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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
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2284 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 44. 22. Februar 1911. E. Pierson'S «erlag in Dresden. 2306. L31S »Poths-Wagner: Der große Krieg. 3 4i M geb. 4 4i SO L. "Baer: Im Sonnenschein der Kindheit. I ^ SV geb. 2 4t LS >z. R. L. Prager in vcrltn. 2302 H. Schmidts Verlagsbuchhandlung, lSustav Lauscher in^Jcna. ,-i . 2310 a 2 -4t; Zsb. 2 SO Lchtnorella L Heick lJnhaber Josef Vater) in Wien. 2317 Plastiker. 3 .4k Lhetssing'sche Buchh. in Münster i. W. 23Ü2 Die dramatischen Versuche des jungen Grillparzer. Auf ihre Entstehung geprüft und in Zusammenhang gebracht mit der inneren Entwickelung des Dichters von Keidel. 2 4t. P. I. Langer in Köln. II I — cko. Susg. Ij. 6eb. 2 ./r. — äo. 4.U8A. 6. 6sd. 4 4t. Trowitzsch L Lohn in Berlin. 22S7 Walter: Frauenlos und Frauenarbeit in der Geschichte des Christentums. 2 4t. Verlag der „Lustigen Blätter" <0r. Ehsler L ko.) 2311 t». m. b. H. in Berlin. Bolksvereins-Berlag G. m b. H. in M.«ladbach. 2314 "Joos: Krisis in der Sozialdemokratie. 2. Aust. I 4t. Nichtamtlicher Teil. Die Rechtsverhältnisse der Übersetzungen. Von Syndikus A. Ebner. Schon im Altertum fand unter den Kulturvölkern ein lebhafter Austausch ihrer geistigen Errungenschaften statt. In den zahllosen kleinen Staaten und Städten, die sich an dem Mittelländischen Meer, namentlich seinem östlichen Teil bildeten, entwickelte sich die Kultur zu hoher Blüte. Das Meer brachte sie miteinander in Berührung, ihr geistiges Schassen erhielt vielseitige Anregung und Befruchtung. Besonders die Griechen und später die Römer haben unvergängliche Denk mäler der Literatur, der Kunst und der Wissenschaft hervor gebracht. Im Mittelalter bekam hauptsächlich unter dem Einfluß der Kirche die Betätigung des menschlichen Geistes zum Teil eine andere Richtung als im Altertum. Die großen Geister, die Führer der Menschheit haben zwar auch damals Bleibendes geschaffen, die große Masse stand aber auf einer verhältnismäßig niedrigen Bildungsstufe und gab sich wenig ab mit der Arbeit an den Fortschritten der Kultur. Anders wurde es mit dem Beginn der Neuzeit. Unser Gesichtskreis wurde wesentlich erweitert durch die Entdeckung Amerikas und der anderen Teile unserer Erde, durch die Entdeckungen im Weltall, durch Erfindungen, welche den Verkehr und die Mitteilung und Verbreitung der Geisteserzeugnisse erleichterten. Die geistige Tätigkeit begann allgemeiner zu werden, die Gebiete des menschlichen Forschens und Strebens wurden zahlreicher, durch die Verbesserung und Vervollkommnung der Technik und der Verkehrsmittel wurde unter den Völkern der Austausch ihrer Geistesschöpfungen immer lebhafter, anregender und fruchtbringender. Heute werden die Errungen schaften des menschlichen Geistes bis in die fernsten Länder getragen. Selbst wenig kultivierte Völker haben eine Literatur, die Anfänge von Kunst und Wissenschaft zeigen sich überall. Die hochstehenden Völker ziehen die ganze Menschheit und das ganze Weltall in den Kreis ihrer Forschungen und Betrachtun gen. Deren Ergebnisse stehen in engen Wechselbeziehungen zu der Erzeugung materieller Güter. Der Austausch beider Arten von Gütern unter den Völkern des Erdballs gibt überall Anregungen und Befruchtungen, Bildung und Gesittung werden dadurch gefördert, die Menschheit wird ihrem Ideal der Vollkommenheit zugesührt. Ein Volk, das sich gegen die Berührung mit anderen Völkern abschließt, gerät in geistige Erstarrung, wie dies lange Zeit mit den Chinesen der Fall war. Wie bei den materiellen Gütern, so sind aber auch bei den geistigen für den Verkehr gewisse Schranken erforderlich. Im Deutschen Reich bestimmt der 8 14 des Preßgesetzes, daß das Erscheinen einer ausländischen Druckschrift zeitweise ver boten werden kann, wenn..binnen-Jahressrist zweimal von einem deutschen Gericht wegen strafbaren Inhalts die Un brauchbarmachung der Druckschrift ausgesprochen ist. Die hauptsächlichste und wichtigste Schranke ist jedoch der Schutz der Interessen der inländischen Urheber der Geisteserzcugnisse. Bekanntlich will jedes Gesetz einen Ausgleich widerstreitender Interessen herbeisühren. Der Urheberschutz hat einerseits das Interesse der Allgemeinheit daran zu wahren, daß ihr möglichst bald und in möglichst großem Umfange die geistigen Errungenschaften zugute kommen; der Anspruch darauf hat seine Berechtigung darin, daß kein Urheber völlig aus sich selbst sein Geisteswerk schöpft, sondern es zuni mehr oder weniger großen Teil der geistigen Arbeit der Vor- und Mitwelt verdankt. Andererseits sind aber auch die Interessen der Urheber zu berücksichtigen. Daß die Erzeugung materieller Güter Rechte an ihnen verschafft, hat man von jeher anerkannt; die geistigen Güter sind lange Zeit rechtlos gewesen. Erst sehr spät, eigentlich erst vom 17. Jahrhundert ab hat die Gesetz gebung sich ihrer angenommen. Der Schutz ist anfangs aus das Inland beschränkt gewesen, und in Deutschland sogar aus die einzelnen Staaten, hier wurde erst durch die Bundes akte vom 8. Juni 1818 die Abfassung gleichförmiger Be stimmungen für den ganzen Deutschen Bund in Aussicht ge nommen. Je reger der Verkehr mit dem Ausland wurde, desto dringender machte sich das Bedürfnis geltend, daß die Geistesarbeit auch in anderen Ländern geschützt werde. Röthlis- berger <Die Berner Übereinkunft S. 1) meint, der erste, der an einen gemeinsamen internationalen Schutz der literarischen Werke gegen Nachdruck gedacht, sei ein holländischer Buch Händler gewesen, der im Jahre 1748 auf der Friedenskonferenz in Aachen einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpsung dieses Nachdrucks gemacht habe. Pütter <Der Büchernachdruck. Göttingen 1774) bemerkt zu dem Vorschläge, die Anregung sei wohl nicht am rechten Orte angebracht und von den Diplo maten wie einer jener schönen, auf dem unerreichten Ideale allgemeiner Brüderlichkeit aufgebauten Träume des Abbe de St. Pierre angesehen worden. Es hat denn auch noch sehr lange gedauert, bis die Träume Wirklichkeit wurden. Der § 4 Ziff. 3 des preußischen Urheberrechtsgesetzes vom 11. Juni 1837 lautet noch: »Als Nachdruck ist nicht anzusehen die Heraus gabe von Übersetzungen bereits gedruckter Werke«. Im Jahre 1840 wurde endlich der erste Staatsvertrag über den gegen seitigen Schutz der Geisteserzeugnisse abgeschlossen, nämlich zwischen Österreich und Sardinien. Es folgte der Vertrag zwischen Preußen und Großbritannien vom 13. Mai 1846. In den Jahren 1882 bis 1862 schloß Frankreich mit 23 anderen Staaten Verträge ab. Der im September 1888 in Brüssel abgehaltene, von 81 Vereinen aus 14 Staaten beschickte Erste internationale literarische Kongreß sprach den Wunsch nach
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