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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1911
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- Deutsch
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^ 24. 30. Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1263 VV^6. 2. 8-ka, 8tr. 238. IVarsrava, 1910. Osbeldusr i Wolkk. Xralcüw, 6. Oobsdliner i 8p. lcor. 3.20. mala, 8tr. 195 -s- 1 ulk. VVar^rarva, 1910. Osbeldnor i IVolkk. Xratcürv, 6. Oodetduor i 8p. ^ lrop. ^0. L. VVoncke i 8p. ^ ! lror. 1.80. IVoIlk^' ^0^0' 0- Oedotlmei 8p ^ ^ ^ 8-1ra, 8dr. 249. >Vai3Lavva, 1910. L. ^Vsncko i 8p. rb. 1.20. Kleine Milteilunqen. Antiqua gegen Fraktur. — Die Petitionskommission des Reichstags überwies einstimmig eine Masseneingabe des All gemeinen Vereins für Allschrift, Köln, dem Reichskanzler zur Be rücksichtigung, die die Einführung der Antiqua-Schrift an Stelle der deutschen fordert. Alle Mitglieder der Kommission stimmten darin überein, daß die gesamte Entwickelung fordere, daß Deutsch land endlich auch den Schritt tue, den andere Nationen längst vor ihm getan hätten. Die eckige Schrift solle nicht gänzlich verdrängt werden, aber in den Volksschulen erst im 3. oder der deutschen Schrift einnehmen. Der Vertreter der Regierung konnte aus eigner Erfahrung, die er auf den Weltausstellungen in St. Louis und Brüssel bestätigt fand, sagen, daß Ausländer sich weit intensiver und lieber mit deutschen Publikationen be fassen, wenn sie in Antiqua gedruckt seien. Auch die frühern Gegner stellten sich angesichts der heutigen Verhältnisse auf den Boden der Petition, und es wurde einstimmig der Antrag auf Überweisung zur Berücksichtigung beschlossen. Hierzu entnehmen wir der Göttinger Zeitung vom 27. Januar folgende Mitteilung: Für die deutsche Schrift. — Der Allgemeine deutsche Schriftverein in Berlin erläßt eine Einladung zu einer öffentlichen Versammlung mit der Tagesordnung: »Die Ausrottung der deutschen Schrift durch die Petitionskommission des Reichstags«. Die Petitionskommission hat unter Zustimmung des Regierungsvertreters den Antrag des Vereins für Altschrift, daß die Schulkinder sämtlicher Schulen in den ersten drei Schul jahren nur lateinische Schrift zu lernen und zu üben haben, gutge- heißen und dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen. »Da die Menschen,« so heißt es in der Einladung, »diejenige Schrift fürs Leben anwenden, an die sie in den ersten Schuljahren gewöhnt worden sind, ist die deutsche Schrift durch diesen Beschluß abge schafft. Eine kurze Erörterung und Beschlußfassung weniger Männer raubt unserem Volke sein tausendjähriges angestammtes vaterländisches Schriftgut.« Die Versteigerung der Handschriften von George Meredith. — Uber die am 1. Dezember v. I. bei Sotheby in London erfolgte Versteigerung der Handschriften von George Meredith, einer der wichtigsten Versteigerungen dieser Art, die in den letzten Jahren stattfanden, werden soeben noch einige interessante Angaben mitgeteilt. Von Merediths Handschriften war bisher noch keine dem öffentlichen Verkauf unterstellt worden; doch waren einige Handschriften seiner Romane unter der Hand verkauft worden, wie z. B. die von »Lord Ormont«, die erst vor einigen Monaten Pierpont Morgan von Frank Cole, Merediths einstigem Gärtner, um eine hohe Summe erwarb. Die jetzt ver steigerten Handschriften stammten aus den Besitz der Pflegerin und Begleiterin Merediths während der letzten sieben Jahre, Mrs. Nicholls, und umfaßten Niederschriften aller Werke in Versen wie in Prosa, die der Dichter von 1880 bis zu seinem Todesjahre 1909 verfaßt hatte. Die zeitlich früheste derselben war »ll'vs 'I'alo besten kurzen Romane, der 1879 in Huart-sr))' Nutrias er schien; sie brachte 866 Dollars. — Die nächste Handschrift war die der »l'ra^io Oomeckiavs« (Tragische Komödianten), die 1880 bis 1881 in der »k'ortmocht.hy kcvisrv« erschienen und deren Helden Ferdinand Lassalle und Helene von Rakowitza zum Vorbild hatten; sie brachte 1100 Dollars. — Die längste Handschrift war eine mit dem Titel »^ Oongueror in On>- l'nne« (Ein Eroberer unserer Zeit), 440 Quart-Seiten einer frühen unveröffentlichen Fassung des Romans, der später in etwa doppeltem Umfang unter dem Titel »Ono ok Our Oongunror^« (Einer unserer Er oberer) in New Jork erschien; sie brachte 1300 Dollars. — Von der verbreitetsten aller Meredithschen Romane, »Diana ok tbe Oio.^wa^«, enthielt die Handschrift nur 95 Seiten. Der Roman enthält heute 43 Kapitel, ursprünglich aber, als er von Juni bis Dezember 1884 in der t'orl.mAbtl^ li-nvio^ erschien, nur 26; die Jahre statt, und die jetzt versteigerte Handschrift war offenbar ein erster Entwurf zu diesen Zusätzen. Sie brachte 840 Dollars. — Auch von anderen Romanen, wie der 1895 erschienenen »Wunder lichen Heirat« ('klm .^.marins ^larria^s), sowie von seinen Vers- dichtungen, Kritiken usw. waren mehr oder weniger vollständige Handschriften vorhanden. — Der Gesamterlös der Versteigerung betrug 9730 Dollars. (Nach: »l'bs ?ubli8ksr8' Wsskl^«.) * Bon» Geldmarkt. — Die Bank von England hat am 26. Januar 1911 den Diskontsatz auf 4 Prozent ermäßigt. Nach dem der Diskont am 9. Juni 1910 auf 3 Prozent ermäßigt worden war, wurde er am 29. September 1910 auf 4 Prozent, am 20. Oktober 19l0 auf 6 Prozent erhöht. Am 1. Dezember 1910 erfolgte die Herabsetzung auf 4^ Prozent. Dieser ist jetzt die weitere Herabsetzung um ^ Prozent gefolgt. Frankreich. Zollfreie Zulassung gebrauchter Photo- graphischer Apparate, die von Reisenden mitgeführt werden. — Laut Rundschreiben der französischen Generalzoll direktion vom 16. November 1910, Nr. 4<>62, haben die Minister für Handel und Finanzen unterm 3. Oktober 1910 über die Zoll- sreiheit von gebrauchten photographischen Apparaten, Kassetten und Objektiven, die von Reisenden nach Frankreich eingeführt werden, folgende Bestimmungen erlassen: keinenAnlaß ha> zu vermuten, daß eine Zollhinterziehung beabsichtigt wird. — Mit jedem Apparat können bis zu >2 Kassetten zollfrei zuge lassen werden. Das am Apparat befestigte Objektiv genießt gleichfalls Zollfreiheit. Für weitere Objektive und Ersatzteile ist dagegen der Zoll zu entrichten. — Vorstehendes gilt sowohl für Reisenden. Die letzteren brauchen daher gegebenenfalls bei ihrer Ausreise keine Förmlichkeiten mehr zu erfüllen, sofern sie bei der Rückkehr den neuen Bedingungen Genüge leisten können. — Liebhaberphotographen, deren Apparate keine deutlichen Ge brauchsspuren aufweisen, ferner Liebhaberphotographen, die zwei gleiche Apparate oder mehr als zwei verschiedene Apparate bei sich führen, ebenso in allen Fällen die Berufsphotographen haben, wenn sie aus dem Ausland kommen und ihre Apparate auf Zeit zollfrei nach Frankreich einführen wollen, den Zoll zu hinterlegen; soweit sie sich aus Frankreich nach dem Ausland begeben, sind sie, um später ihre Apparate nach Frankreich zollfrei wieder zurück- bringen zu können, der Passierschein-(Passavant-)Kontrolle beim Austritt aus Frankreich unterworfen. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen- gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.)
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