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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
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^ 89. 16 Februar 1911. Nichtamtlicher Teil. VVrsendlatt s. d. Dtschn. -ouch-anb-l. 2 013 Binding, deutsche Staatsgrundgesetze. Bd. IX. Noirö, die Entwicklung der Kunst. Schmoller, die Tatsachen der Arbeitsteilung. Sombart, Sozialismus und soziale Bewegung im 19. Jahrhundert. Leser, Untersuchungen zur Geschichte der Nationalökonomie. Ostwald, Leitlinien der Chemie. Müller, der Islam im Morgen- und Abendland. 2 Bde. Burckhardt, die Kultur der Renaissance in Italien. Smout, bet ^ntwc-rpsod Oialoet. Maurer, Verwandtschafts- und Erbrecht. Parkinson, 30 Jahre in der Südsee. Ostwald, Vorlesungen über Naturphilosophie. Lipps, Ästhetik. Band 2. Philippson, das Mittelmeergebiet. Monod, Uistoire. 4 Exemplare. Krause, die Tlinkit-Jndianer. Tschackert, die unveränderte Augsburger Konfession. 1 Exemplar- Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft. Brand, Sehen und Erkennen. Sombart, Sozialismus und soziale Bewegung. Teuffel, Literaturgeschichte. Hoernes, Urgeschichte der Menschheit. Ritter, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation usw. 2 Bde. Zwiedineck - Südenhorst, Deutsche Geschichte im Zeitraum der Gründung des preußischen Königtums. 2 Bde. Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit. (Deutsche Ausgabe.) Bd. 2, 6, 8. Die Bücher tragen folgende Vermerke: 1. Bücher, die aus dem früheren Historischen Seminar über nommen worden sind: Violetter ovaler Stempel: X. Hist. Lerainar a. 6. Universität XeipvÜA Ilibliotbslr. 2. Bücher, die vom Institut angekauft wurden: Instituts-Stempel, in zwei Fassungen. 1. ältere Fassung, oval, Text: Listorisebes Institut cker Universität XeipsiA Mittelstück: Wappen (sitzender Bär mit Schild) 2-jetzige Fassung: kreisrund, oben Krone u. Wappenschild. Text: Xxl. Läebs. Institut Xür Xultur <8: Ilniversal^esebiebte Mittelstück: (sitzender Bär mit Schild). 3. Bücher, die von Herrn Geheimrat Lamprecht dem Institut in Depot gegeben wurden: Eine grüne Stempel-Oblate mit dem Text: Ilistorisolies Institut cker Universität l-eiprÜF, Lsrninkrr kür Xultur- L Ilniversalxesobiebts. Diese Bücher haben außerdem auf der Innenseite des Deckels ein Exlibris Karl Lamprechts und aui dem Rücken ein schwarzes X1.-Monogramm auf gelbem Papier. 4. Bücher, die aus dem Fördererfonds angeschafft wurden: Stempel, wie unter 2. Auf der Innenseite des Einband deckels ein Exlibris »Angeschafft aus dem Fördererfonds«. Auf dem Rücken ein mit Gold eingeprägtes oder auf schwarzem Papier aufgedrücktes XX-Monogramm. 6. Bücher, die geschenkt wurden. Stempel wie unter 2. Auf der Innenseite des Einbanddeckels ein Exlibris: Xx äono .. x.. ^... Auf dem Rücken ein aufgeklebtes Gold-Xt-Monogramm auf blauem Papier. Die Bücher von 1. 2. 4. 5. haben außerdem noch als Ge heimstempel einen ovalen schwarzen Bären (das Mittelstück des Instituts-Stempels) auf der II. letzten Seite des Textes. Um sachdienliche Mitteilungen über den Verbleib der Bücher wird gebeten. Leipzig, Kriminal-Abteilung den 14. Februar 1911. des Polizeiamts der Stadt Leipzig i. A. (gez) Nitsch. Uom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Unzüchtige Kino-Films. — Wegen Vergehens gegen 8 184, 1 des Straf gesetzbuchs sind am 3. August v. I. vom Landgerichte Dresden der Kaufmann Dederscheck und der Mechaniker Kretschmar zu je Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Eine Reihe anderer Personen ist wegen Beihilfe verurteilt worden. Dederscheck hat früher in Dresden kinematographische Vorstellungen veran staltet , Kretschmar hat Films hergestellt. Später ver einigten sich Dederscheck, Ernst und Kretschmar zur Gründung der »Deutschen Kinematographenwerke«. Sie stellten Films her und betrieben ein Kino-Theater. Da das Unternehmen nicht ging, so beschlossen sie, um sich vor dem Konkurs zu schützen, pikante Films herzustellen und zu verkaufen. Anfragen nach solchen waren schon wiederholt eingelaufen. Es wurden nun mit Hilfe zahlreicher Personen Aufnahmen in Ateliers und im Freien ver anstaltet. Bei den Aufnahmen im Freien standen Dederscheck oder Kretschmar Wache. Das Urteil schildert nun 17 solcher Films und weist nach, daß es sich,um unzüchtige Darstellungen handelt. »Mönch und Nonne«, »Türkischer Harem«, »Die Ruhe der Wasser nymphen« und ähnlich lauten die Bezeichnungen dieser Films. Im Atelier der Angeklagten wurden sie Kauflustigen vorgeführt. Sämtliche Films verletzen das im deutschen Volke herrschende Scham- und Sittlichkeitsgefühl. Daß die Bilder nur in Kabarettvorstellungen und nur vor Männern vorgeführt werden sollten, aber nicht vor Frauen und Kindern, ist unerheblich, da das Gesetz schon die Herstellung verbietet, die zwecks Ver breitung erfolgt. Gegen das Urteil hatten Dederscheck und Kretschmar Revision beim Reichsgericht eingelegt. Es wurde behauptet, die Films seien lediglich für das Ausland hergestellt worden, das Gesetz wolle aber nur das Inland schützen. Es genüge nicht, daß die Angeklagten damit gerechnet haben, daß das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt werde. Das Gericht habe nicht festgestellt, daß die Vorführung solcher Films in Rußland und Spanien, die hier in Betracht kämen, strafbar sei. — Der Ne ich San Walt führte aus, das Urteil fei sehr sorgfältig be gründet. Die Herstellung sei im Jnlande erfolgt; Verbreitung im Inland sei zur Strafbarkeit nicht erforderlich. Die Ange- klagten konnten auch damit rechnen, das; die Films vom Aus lande wieder in das Inland zurückkamen, wie das üblich sei. Festgestellt sei ferner, daß ein Bild nach Dresden verbreitet worden sei und außerdem an Wiederverkäufer in Hamburg und Magdeburg. — Das Reichsgericht erkannte am 14. d. M. auf Verwerfung der Revision. X. * Einheitliches internationales Scheck und Wechfelrecht. — Unter Vorsitz des Ministerial-Direktors Or. Hoffmann und unter Zuziehung von Sachverständigen sind in den Tagen vom 7. bis 9. d. M. im Neichs-Justizamt in Berlin von Vertretern der be teiligten amtlichen Stellen Beratungen gepflogen worden über die Vorschläge zur Schaffung eines internationalen einheitlichen Wechselrechts und Scheckrechts. Die Haager Entwürfe wurden als sehr geeignete Grundlage für den Beitritt Deutschlands zum internationalen Wechselrecht erachtet; nur zu wenigen Punkten wurden Änderungen vorgeschlagen. Bei Besprechung der Frage bogen der niederländischen Negierung über Vereinheitlichung des Scheckrechts ergab sich Übereinstimmung der Sachverständigen, daß sich die Bestimmungen des deutschen Scheckgesetzes bisher bewährt hätten, namentlich auch die Einführung des Verrechnungs schecks, bei dem nur die Frage des Protestes einer weiteren Durchbildung bedürfe. Es wurde deshalb empfohlen, den Fragebogen nach Maßgabe des geltenden deutschen Scheckrechts zu beantworten. Post-Zeitungsverkehr in Österreich. — Nach der letzten im Handelsministerium verfaßten Statistik des Post- und Tele graphenwesens in Österreich für das Jahr 1909 ergibt sich im Zusammenhalte mit derselben Publikation für das Jahr 1809 folgendes Zahlenverhältnis: Die Gesamtzahl der im Jahre 1899 durch die Post beförderten, mit Zeitungs marken frankierten Zeitungsnummern betrug im Verkehre zwischen Österreich, Ungarn und Bosnien-Herzegowina rund 103 Millionen, woran Nieder-Osterreich allein mit rund 26 Millionen, Ober-Osterreich mit 6 Millionen, Steiermark mit 8 Millionen, Böhmen mit 26 Millionen, Mähren mit 7 Millionen und Galizien mit 16 Millionen beteiligt ist. Der Rest entfällt auf die übrigen Kronländer. Nach der letzten Statistik für 1909, also im Verlauf« von 10 Jahren, ist die Gesamtzahl der im internen 264
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