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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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37. 14 Februar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt d. Dtschn. Buchhandel. 1899 vorgelegte Adresse die Unterschriften von 169 Interessenten trug, diese Anzahl jetzt bis auf 27 zurückgegangen ist. "Belehrung in de» Ock ulen iiber die Gefahren deS Ein tritts in die französische Fremdenlegion. - Dem Vorgehen der Kultusminister von Preußen, Sachsen und Hessen in Sachen der französischen Fremdenlegion unter spezieller Bezugnahme auf Erwin Rosens Buch »In der Fremdenlegion« ist nun auch das Württembergische Kultusministerium gefolgt. Das »Amtsblatt des Königlich Württembergischen Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens (Stuttgart, 18. Januar 19!1) veröffentlicht folgenden Erlaß der Oberschulbehörden, betreffend Warnung vor dem Eintritt in die französische Fremdenlegion. Vom 2. Januar !911. Regierung die Entlassung von Fremdenlegwnüren, solange sie dienstfähig sind, grundsätzlich ab. Alle Gesuche dieser Art sind also künftig aussichtslos. Andererseits ist aus der einschlägigen französischen Literatur zu entnehmen, daß zeitweise bei einem Gesamtbestand der Fremdenlegion von durchschnittlich 10 000 Mann 57 Prozent Reichsdeutsche waren (einschließlich der aus den Reichslanden Stammenden). Bei dieser Sachlage erscheint es dringend notwendig, mit allen Mitteln dem deutschen Zuzug zur französischen Fremdenlegion entgegenzuwirken. Deshalb werden die Lehrer an den obersten Knaben klassen und an den oberen Abteilungen der gewerblichen und der allgemeinen Fortbildungsschulen für die männlich? Jugend angewiesen, geeignete Gelegenheiten im Unterricht wahrzunehmen, um in kurzer, aber eindringlicher Weise Fremdenlegion hinzuweisen. Diese Warnung zusammen mit einer Belehrung über Wesen und Einrichtung der Fremdenlegion wird in den höheren Schulen, den Volksschulen und den allge meinen Fortbildungsschulen am zweckmäßigsten im Anschluß an den Geschichts- und Erdkunde-Unterricht gegeben werden, in den Gewerbe- und Handelsschulen im Zusammenhang mit dem vorgeschriebenen Unterricht in Vürgerkunde. In den Schulwochenbüchern und Diarien ist jeweils bei Eintrag des Stoffs, an welchen sich die Belehrung anschloß, hiervon Erwähnung zu tun. Die Aufsichtsbehörden werden sich bei den Prüfungen oder bei der Durchsicht der Schulwochenbücher und Diarien da- von Gewißheit verschaffen, daß die hierdurch angeordnete Be lehrung regelmäßig erteilt wird. »Die zu einer anschaulichen Belehrung notwendige Kenntnis der Zustände in der Fremdenlegion läßt sich gewinnen aus dem Buch von Erwin Rosen, »In der Fremdenlegion, Erinnerungen und Eindrücke«. Die Anschaffung dieses Buches wird den Lehrer lesegesellschaften und Lehrerbibliotheken empfohlen. Zur Auf nahme in Schülerbibliotheken eignet sich das Werk nicht. »Stuttgart, den 2. Januar 1011. Ministerialabteilung für Gewerbe-Oberschulrat: die höheren Schulen: (gez.) Mosthaf. (gez.) Ableiter. Evangelischer Oberschulrat: Katholischer Oberschulrat: (gez.) Hieber. (gez.) Ehrenspiel. Verein Berliner Buchhändler. — Das Winterfest des gewohnten, glänzenden Verlauf. Zahlreiche Einlagen von Geist und Witz würzten das Mahl und füllten die Tanzpausen aus. Die Polonaise brachte den Damen in einer reichen Büche spende die übliche viel begehrte Zugabe dieser vornehmen Feste und endete mit einem stimmungsvollen Bild, in dem eine Künstlerin als Lautensängerin erfreute. * Postschelkverkehr. — Im Neichspostgebiet ist die Zahl der Kontoinhaber im Postscheckverkehr Ende Januar 1911 auf 61 600 gestiegen (Zugang im Monat Januar allein rund 1640). Auf diesen Postscheckkonten wurden im Januar gebucht 965 Millionen Mark Gutschriften und 962 Millionen Mark Lastschriften. Das Gesamtguthaben der Kontoinhaber betrug Ende Januar 97 Millionen Mark, ihr durchschnittliches Gesamtguthaben während desselben Monats 110'/, Millionen Mark. Im Verkehr der Reichs- Postscheckämter mit dem Postsparkassenamt in Wien, der Post- sparkasse in Budapest, den schweizerischen Poslscheckbureaus und der seit 1. November 1910 an diesem Verkehr mit teil nehmenden belgischen Postverwaltung wurden fast 5 Millionen Mark umgesetzt, und zwar auf 2200 Übertragungen in der Rich tung nach und auf 7730 Übertragungen in der Richtung aus dem Auslande. Nene Reichsbankuoten zu 100 4.— Der Deutsche Reichs- anzeiger Nr. 37 vom II. Februar bringt folgende Bekanntmachung. betreffend die Ausgabe einer neuen Art Reichsbanknoten zu 100 In der nächsten Zeit wird eine neue Art von Reichs banknoten zu 100 zur Ausgabe gelangen, deren Beschreibung wir nachstehend zur öffentlichen Kenntnis bringen. Berlin, den 10. Februar 1911. Reichsbankdirektorium. (gez.) Havenstein. (gez) Maron. Beschreibung der Rcichsbanknoten zu 100 vom 7. Februar 1908; 10. September 190); 21. April 1910; Die in der Hauptsache in bläulichem Kupferdruck ausgeführten, 20,7 em breiten und 10,2 ein hohen Noten sind aus geschöpftem Papier hergestellt. Sie zeigen in einem Nebenteil— von der Vorder seite aus gesehen links — als Wasserzeichen das Brustbild Kaiser Wilhelms I. in eigener Art und darunter ein von lichten Punkten umgebenes, dunkel umrandetes Oval mit der Hellen Zahl 100. Auf der linken Hälfte der Rückseite befindet sich ein Streifen aus purpurroten und grünen Pflanzenfasern. Die Nummer erscheint auf jeder Note fünfmal, und zwar zweimal auf der Vorderseite, dreimal auf der Rückseite. Vorderseite. Die Mitte des Hauptteils enthält in kräftig hervortretendem Druck in deutscher Schrift mit verzierten Initialen den Text: Ein Hundert Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legilimationsprüsung dem Einlieferer dieser Banknote. Berlin, den 7. Februar 1908. Reichsbankdirektorium Havenstein v. Glasenapp Frommer Schmiedicke Korn Maron v. Lumm v. Grimm Kauffmann oder Berlin, den 10. September 1909. Reichsbankdirektorium Havenstein v. Glasenapp Schmiedicke Korn Maron v. Lumm v. Grimm Kauffmann Schneider oder Berlin, den 21. April 1910. Reichsbankdirektorium Havenstein v. Glasenapp Schmiedicke Korn Maron v. Lumm v. Grimm Kauffmann Schneider Budczies An jeder Seite, neben den Unterschriften, befindet sich ein roter Kontrollstempel mit dem Reichsadler, viermaliger Wert angabe und der weißen Inschrift: Reichsbankdirektorium. Unter dem Textdruck sind im lichten Untergründe Kaiserkrone, Zepter, Schwert und Reichsapfel, sowie ein Lorbeer-und ein Eichenzweig angeordnet. Diese Zeichen ruhen auf einer guillochierten Rosette, von der nach allen Seiten bis zur Umrahmung reichende Strahlen ausgehen. Das Mittelfeld wird von vier gegen einander abgesetzten Leisten begrenzt. Die obere Leiste enthält das Wort »Reichsbanknote« in deutschen Buchstaben, dunkel mit weißer Einfassung, auf ge töntem, netzartigem Untergründe. In der Mitte der unteren Leiste befindet sich ein mit feinem Muster gefüllter Kreis mit der weißen Zahl 100. Zwischen dem Kreis und den ihn umgebenden zweigartigen Verzierungen steht auf beiden Seiten das Wort »>ürrl!« in weißer Schrift auf dunklem Grunde. Rechts und links von diesem Mittelstück ist die untere Leiste mit verschlungenen Bändern und guillochierten Rosetten ausgefüllt; auf den beiden mittelsten Rosetten ist das Wort »UUllOllk.'I'« in weißer Schrift auf tiefdunklem Felde zu lesen. Der obere Teil der 24V*
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