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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1911
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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722 BörsenblaU f. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 14, 18. Januar 1911. Tschechow, M. P., Die Hirtenflöte. Novellen. Pg. 8°.! 281 S. 1 R. Tscheglok, A., Die heimatliche Natur. Vögel, wilde Tiere und Amphibien Rußlands. 16 Erzählungen aus dem Leben der Tiere. Mit Vorw. von N. A. Rubakin. Lief. 1. 3. Ausl. M. 8°. 219 S. mit Abbildgn. 1 R. 25 K. Tschewakinskij, A. I., Geographie Rußlands. Kursus der Mittelschulen. Pg. 8°. 308 S. mit Karte u. Abbildgn. 1 R. Türkin, N. W. (Dij Odinokij), Frau Komissarschewskaja im Leben und auf der Bühne. M. 8°. 180 S. 80 K. Tushilin, A. W-, Das gegenwärtige China. 1. Bd. Pg. 8°. 427 S. 3 R. — Dasselbe. 2. Bd. Pg. 8°. 341 S. 2 N. 50 K. Tyrkowa, A. (A. Wergeshskij), Des Nachts. Pg. 306 S. 1 R. Untersuchungen, Geologische, und Schürfungsarbeiten längs der Sibirischen Eisenbahn. Lief. 29. Pg. 4°. 82, 82 u. 6 S. P- f- Ural, Der, und seine Reichtümer. Jekaterinburg. 8°. 14, 357 u. 26 S. mit Karte und Abbildgn. P. f. Verzeichnis der Fabriken und Werkbetriebe Rußlands 1910 nach den offiziellen Angaben der Fabrik-, Steuer- und Berginspektion. Pg. 4°. 666IV, 1034, I.XIV S. P. f. Walentej, I., Handbuch zum gründlichen Studium des Post- und Telegraphendienstes. In 6 Tln. Radom. 8". 354, 38, 110, 20, 92, 110, 80 u. 82 S. 2 R. 60 K. Wanzjan, G., Armenische Schriftsteller. 4. Aufl. Tiflis. 8°. 384 S. 1 R. (In armenischer Sprache.) Wassilkowskij, P. E., Die Wunder der Tierwelt. (Zoologie für alle.) Pg. 8°. 428 S. mit Abbdgn. 3 R. 25 K. Weber, K. K., Stärke-, Dextrin- und Syrupfabrikation. Pg. 8°. 424 S. mit Atlas u. Tfln. 5 R. 60 K. Winogradow, P. G., Das römische Recht im Europa des Mittelalters. M. 8°. 99 S. 50 K. Wojtinskij, I. S., Der Streik und der Arbeitsvertrag nach russischem Recht. Pg. 8°. 72 S. 60 K. Wolkow, N. E., Skizze der gesetzgeberischen Tätigkeit während der Regierung Kaiser Alexanders Hl. 1881—1894. Pg. 8°. 372 S. m. Portr. 3 R. 60 K. Wörterbuch, Encyklopädisches, der Gesellschaft »Brüder A. u. 1. Granat L Co.« Unter Red. von W. I. Sheljesnow, M. M. Kowalewski, S. A. Muromzew u. K. A. Timirjasew. 7. Aufl. 2. und 3. Bd. Akt — Archäol. Gesellsch. Pg. 8°. 688; 630 S. mit Abbdgn. Der Bd. 2 R. 50 K. Wyssozkij, N. F., Volksmedizin. (Abdruck aus Bd. IX der Denkschr. d. Moskauer Archäol. Inst.) M. 8". 168 S. mit 2 Taf. P. f. Kleine Mitteilungen. Londcrrabatte im Kleinhandel. — In der Sitzung des Handelsvorstandes Nürnberg vom 21. Dezember 1910 unter dem Vorsitz des Kommerzienrats Eugen Mayer gab die Anfrage des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Veranlassung zu einer allgemeinen Erörterung der Frage der Gewährung von Sonderrabatten an Vereinsmitglieder usw. Bei der Besprechung ergab sich Übereinstimmung dahin, daß die Erteilung von Sonderrabatten einen llbelstand bilde, dessen Be seitigung angestrebt werden müsse, daß aber hierzu lediglich der Weg der Selbsthilfe gegeben sei. (Nach: »General-Anzeiger für Nürnberg-Fürth«.) * Versteigerungen. — 9.—11. März 1911. Leipzig. C. G. Boerner: Kupferstich sammlung aus dem Nachlaß des verstorbenen Professors von Elischer, Budapest. Reiche Werke alter und neuerer Meister. Ostadewerk, Nembrandtschüler. Englische und französische Blätter des 18. Jahrhunderts. Ansichten, Hand bücher usw. 2.—6. Mai 1911. Leipzig. C. G. Boerner: Große Auto- graphen-Sammlung aus altem Leipziger Privatbesitz und von Herz-Hertenried in Wien. Prachtvolle Briefe und Manuskripte von Luther bis Bismarck. Reiche Samm lung Reformatoren. Dreißigjähriger Krieg. Literatur, Musik usw. * Vierteljahrsrechnungen. — Die Gewerbekammer in Leipzig richtet die nachfolgende Mahnung an die Gewerbe treibenden ihres Bezirks und zugleich an deren Kundschaft: Die Bekämpfung des Borg Unwesens betr. Die Gewerbekammer macht, zum Zwecke der Bekämpfung der noch immer vorhandenen Mißstände im Zahlungswesen, alle Gewerbetreibenden, namentlich aber die Handwerker des Kammerbezirkes auch in diesem Jahre darauf aufmerksam, bei der Ablieferung der Waren sogleich die Rechnung beizufügen oder dieselbe mindestens monatlich auszuschreiben, keinesfalls aber mit der Zusendung der Rechnungen länger als ein Vierteljahr zu warten und bei Zahlung innerhalb gewisser Zeit eine Vergütung (Skonto) zu gewähren. Diese Handhabung wird von einsichtigen Bestellern und Ab nehmern um so weniger als eine Unbequemlichkeit oder Mahnung aufgefaßt werden, als sie geeignet erscheint, Streitig keiten über den Preis, über Abzüge usw. tunlichst auszuschließen. Ferner richtet die Unterzeichnete an die Besteller und Ab- nehmer die dringende Bitte, diese Rechnungen sogleich nach Empfang zu begleichen. Wird hierdurch der jetzt bestehende Mißbrauch auch nicht gleich gehoben, so werden doch Verkäufer und Käufer allmählich an eine geordnete Zahlungsweise gewöhnt, und dürfte damit der Anfang zur Besserung an gebahnt werden. Leipzig, den 15. Januar 1911. Die Gewerbekammer. (gez.) Eduard Grüner, (gez.) Herzog, Vorsitzender. Syndikus. Auch für den Buchhandel dürfte diese Mahnung Geltung haben. Wenn jetzt auch an vielen Orten die Rechnungen der Buchhändler vierteljährlich der Kundschaft vorgelegt werden, so ist diese nützliche Einrichtung doch längst noch nicht allgemein durchgeführt. Die anfänglichen Schwierigkeiten ihrer Einführung würden sich durch gemeinsames gleiches Vorgehen der Sortimenter derselben Stadt leicht überwinden lassen. * Vermisste Vücher. — Eine Sendung der akademischen Buchhandlung Emil Mönnich in Würzburg an ein dortiges Institut ist spurlos verschwunden. Sie enthielt: Handbuch der Technik und Methodik der Jmmunitätsforschung, Band l, und die Festschrift zum 70. Geburtstage R. Hertwigs. 3 Bände. Auf etwa vorkommendes Angebot wolle geachtet werden. * Einbruch. — Bernhard Staar's Buchhandlung in Berlin, Friedrichstraße 6, ist in der Nacht zum 16. Januar von Einbrechern heimgesucht worden. Der Berliner Lokal-Anzeiger berichtet darüber: Bei Staar hauste die Gesellschaft wie die Vandalen. Die teuersten Bücher vernichteten sie und viele Exemplare nahmen sie mit. Seltsamerweise ließen sie das Geld, das sich in einem erbrochenen Pult und in der Kontrollkasse befand, liegen. Dagegen rissen sie alle Bücher aus den Regalen. Vom Reichsgericht. Der Simplicissimus und der Bischof vr. v. Keppler von Rottenburg. (Nachdruck ver boten.) — Wegen Beleidigung des Bischofs vr. v. Keppler von Rottenburg ist am 8. April v. I. vom Landgericht Stuttgart der Redakteur des Simplicissimus, Hans Kaspar Gulbransson, zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Uber die von ihm eingelegte Revision verhandelte am 16. Dezember v. I. das Reichsgericht. Die am 16. Januar 1911 verkündete Entscheidung erging dahin, daß die Revision des Angeklagten verworfen worden ist. Der Einwand, daß das Gericht zu Unrecht seine Zuständigkeit angenommen habe, war unbegründet. Der Angeklagte hatte ihn nur im Vorverfahren erhoben und hätte ihn bei Beginn der Hauptverhandlung wiederholen müssen. Von Amts wegen durfte die Strafkammer sich mit der Frage der Unzuständigkeit nicht be fassen. Wegen Religionsvergehens konnte der Angeklagte nicht verurteilt werden; dazu wäre, da es sich um ein Preß- vergehen handelt, das Schwurgericht zuständig gewesen. Dieses konnte sich aber nur dann mit der Sache befassen, wenn der An- geklagte des Vergehens für hinreichend verdächtig erklärt worden wäre, was nicht der Fall war. — Was die Beweisanträge be-
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