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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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SS, s. Februar IS1I. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1701 beth, 1678, 19 Pfund (Quaritch); — Missale, Paris 1665,17 Pfund 10 Schilling (Bull); — eine Sammlung von 68 Gebetbüchern von Eduard VI. bis zur Königin Viktoria erzielte zusammen 196 Pfund 7 Schilling 6 Pence, darunter ein Gebetbuch von Wilhelm und Maria, 1687, 14 Pfund, und ein Gebetbuch der Königin Anna, 1700, 25 Pfund, beide im königlichen Einband; — eine Sammlung von 60 Bibeln, größtenteils in gleichzeitigem Einband, erzielte 125 Pfund 10 Schilling. — Die Versteigerung brachte ferner eine größere Anzahl seltener ^wsricana auf den Markt, darunter: ^ 3?rus Declaration ok tbs Dolonis ok Virginia, 1610, 200 Pfund (Stevens L Brown); — Hamors ^ l'rus Dibcourse ok tbs L3tate ok Virginia, 1616, 121 Pfund (Sabin); — 'I'bo Digcoveriss ok ^obo Declerer, 1672, 136 Pfund (Sabin); — ^ Declaration ok tbs (Kolonie anä ^kkaires in Virginia, 1620, 32 Pfund (Stevens L Brown); — Johnsons Nova Dritavnia, 1609, 45 Pfund (Stevens L Brown); — Hackluyts Virginia Riedls Valueck, 1609, 35 Pfund (Sabin). — Ein Widmungs exemplar der Werke Tennysons, 1884, erzielte 27 Pfund (Pearfon). — Der Gesamterlös der Versteigerung betrug 2422 Pfund. (Nach : »l'be Doolcgoller«.) Plakat - Entwürfe. Ausstellung in Leipzig. — Im Handelshof in Leipzig (3. Stock) sind bis zum 12. d. M (täglich 10 bis 4 Uhr unentgeltlich) die Plakat-Entwürfe ausgestellt, die auf das Preisausschreiben der Leipziger Schützengefellschaft anläßlich des 26. Mitteldeutschen Bundes schießens in Leipzig (2. bis 9. Juli d. I.) eingegangen sind. Von den 94 Entwürfen, die sich vom naiven Dilettantismus bis zu beträchtlicher künstlerischer Höhe erheben, erhielt den 1. Preis von 250 Motto »Leipzig«, als dessen Verfasser sich Fritz Baumgarten, Leipzig, Oststraße, herausstellte: ein kerniger Armbrustschütze, dessen Wams die Stadtfarben trägt, bei aller Einfachheit und Gedrungenheit plakatmäßig und künstlerisch vor nehm wirkend. Der 2. Preis von 160 Motto »Spannt die Bogen«, fiel an Georg Tri ebe, Leipzig (zwei nackte Bogenspanner, etwa in der antikisierenden, plastischen Art des jetzt in Leipzig vielgenannten Lovis Corinth), der 3. von 100 Motto »Meister schuß«, an Martick, Leipzig, Härtelstraße: eine an Angelo Jank erinnernde Gruppe von Schützen der Reformationszeit mit trefflich charakterisierten Gesichtern, leider in den Farben etwas stumpf. Lobende Anerkennung erhielten noch die Ent- würfe »Nigita« (zwei stilisierte Pfauen) und »Im Festzuge« (Putte auf stampfendem Roß), denen man die Beeinflussung durch Jung-München ansieht. Leider hat eine Anzahl Künstler die Rücksicht auf Leipzig ganz außer Augen gelassen, sonst wäre vielleicht u. a. auch dem originellen Entwurf Nr. 14 (ein direkt auf den Beschauer zielender Schütze, die Mündung des Büchsen laufs ist als Scheibenzentrum gedacht) eine Auszeichnung zuteil geworden. (Leipziger Zeitung.) «L Vom Reichsgericht. Unzüchtige Postkarten. Pariser >Salon«»Karten. Urteil des Reichsgerichts vom 7. Febr 19ll. (Nachdruck verboten.) — In dem Geschäftslokal der Firma »Neuheitenvertriebsstelle« in Berlin, Inhaber Kaufmann Besas, wurden aus einem verschlossenen Schrank in drei Kartons Post karten beschlagnahmt, die das Schamgefühl gröblich verletzten und jedes künstlerischen Wertes entbehrten. Besas wurde deshalb wegen Vergehens gegen 8 184 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs, wonach unter Strafe fällt, »wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feilhält, verkauft, verteilt, an Orten, die dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, oder sonst vertreibt, sie zum Zwecke der Verbreitung herstellt oder zu demselben Zwecke vorrätig hält, ankündigt oder anpreist«, vom Landgericht Berlin I zu 160 Geldstrafe verurteilt. Außerdem wurde Einziehung der Postkarten und Unbrauchbarmachung der Platten angeordnet. Der Behauptung des Angeklagten, er habe die Postkarten unbestellt zugefandt er halten und nicht verkauft oder feilgehalten, schenkte das Gericht keinen Glauben, da im Hinblick auf die Menge der Postkarten der Zweck der Verbreitung klar erschien, ferner kurz vorher auf dem Postzollamt dem Besas aus Paris zugesandte unzüchtige Ab bildungen beschlagnahmt worden waren. Gleichzeitig mit den Postkarten konfiszierte man einige Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7S. Jahrgang. Kartons sogenannter Pariser Salonpostkarten, von denen ebenfalls angenommen wurde, daß sie lediglich auf die Lüstern heit des Beschauers wirken sollten und das Schamgefühl gröblich verletzten. Der vom Staatsanwalt gestellte Antrag auf Ein ziehung dieser Postkarten wurde aber zurückgewiesen, weil das Gericht sich auf den Standpunkt stellte, daß die »Salonpostkarten«, bei denen es sich um Wiedergabe von Kunstwerken oder wenigstens künstlerischen Versuchen handelte, und welche an die Interessenten nur indirekt, nämlich durch Reisende, vertrieben wurden, nicht verletzen könnten; es überwiege beim Anblick der Eindruck der beabsichtigten ästhetischen Wirkung, und die Absicht der Hersteller sei nicht darauf gerichtet gewesen, Lüsternheit zu erregen oder zu fördern; die Reproduktion von Kunstwerken auf Postkarten fei heute sehr allgemein und diese ein nützliches Belehrungsmaterial für viele geworden. Gegen Zurückweisung ihres Antrags auf Einziehung legte die Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht ein, ebenso der Angeklagte gegen seine Verurteilung. Besas führte hierbei an, daß kein Tatbestandsmerkmal des § 184, Absatz 1 gegeben sei, weil er die inkriminierten Postkarten in einem verschlossenen Schranke aufbewahrt habe und nicht ver breitet hätte. Seine Verbreitungsabsicht wurde aber aus der Menge der Postkarten und daraus, daß tatsächlich ein Versuch gemacht worden war, den Vertrieb in die Wege zu leiten, ge schlossen und seine Revision demgemäß als unbegründet ver worfen. In bezug auf die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision führte der Reichsanwalt aus, daß das Untergericht fehl gehe insofern, als es der Art der Verbreitung eines Massenartikels nicht gerecht geworden sei. Es komme nicht darauf an, daß die Pariser »Salonkarten« ein nützliches Belehrungsmaterial z. B. für Kunstschüler seien, sondern wie derartige Postkarten auf das Publikum, insbesondere auf ehrbare Frauen und minder jährige Personen wirkten. Ferner sei völlig gleichgültig, ob die Verbreitung direkt oder indirekt stattgefunden habe; es sei ganz klar, daß die Postkarten bei ihrer Massenbestellung zur Verbreitung bestimmt gewesen seien. — Gemäß seinem Anträge erkannte am 7. d. M. das Reichsgericht auf Aufhebung und Zurück weisung an die Vorinstanz. Insbesondere sei nicht ersichtlich, wie das Landgericht bei Prüfung der Frage der Unzüchtigkeit einen Gegensatz konstruiere, ob die Karten nur im Großhandel und an Kunstliebhaber, oder auch an andere Käufer abgegeben würden. Denn beim Vertriebe im Großhandel würde immerhin die Gefahr bestehen, daß die Karten auch anderen, namentlich jugendlichen Personen zugänglich würden. Das Landgericht habe deshalb in eine erneute Prüfung einzutreten, ob die Karten nicht doch in diesem Sinne unzüchtig wirken könnten. (Aktenzeichen: 2D 775/10.) Rustlaud. Zollfreier Einlaß von Ausstellungs gegenständen. — Der russische Finanzminister hat im Ein vernehmen mit dem Handelsminister auf Grund des Artikels 607 des Zollreglements die zollfreie Einfuhr von ausländischen Ausstellungsgegenständen für die von der Gesellschaft der Amateur-Photographen »Daguerre« im Jahre 1911 in Kiew zu veranstaltende internationale photographische Kunstausstellung mit der Maßgabe gestattet, daß eine Sicherheit im Betrage des Zolles zu hinterlegen ist. Diese Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Ausstellungsgegenstände innerhalb 6 Monate vom Tage ihrer Ablassung aus dem Zollamt wieder ausgeführt werden. (Zirkular des Zolldepartements vom 10. Dezember 1910, Nr. 36 717.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) -vom Geldmarkt. — Die Reichsbank hat am 6. Februar den Wechseldiskont von 6 Prozent auf 4V, Prozent, den Lombard- zinsfuß von 6 Prozent auf 5'/- Prozent herabgesetzt. An dem selben Tage sind die Sächsische Bank und die Bayerische Noten bank mit Herabsetzung auf die gleichen Sätze gefolgt. Die hohen Sätze der Reichsbank von 6 Prozent und 6 Prozent bestanden seit dem 26. September 1910. 224
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