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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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30, 6. Februar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1547 Das Urheberrechtsamt wird zu diesem Zwecke keine porto freie Marke ausgeben. Gebühren. 40. Die für eine Urheberrechtseintragung zu bezahlende Gebühr beträgt 1 Dollar, außer bei Photographien, für die bloß SO Cents zu bezahlen find, wenn kein Eintragungsschein verlangt wird. Alle Geldsendungen an das Urheberrechtsamt sind mittels Postmandat oder Banktratte ausznsühren. Briefmarken dürfen für Gebühren oder Porti nicht eingefandt werden. Schecks können nicht angenommen werden, wenn sie nicht beglaubigt sind. Die Übermittlung von Summen in Geld oder Münzen, welche in Briefen oder Paketen verpackt werden, geschieht auf das Risiko des Absenders hin. Die Verleger können auf Wunsch auf dem Urheberrechts amt zum voraus eine bestimmte Summe Geldes deponieren, aus welcher diese Gebühr für jede Eintragung erhoben wird. Übertragung des Urheberrechts. 41. Im Falle der Übertragung des Urheberrechts kann die vom Eigentümer dieses Rechts zu unterzeichnende schriftliche Urkunde zur Eintragung auf dem Urheberrechtsamt innerhalb sechs Monate, nachdem sie außerhalb des Landes vollzogen worden, oder innerhalb drei Monate nach Vollzug aus dem Gebiete der Vereinigten Staaten hinterlegt werden. Die Originalurkunde über diese Abtretung wird nach er folgter Eintragung dem Absender zurückgesandt; es ist ihr eine mit dem Siegel versehene Eintragungsbescheinigung bei zugeben. 42. Die für die Eintragung und Beglaubigung einer Abtretungsurkunde bezogene Gebühr beträgt k Dollar für eine Urkunde bis auf dreihundert Worte, 2 Dollars für eine solche von dreihundert bis tausend Worten und je 1 Dollar mehr für je tausend Worte oder Bruchteile von über dreihundert Worten. 43. Ist die Abtretungsurkunde gebührend eingetragen worden, so darf der Übernehmer in dem aus dem abgetretenen Werk angebrachten Urheberrechtsvorbehalt seinen Namen an Stelle desjenigen des Abtretenden setzen. Diese Abändernug oder Abtretung des Eigentumsrechtes wird auf Verlangen aus dem Urheberrechtsamte gegen eine Gebühr von 10 Cents für jedes abgetretene Werk eingetragen. Erklärung des Bearbeiters eines Werkes der Tonkunst. 44. Wenn der Inhaber des Urheberrechts an einer musi kalischen Komposition selbst die Musik für Phonographen benutzt oder deren Benutzung einem andern gestattet, so hat er aus dem Urheberrechtsamte behuss Eintragung eine Er klärung betreffend diese von ihm oder irgendeinem Dritten vorgenommene Benutzung zu hinterlegen. 45. Hat in Ermangelung einer Lizenz jemand die Absicht, eine geschützte musikalische Komposition auf Bestandteile von mechanischen Musikinstrumenten zu übertragen, so sieht das Gesetz vor, daß er diese Absicht dem Eigentümer des Urheber rechtes anzuzeigen habe und sodann dem Urheberrechtsamte ebenfalls ein Doppel dieser Anzeige zukommen lasse. Gesuch um Erneuerung oder Ausdehnung be st ehender Urheberrechte. 48. Gesuche um Erneuerung oder Ausdehnung eines bestehenden Urheberrechts (mit Ausnahme des Rechts auf ein Sammelwerk) können in dem der Beendigung der geltenden Frist vorausgehenden Jahre folgende Personen einreichen: ' n> der Verfasser des Werkes, wenn er noch am Leben ist; b) die Witwe, der Witwer oder die Kinder, wenn der Verfasser nicht mehr lebt; v> der Testamentsvollstrecker des Verfassers, wenn dieser, die Witwe, der Witwer oder die Kinder nicht mehr leben. ck> Sind der Versasser, die Witwe, der Witwer und die Kinder alle gestorben und hat der Verfasser kein Testament hinterlassen, seine nächsten Verwandten. 47. Handelt es sich um ein Sammelwerk, an welchem ursprünglich das Urheberrecht durch den Eigentümer erlangt wurde, so kann dieser auf das Recht zur Erneuerung und Aus dehnung des Urheberrechts Anspruch erheben. 48. Die Gebühr sür die Eintragung des Gesuches um Er neuerung des Urheberrechts beträgt SO Cents. Gesuche um Erneuerung oder Ausdehnung des Urheberrechts dürsen nicht namens eines Übernehmers, noch namens einer im Artikel 24 des Gesetzes nicht ausdrücklich genannten Person eingetragen werden. . Nachforschungen. 49. Auf ein an den Urheberrechtsregistrator gerichtetes Gesuch hin werden Nachforschungen in den Registern, Ver zeichnissen oder Beständen zur Erteilung von Auskünften über die darin enthaltenen, aus Urheberrechtsgesuche bezüglichen Angaben angestellt. Wer derartige Nachforschungen wünscht, hat genau die Gattung des Werkes, seinen Titel, den Namen der das Urheberrecht nachsuchenden Person und den wahr scheinlichen Zeitpunkt der Eintragung und, handelt es sich um eine Abtretung, den Namen des Abtretenden oder denjenigen des Übernehmers oder beide Namen und, handelt cs sich um eine Erklärung eines Bearbeiters eines Werkes der Tonkunst, den Namen der das Urheberrecht nachsuchenden Person und den Titel des Werkes anzugebcn. Die gesetzliche Gebühr für solche Nachforschungen beträgt SO Cents für die auf die Nachforschungen verwandte volle Stunde. Kleine Mitteilungen. » Versteigerung einer Kupferstich - Sammlung. — Aus dem Nachlaß des berühmten ungarischen Gynäkologen Professor Julius von Elischer kommt eine wertvolle Kupserstich- sammlung Anfang März bei C. G. Boerner in Leipzig zur Versteigerung, deren Katalog soeben erschienen ist. Elischer gehörte zu den Persönlichkeiten, wie deren das neunzehnte Jahrhundert manche kannte, als noch die wesentlichsten Kunst anregungen, die heute der Staat und große öffentliche Veran staltungen übernehmen, von schöngeistigen Privatpersonen aus gingen. Man darf sagen, daß das Kunstleben Ungarns, insbesondre seiner Hauptstadt Budapest, der Familie Elischer ausschlag gebende Förderungen verdankt. Schon des Verstorbenen Vater hat durch die Stistung seiner berühmten Goethe-Bibliothek und einer Sammlung von Goethe-Reliquien den Bestrebungen zur Förderung des Interesses an Kunst und Literatur ein dauerndes Denkmal gesetzt. Sein jetzt verstorbener Sohn betätigte sich von jeher eisrig als Kunstsammler, aber stets mit dem Hinblick daraus, daß seine Sammlungen einst dem ungarischen Nationalmuseum zugute kommen sollten, dem er sie zur Hauptsache schon vor vielen Jahren überwiesen hat. Aber auch in privaten Kreisen wirkte er sördernd und anregend und hat dadurch seiner Vaterstadt manche Kunstschätze zugeführt. Die von ihm hinterlassene Kupserstich-Sammlung bietet in schönen und gewählten Blättern eine kurze Übersicht über die Entwickelung der graphischen Kunst durch vier Jahrhunderte. Als kleine Spezialsammlungen seien davon genannt: die Schule Rembrandts, besonders deren Hauptmeister Ferdinand Bol, Jan Lievens, van Vliet und die schönen Arbeiten Adrian van Ostades, von denen eine vollständige Sammlung vorhanden ist. Einige kostbare Schongauers, Dürers und Rembrandts, darunter Schongauers große »Kreuztragung« und Rembrandts «Christus predigend« in ungewöhnlich schönen Exemplaren seien besonders hervorgehoben. Aber auch deutsche Kleinmeister, eng. tische und französische Blätter des achtzehnten Jahrhunderts, die französischen Stecher des siebzehnten Jahrhunderts sind aus gezeichnet vertreten. Als Sonderabteilungen bietet der Katalog: ^ Städteansichten, die Kupferstich-Handbücher aus Elischers Biblio- thek, eine Abteilung historischer Porträts, darunter eine große 2 3«
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