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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1911
- Strukturtyp
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- 1911-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1911
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19, 24. Januar 1811. Nichtamtlicher Teil. Autochrom-Aufnahmen in Dreifarbendruck, von vr. Jaroslav Husnik in Prag; — über Kombinationsdruck, von Professor Arthur W. Unger in Wien; — Über die erste Erwähnung der Dunkelkammer durch Jbn al Haitam, von Professor vr. Eckhard Wiedemann in Erlangen; — Über Schwierig keiten bei der Herstellung großer Reproduktionsobjekte, von W. Zschokke in Berlin-Friedenau; — Autochromplatten, von Alfred Saal in Batavia; — Wichtigere Fortschritte und Erfahrungen betreffend die Photographie mit Farbenraster platten, von Albin v. Palocsay in Wien; — Rotations maschinen oder Rotaryprefsen für lithographischen Zink- und Aluminiumdruck. —' Okksot-Pressen, von I. M. Eder in Wien; — Über photomechanischen Rotationsdruck, von vr. Paul v. Schratt in Wien; — Über Kopiermaschinen, von Eduard Kuchinka in Wien, usw. Die außerordentlich große Zahl der den Text begleitenden Abbildungen erhöht natürlich den Wert der Abhandlungen, die Kunstbeilagen aber bilden sprechende Belege zu den interessantesten graphischen Fortschritten der jüngsten Zeit. Die erste dieser Beilagen ist ein Jntagliodruck der Hofkunst anstalt von I. Löwy in Wien; die zweite ein Mezzotinto druck von F. Bruckmann in München; die dritte eine Helio gravüre von Georg Büxenstein L Co. in Berlin; die vierte eine Schnellpressengravllr der Deutschen Photogravür-Aktien- gcscllschaft Siegburg; der vr. Mertenssche Tiefdruck ist durch eine Jnseratenprobe des neuen Rotationstiesdruckes auf Zeitungspapier vertreten. Diese Probendrucke von fünf ver schiedenen modernen, die bedeutendsten Fortschritte im Jllu- strationsdruck repräsentierenden Verfahren geben durch ihre zu vergleichender Prüfung einladende Nebeneinanderstellung dem Ederschen Jahrbuch für 1910 gauz besonderen Wert; sehr wertvoll sind aber auch die andern Kunstblätter in Lichtdruck, Autotypie, Duplex-Autotypie, typographuchem Drei farbendruck usw., unter welchen sich namentlich eine meister hafte Dreifarbenätzung von Husnik L Häusler in Prag, ge druckt von Förster L BorrieS in Zwickau, durch Feinheit und poetische Stimmung auszeichnet. Das Edersche Jahrbuch steht wieder in erster Linie unter den den Fortschritt der graphischen Technik und Kunst pflegenden Werken. Theod. Goebel. Kleine Mitteilungen. nr»- Vom Reichsgericht. — Der Gläubiger einer Aktien gesellschaft, die in Konkurs geraten ist, kann einen Er satzanspruch gegen den Vorstand oder die Mitglieder des Aussichtsrats nicht geltend machen. Diese für das Aktienrecht außerordentlich wichtige Entscheidung hat der 1. Zivil senat des Reichsgerichts jüngst in seinem Urteile I 400/09 getroffen. Der Sachverhalt und die Gründe des Urteils seien unter Weg lassung aller Nebenumstände hier wiedergegeben. Der Kläger war Aktionär und Gläubiger einer Aktiengesellschaft. Die Be- klagten waren teils der Vorstand, teils die Mitglieder des Auf sichtsrats dieser Gesellschaft, die in Konkurs geraten war. Der Kläger behauptete nun, die Beklagten hätten in ihren bezeichneten Stellungen ihm durch unerlaubte Handlungen, insbesondere der Verletzung der 88 24L und 249 des Handelsgesetzbuchs, seine Be friedigung aus dem Vermögen der Gesellschaft vereitelt. Ins besondere seien durch die Beklagten bzw. mit ihrem Wissen und ohne ihr Einschreiten nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und nachdem sich die Überschuldung ergeben habe, große Summen aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft an hierdurch begünstigte Gläubiger gezahlt worden. Durch diese Handlungsweise sei ihm als Gläubiger der Gesellschaft ein Schaden von etwa 40 000 ^ entstanden, den er einklage. Hervorzuheben ist, daß der Konkursverwalter die Erhebung von Regreßklagen gegen die Beklagten auf Grund der von ihm vorgeuommenen Prüfung der Sachlage abgelehnt hatte. Die Klage ist in allen Instanzen abgewiesen worden. Das Reichsgericht hat seine Entscheidung folgendermaßen begründet: Das Handelsgesetzbuch gibt in den Fällen der §§241 Absatz 3 und Absatz 4, 249 den Gläubigern ein mit dem Anspruch der Gesellschaft konkurrierendes Recht, den Schaden gegen Vorstand und Aufsichtsrat geltend zu machen, soweit sie von der Gesellschaft nicht ihre Befriedigung erlangen können. Dadurch wird mit der letzteren Beschränkung ein Gesamtgläubigerverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gläubigern geschaffen. Der gesetzgeberische Grund für die Rechtsstellung der Gesellschaftsglieder ist darin zu finden, daß sie gegen die ihren Interessen widerstreitenden Ein flüsse geschützt werden sollen, die sich innerhalb der Gesellschaft geltend machen können. Dieser Grund fällt mit der Eröffnung des Konkurses weg; der Konkursverwalter ist verpflichtet, bei Re alisierung des Gesellschaftsvermögens das berechtigte Interesse des Gläubigers in jeder Hinsicht wahrzunehmen und sich davon durch keinerlei Rücksicht auf die Person der Schuldner abhalten zu lassen; auch erscheint mit Eröffnung des Konkurses eine Kollision der Interessen der Gesellschaft mit denen der Gläubiger infolge der Auflösung der ersteren ausge schlossen. Da nun das Handelsgesetzbuch in den gleich liegenden Fällen der 88 171 Absatz 2 und 2l7 Absatz 2 bestimmt, daß während der Dauer des Konkursverfahrens das den Gesell- fchaftsgläubigern zustehende Recht durch den Konkursverwalter ausgeübt wird, so erscheint es gerechtfertigt, die gleiche Beschrän kung des Gläubigerrechtes auch im Falle des 8 241 Absatz 4 als dem Gesetze entsprechend zu erachten. Allerdings liegt im gegen wärtigen Falle die Besonderheit vor, daß der Konkursverwalter die Verfolgung der fraglichen Regreßansprüche abgelehnt hat. Zweifellos treffen aber die analogen Bestimmungen der 88 171 und 217 des Handelsgesetzbuchs auf diesen Fall zu, und wenn man dem Konkursverwalter einmal die ausschließliche Befugnis zuerkennt, derartige Ansprüche während der Dauer des Konkurs verfahrens geltend zu machen, so sind die Gläubiger damit auch dann insoweit ausgeschlossen, wenn der Konkursverwalter ihre Ansprüche nicht geltend machen will. Es handelt sich um eine Ausnahmebestimmung zum Schutze der Gläubiger, deren Anwendung entfällt, wenn dieser Schutz durch pflichtmäßiges Wörtlichkeit genügend gewährleistet erscheint. (Nachdruck verboten.) «Verzeichnis der an der Technischen Hochschule Danzig bisher erschienenen Dr.-Jng.-Dissertarionen. — Abraham, Richard: »Die Trinitatiskirche zu Danzig«. Danzig 1910. Druck A. W. Kafemann G. m. b. H. Bornemann, Ferdinand: »Über das Osmium. Analytische Bestimmung. Chloride und Oxyde«. München 1910. Kgl. Hof buchdruckerei Kästner L Callwey. Borth, Walther: »Untersuchungen über den Verbrennungs vorgang in einem Körting-Leuchtgas-Motor«. Berlin 1907. Buch druckerei A. W. Schade, Berlin !§., Schulzendorferftraße 26. Brandt, Paul: »Das rechtstädtische Rathaus zu Danzig«. Eine baugeschichtliche Studie. Bremen 1909. H. M. Hauschild. Van Cauwenberghe, R.: »Beitrag zur allgemeinen Theorie der Asynchronmotoren ohne Kollektor. Die Kaskadenschaltung«. Berlin 1909. Selbstverlag. Zu erhalten bei: lübrairis eeieutiLgus V. Goethem L Co., kus cke8 tHuIovL 1, Gent (Belgien). Claußner, Paul: »I. Uber Oxydation der Xylole und des Mesitylens sowie einige Derivate derselben. II. Zur Kenntnis der Oxalessigsäure und verwandter Verbindungen«. Berlin 1907. Universitätsbuchdruckerei Gustav Schade. David, R.: »Theoretische und experimentelle Untersuchungen über künstliche Hochspannungs-Kabel«. Berlin 1910. Druck Leon hard Simion Nf., Berlin 8^V. 48. Abraham, Friedrich: »Der Danziger Kirchenbau des 16. und 16. Jahrhunderts«. Danzig 1910. Druck A. W. Kafemann G. m. b. H. Geldermann, Arthur: »Über eine Methode zur Behandlung unsymmetrischer Kabelsysteme unter Berücksichtigung des konzen trischen mit Bleimantel umpreßten Zwei-Leiter-Kabels als Bei spiel«. Danzig 1906. Druck Schwital L Rohrbeck, Danzig, Hopfen gasse 21. Gentzen, Felix: »Die Kanzelhäuser und ähnliche Miethäuser Alt-Danzigs«. Danzig 1909. Druck W. F Burau, Danzig. Von Haimberger, Paul Freiherr: »Beiträge zur Be stimmung der Strahlenbrechung über der Meeresfläche«. Frei berg i. Sachs., Verlag von Craz L Gerlach. 1910. 129*
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