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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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1966 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ö», id. ^eoruar 1911. Paul Neubner m Köln. 1973 Aktenstücke zum Fall Jatho I. Verfügung des Evangel. Ober-Kirchenrats an den Pfarrer Jatho vom 7.Januar19>I und Antwort des Pfarrers Jatho. Vollständige wort getreue Wiedergabe. 20 Alfred Schall in Berlin. 1978 ^rioäax: k'üdrer äurob llosr unä Flotte. 1911. 2. ^.uü. 2 86b. 2 60 «Z. Otto Schulze Verlag in Cöthen. 1993 *XIin8barckt unä l'ourlugstra.ux: k'ranrögisebs Intovg.tion8- übuo^on. Osb. 3 ^ 80 E. A. Seemann in Leipzig. 1988 Llapps 24 Georg Stilke in Berlin. 1973 3. ^UÜ3.Z6. 3 xsb. 4 Verlag der Univ.-Buchh. Franz Coppenrath 1982 in Münster i. W. sobritt. 1 ^. BerlagSanstalt Benziger L Co. A »G. in Eiusiedeln. 1992 ^66b^2 ^ 40 ^ ' Kommunion unä k'irmuntsrriebt. ltateeboken für äio vier oberen Läasssn äer Vollcseebule. III. öunä: Luteobseen über 6ebote unä 6sbet. Oeb. 2^80«^. BerlagSanstalt vorm. G. I. Manz in Regensburg. 1981 *Chryfostomus: Homilien über das Evangelium des hl. Matthäus. 2 Bd. 6 geb. 8 *Heimbucher: Bibliothek des Priesters. 6. Aufl. 3 60 geb. 4 40 -Z. *Pölzl: Mitarbeiter des Weltapostels Paulus. 8 geb. 10 ^ 60 c). *Steinberger: Dollinger und Krako. 1 geb. 1 ^ 60 Friedr. Bieweg L Sohn in Braunschweig. 1990/91 Friedr. Bieweg L Sohn in Braunschweig ferner: 6eb. 6 reb obroten . >8 moäern^ei ri nn.tt i>ck^t geb. 13 Verbotene Druckschriften. Durch Urteil der 1. Strafkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 28. November 1910 ist auf Unbrauchbar machung aller Exemplare folgender Druckschriften erkannt: 1. der Nr. 7 »Humor grun^a-läslci« (Grunwaldnummer) vom Juli 1910 der in Krakau erscheinenden Zeitschrift »?rL0äowniea« (Vorarbeiterin), »ktswa äla Lobiot« (Erst gehende Frauenzeitschrift), Verlegerin und verantwortliche Redaktrice: Marie Siedlecka m Krakau; tauen sei Ehre! Am Grunwaldjahrestage. Den polnischen Kindern. Loätvig aus Lobzow), Krakau 1910. Verlag der Verfasserin. Beuthen (O.-S.), 31. Januar 1911. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. Durch Urteil der 2. Strafkammer des hiesigen Kgl. Landgerichts vom 19. Dezember 1910 ist auf Unbrauchbarmachung folgender in der Liedersammlung »Lpiovuilc polbki Lobral 16rok Os.1Iu8. U^tom 6. 8. ^alrlaäom I oroioulcami »Latolilca.« 8pä1ki ^v^ä. 21 ogr. oäpo^v. 1905« enthaltenen Lieder: a) 1a. 8Ia23.b, ll'^8 8!rr2alc. oda.j (Ich Schlesier, du Schlesier, wir beide Scklesier), b) Wo.-iolm^ 8io, uaävüoäl 023.3 roexuego i8tnionia. (Laßt uns freuen, es ist die Zeit gekommen des einjährigen Bestehens), mit der aus § 41 Abs. 2 St.-G.-Bs. sich ergebenden Einschränkung erkannt. Beuthen (O.-S ), 31. Januar 1911. (gez) Der Erste Staatsanwalt. I (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3622 vom 13. Februar 1911.) Nichtamtlicher Teil. Zum Entwurf eines Versicherungsgesehss für Angestellte-. Der Gesetzentwurf für die Pensionsversicherung der Privatangestellten, der den Schlußstein unserer sozialen Ver sicherungsgesetzgebung zu bilden bestimmt erscheint, hat nach seiner Veröffentlichung in der Tagespresse recht verschieden artige Beurteilung erfahren, wobei zunächst das Gefühl der Enttäuschung zu mehr oder minder lebhaftem Ausdruck ge langte. Begreiflicherweise mußte bei solcher Fixigkeit des Urteils mancherlei Schiefes und Unzutreffendes unterlaufen, um so mehr, als ein so trockener Stoff, wie es das Versicherungs wesen ist, einer unbefangenen Würdigung des Entwurfes durch Beteiligte — die die meisten Kritiker doch sind — nicht eben förderlich sein konnte. Bei der unverkennbaren großen Be deutung, die diesem Gesetze für die weitesten Kreise der Arbeit geber wie Arbeitnehmer beizumessen ist, wird es allge meinerem Interesse begegnen, hier aus den Entwurf, dessen Text an dieser Stelle bereits wiedergegeben wurde"), etwas näher einzugehen. *) Börsenblatt Nr. 15, 16. Der Gesetzentwurf zerfällt in neun Abschnitte. Der erste behandelt den Umfang, der zweite den Gegenstand und der dritte den Träger der Versicherung, die Organisation der Reichs versicherungsanstalt für Angestellte, mit dem Sitze in Berlin. Schiedsgerichte und Oberschiedsgericht sind Gegenstand des vierten Abschnittes, der fünfte regelt die Deckung der Lei stungen, der sechste die Verfahren vor den Rentenausschüssen und Schiedsgerichten, während der siebente, achte und neunte Abschnitt die Vorschriften über die Auszahlungen der Lei stungen, sonstige und die Schluß- und Übergangsbestimmungen enthält. Als die wichtigsten hiervon erscheinen der erste, zweite und fünfte Abschnitt, die den Umfang und Gegen stand der Versicherung und die Ausbringung der Mittel be treffen und daher vor allen den Gegenstand der Kritik bilden. Der Versicherungspflicht unterworfen sind nach § 1 An gestellte in leitender Stellung, Bstriebsbeamte, Werkmeister und andere in ähnlicher gehobener oder höherer Stellung befindliche Angestellte, Handlungs- und Apothekergehilsen und -Lehrlinge, Bühnen- und Orchestermitglieder, Lehrer und Er zieher, sowie aus der Schisfsbesatzung der deutschen Seefahr zeuge die Offiziere und alle in gehobener oder höherer Stellung befindlichen Angestellten im Fahr- und Verwaltungsdienste,
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