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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110206
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191102065
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110206
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-02
- Tag1911-02-06
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30, 6. Februar 1911, Nichtamtlicher Teil, solchem Satze verfertigter Platten oder bei Anfertigung des Textes durch ein Steindruck- oder Photogravur- verfahren mittels eines gänzlich innerhalb der Ver einigten Staaten durchgeführten Verfahrens gedruckt fein; auch der Druck des Textes sowie das Einbinden des Buches hat auf dem Gebiete der Vereinigten Staaten zu geschehen, b> Alle in ein Buch aufgcuoinmenen, durch ein Litho graphie- oder Photogravur - Verfahren hergestellten Illustrationen sowie alle einzelnen Stein drucke oder gravierten Lichtbilder find mittels eines gänzlich innerhalb der Vereinigten Staaten durchgesührten Steindruck- oder Photogravur - Ver fahrens herzustellen, es sei denn, die auf derartigen Buchillustrationen oder derartigen Einzelsteindrucken oder gravierten Lichtbildern dargestellten Gegenstände »befinden sich im Auslande und verzieren ein wissen schaftliches Buch oder geben ein Kunstwerk wieder«. 28, Die von fremden Verfassern in irgendeiner nicht eng lischen Sprache geschriebene» Bücher brauchen nicht in den Vereinigten Staaten gedruckt zu werden. Handelt es sich um im Auslande gedruckte Bücher in englischer Sprache, so kann sür sie ein zeitweiliger Schutz von dreißig Tagen nach deren Eintragung im Urheberrechtsamte erlangt werden, sofern diese Eintragung innerhalb dreißig Tagen nach der Veröffentlichung im Auslande ersolgt; um aber hin sichtlich solcher Bücher den vollen Urheberrechtsschutz während der ganzen Schutzsrist zu erlangen, muß davon innerhalb der dreißig Tage des zeitweiligen Schutzes eine gemäß den Vor schriften des Art, lb des Urheberrechtsgesetzes aus dem Gebiete der Vereinigten Staaten gedruckte und hergestellte Ausgabe in den Vereinigten Staaten veröffentlicht werden. Eintragungsgesuche. 29, Das Gesuch um Eintragung des Urheberrechts, das mit jedem Werke einzusenden ist (siehe Nr, 20), muß folgende Tatsachen seststellen, ohne welche die Eintragung nicht vor genommen werden kann: a> Name und Adresse des Gesuchstellers; b) Staatszugehörigkeit des Bersassers des Werkes; e) Titel des Werkes; ä> Name und Adresse desjenigen, dem der Eintragungs schein zugesandt werden soll; e) bei veröffentlichten Werken das wirkliche Datum der Veröffentlichung (Jahr, Monat und Tag). 30, Im übrigen wird behufs Eintragung die Angabe des Namens des Bersassers gewünscht. Wird jedoch das Werk anonym oder Pseudonym verössentlicht und erscheint die Ein registrierung des wirklichen Namens des Verfassers nicht als erwünscht, so kann dieser Name wegfallen. Handelt es sich um ein um Lohn erzeugtes Werk, so kann der Arbeitgeber als Verfasser angeführt werden. Unter der Nationalität des Autors ist die Staatszugehörigkeit, nicht die Rasse verstanden; ein in den Vereinigten Staaten Naturalisierter ist als amerika nischer Bürger zu bezeichnen. Der fremde Autor, dessen Land mit den Bereinigten Staaten in keine urheberrechtlichen Be ziehungen getreten ist, kann in letzterm Lande Schutz erlangen, wenn er im Zeitpunkt der Veröffentlichung seines Werkes seinen ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten ge nommen hat. Die Tatsache eines solchen ständigen Wohnsitzes ist ausdrücklich im Gesuche zu erwähnen. Der Titel des Werkes, der Name des Verfassers und der Name des um Urheberschutz Nachsuchenden sind korrekt anzugeben, damit diese Angaben genau mit den im Werke selbst enthaltenen übereinstimmen. Gesuchsformulare. 31, Das Urheberrechtsamt hat folgende Gesuchsformulare Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. erlassen, die auf Verlangen abgegeben werden und bei Nach suchen der Urheberrechtseintragung zu benutzen sind: ä.4 Buch eines Bürgers der Vereinigten Staaten oder eines dort wohnhaften Fremden, äi, (kr) Buch eines sremden Staatsbürgers oder eines in einem fremden Staate Wohnenden, das aber in den Ver einigten Staaten hergestellt ist, ä?. In den Vereinigten Staaten gedruckte Ausgabe eines ursprünglich in englischer Sprache im Auslande »er öffentlichten Buches, 4". In fremder Sprache geschriebenes Buch eines fremde» Verfassers. 44 Zeitweiliger Schutz, Im Auslande in englischer Sprache veröffentlichtes Buch, 4°. Beitrag sür eine Zeitung oder eine periodische Ber ösfentlichung, 84 Periodische Veröffentlichungen, Eintragung einer Ein zelnummer, 84 Periodische Veröffentlichungen, Allgemein gehaltenes Gesuch und Hinterlegung. 6. Vorlesungen, Predigten oder Ansprachen, 04 Verösfentlichte dramatische Kompositionen, 1)4 Nicht sür den Verkauf vervielfältigte dramatische Kom positionen. 1)4 Dramatisch-musikalische Kompositionen, 84 Verösfentlichte musikalische Kompositionen, 84 Nicht für den Verkauf vervielfältigte musikalische Kon, Positionen, 8. Verösfentlichte Karten. 6. Kunstwerke (Malereien, Zeichnungen oder Skulpturen) oder Modelle und Entwürfe sür ein Kunstwerk, 8, Wiedergabe eines Kunstwerkes. I, Zeichnungen oder plastische Darstellungen wissenschaft licher oder technischer Art, 34 Für den Verkauf veröffentlichte Photographien, 3«, Nicht für den Verkauf vervielfältigte Photographien, 8, Drucke und Bildillustrationen, Eidliche Erklärungen betreffend die Her stellung in Amerika, 32, Handelt es sich um Bücher amerikanischer Autoren, sowie um alle in englischer Sprache geschriebenen Bücher, so ist dem Gesuche eine eidliche Erklärung (akkickavit) zur Er härtung folgender Tatsachen beizugeben: a> daß die hinterlegten Exemplare mittels innerhalb der Vereinigten Staaten hergestellten Satzes oder mittels aus ihrem Gebiete von solchem Satze verfertigter Platten gedruckt worden sind oder, bei Anfertigung des Textes durch ein Lithographie- oder Photogravur Verfahren, daß dieses Verfahren gänzlich innerhalb der Vereinigten Staaten durchgesührt worden ist. In jedem Falle ist der Ort und der Betrieb, wo diese Arbeit statt- sand, rmzugeben; b) daß der Druck des Textes aus dem Gebiete der Ver einigten Staaten stattgesunden hat; Ort und Name des Geschäftes, wo diese Arbeit vorgenommen worden ist, sind anzugeben; o> daß das Einbinden des Buches auf dem Gebiete der Vereinigten Staaten erfolgt ist; Ort und Name des Geschäftes, wo das geschah, sind anzugeben; wenn das Werk nicht eingebunden ist, kann diese Angabe unter lassen werden; ck> daß der Druck des Buches an einem bestimmten Tage fertiggestellt wurde und das Buch an einem bestimmten Tage erschien, Artikel 82 des Urheberrechtsgesetzes definiert das Ber- öfsentlichungsdatum als «den frühesten Zeitpunkt, an welchen, Exemplare der ersten autorisierten Ausgabe durch den Urheber- 203
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