gutenbergbund hatte anschließen wollen, stellte sich nach dessen Unterdrückung die Auf- gäbe, eine Regelung der Arbeitsverhältnisse in den Druckereien der Schweiz anzubahnen, fand aber, wie erklärlich, bei den Prin zipalen nicht gerade ein allzu freundliches Entgegenkommen. Herr Müller schildert die weitere Entwickelung der Schweizer wirtschaftlichen Druckereiverhältnisse in klarer und erschöpfender Weise, und der Rückblick auf die Verbands tätigkeit, die der Herbeiführung zu einer Verständigung zwischen Arbeitgeber und -nehmer nicht immer förderlich gewesen ist, wird von ihm mit strenger Sachlichkeit behandelt. Wenn auch der erträumte gemeinsame Verband von Prinzipalen und Gehilfen der Jnteressenwidersprüche wegen niemals zustande gekommen ist und heutzutage wirtschaftliche Machtfaktoren in erster Linie Fordern und Gewähren diktieren, so ist aus den dahin zielenden Bestrebungen doch der Schweizerische Typographen bund hervorgegangen, der jetzt die älteste nationale gewerb liche Organisation mit bewußter Jnteressenpolitik im kon- tinentalen Buchdruckgewerbe darstellt, denn der in Mainz 1848/49 gegründete Deutsche Gutenbergbund ist nur der Versuch einer Organisation geblieben, die es zu keinem dauernden Einfluß auf die ökonomischen Verhältnisse im Buchdruckgewerbe gebracht hat. Ich muß indes von einem weiteren Eingehen auf den inter essanten und wertvollen Inhalt der Müllerschen Schrift absehen; der Raum des »Börsenblatts« und der Umstand, daß für den Buchhandel doch weniger die technischen uno sozialen Verhältnisse und Einrichtungen der Buchdrucker, als vielmehr deren Einflüsse und Folgen in Betracht kommen, veranlassen mich nur nochmals auf diese zu verweisen mit dem Bemerken, daß ihr Studium auch für alle Angehörigen des Buchhandels großen Wert hat, da es geeignet sein dürfte, in vielen Fällen nützlichen Aufschluß zu geben und das freundliche Verständnis zwischen den Gliedern der beiden verwandten Gewerbe zu fördern und die Beziehungen angenehm zu gestalten. Das über das Buch Gesagte dürfte genügen, um darzu legen, in welcher erschöpfenden und gründlichen Weise der junge Verfasser seinen Gegenstand erfaßt, behandelt und ein Werk ge schaffen hat, dem eifriges Studium und gründlich verarbeitetes Material zu gründe liegt, damit ein Bild vorführend von der wirtschaftlichen Entwickelung des Buchgewerbes, wie ein ähnliches bisher noch nicht vorlag. Aus diesem aber folgt, daß er am Schlüsse seiner Arbeit sagen darf: »Daß die Buchdrucker somit ihrer traditionellen Mission als Pioniere unter der Arbeiterschaft treu geblieben sind, erklärt sich zum Teil aus der Natur ihres Handwerks, das in der Schweiz weder hausindustrielle, noch großindustrielle Formen in nennens wertem Maße aufweist und Klisen weniger ausgesetzl
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