Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110113
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191101137
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110113
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-13
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
522 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 10, 13. Januar 1911. Rückleitung für den Absender ein erheblicher Nachteil erwachsen könnte. Die Evidenthaltung des Kundenkreises, das Abstreichen verstorbener oder verzogener Kunden liege nicht nur im Interesse des Absenders, dem dadurch unnütze Kosten für Porto erspart werden, sondern auch im Interesse der Postverwaltung, da es ja geschehen könnte, daß Jahre hindurch Sendungen an Verstorbene zur Weiterbeförderung übergeben werden, wenn nicht die Mög lichkeit geboten wäre, durch Rückleitung unbestellbarer Sendungen den Kundenkreis evident zu halten. Auch darf es untergeordnetem Hilfspersonal nicht überlassen werden zu entscheiden, welche Drucksorten für die Absender einen Wert repräsentieren und welche nicht. Es können ja viele wertvolle Preislisten, wenn sie als unbestellbar zurück geleitet wurden, neuerlich verwendet werden, wie auch Zeit schriften, die oft ein ganzes Jahr lang an Verstorbene weiter gesendet wurden, wenn keine Abbestellung oder Nückleitung erfolgte. Auch auf den Umstand wies die Kammer hin, daß jene Unternehmungen, die den einzelnen Firmen Adressen eines be stimmten Kundenkreises entgeltlich abgeben, bei unterlaufenen Jrrtümern in den bekanntgegebenen Adressen, beziehungsweise bei Unbestellbarkeit der bezüglichen Drucksachen, das von der einzelnen Firma verausgabte Porto vergüten. Voraussetzung einer solchen Rückvergütung ist aber der Nachweis der Unbestell- barkeit, der nur nach Rückleitung erbracht werden kann. Aus diesen Gründen hat die Kammer an die k. k. nieder österreichische Post- und Telegraphendirektion das dringende Er suchen gestellt, es hinsichtlich der Rückleitung unbestellbarer Druck sachen bei der bisherigen Gepflogenheit zu belassen. * Königliche Bibliothek in Berlin. — Wie das Leipziger Tageblatt erfährt, beabsichtigt die Leitung der Königlichen Bibliothek in Berlin eine eigene Buchbinderei einzurichten. Kunstausstellung Weidmannsheil« bei Pietro Del Becchio in Leipzig. — In sämtlichen Räumen der Galerie Del Vecchio in Leipzig wird Anfang Februar eine Sonder ausstellung unter dem Titel Kunstausstellung »Weidmanns- Heil« eröffnet werden. Sie wird ausschließlich Werke der bildenden Kunst, die sich auf Jagd und Jagdliches beziehen, ent halten. Die Beteiligung verspricht äußerst zahlreich zu werden; alle ersten Jagdmaler haben ihre Beteiligung zugesagt. Gleich, zeitig mit dieser Ausstellung werden die neuen und erneuerten Räume dieses bekannten Kunstsalons dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die neuen Säle werden in Kunst- und Künstler kreisen sicher mit Beifall begrüßt werden. * Inäe» Udforum plodlbltorum. — Wie der »Täglichen Rundschau« aus Rom gemeldet wird, verbietet ein neues Dekret der Index-Kongregation das Lesen folgender Schriften: 1. Di. ten Hompels bekannte Schrift gegen den Prälaten Heiner und den Antimodernisteneid; 2. drei dogmengeschichtliche Untersuchungen von Franz Wie- land, Subregens des Priesterseminars in Dillingen (Bayern); 3. die Dogmengeschichte »vom Tridentinum bis zum Vati kanum« des bekannten Modernisten Abbe Turme!; 4. wird das Lesen des Werkes des bekannten Dogmenhisto rikers Battifol über »Eucharistie und Transsubstantiation«, das bereits 1907 verboten wurde, nochmals untersagt. * Rechtswidriger Verkauf eines alten Kunstwerks. — Gegenwärtig erregt das Abenteuer eines wertvollen Altertums aus verschiedenen Gründen Aussehen. Die Dorfkirche von Sou- deilles im Corröze-Departement besaß eine Büste des heiligen Martin, Metallarbeit aus dem vierzehnten Jahrhundert, die ein Ministerialerlaß von 1891 unter die historischen Denkmäler ein gereiht hatte. Als im Laufe des vergangenen Oktober ein Negie rungsinspektor nach Soudeilles kam, war die Büste des heiligen Martin verschwunden und durch eine wertlose Kopie ersetzt. Er erstattete hierüber Bericht an den Unterstaatssekretär der Schönen Künste, und Herr Dujardin-Beaumetz bat den Justizminister, eine Untersuchung einzuleiten. Nun stellte sich heraus, daß die Büste des heiligen Martin nach Brüssel verschwunden ist. Der Bürger meister von Soudeilles hatte sie für das hübsche Sümmchen von 40 000 Frcs. an einen Antiquitätenhändler in der belgischen Hauptstadt verkauft. Dieser besitzt sie noch; zwar hätte er sie schon wiederholt für 100 000 Frcs. Weiterverkäufen können, aber er glaubte, daß er mit Leichtigkeit auch 200 000 Frcs. daraus lösen würde. Deshalb hat er sie noch nicht veräußert. Als er erfuhr, daß sie ihm unrechtmäßigerweise verkauft worden war, erklärte er sich bereit, sie wieder herzugeben, wenn er seine 40 000 Frcs. wiedererhielte. Den Verkauf hat ein Staatsbeamter vermittelt, der 10 Prozent Provision erhielt. Die Büste war zur Meltaus- stellung 1900 in Paris ausgestellt, und damals bot ein Pariser Museum 60 000 Frcs. dafür. I.e 6ksnö cklc, G. m. b. H., Modenverlag in Berlin. — Handelsregister-Eintrag: In das Handelsregister L des Unterzeichneten Gerichts ist am 3. Januar 1911 folgendes eingetragen worden: Nr. 8712. 1.6 dranä 6bie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Modenverlag. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Verlag und Herausgabe von Modenzeitschriften, Abschluß von Inseraten und allen anderen in diese Branche einschlagenden Geschäften, ferner Betrieb einer Zuschneideschule. Das Stamm kapital beträgt 20 000 Geschäftsführer: Kaufmann Franz Wilhelm Wimmer in Berlin, Kaufmann Josef Weil in Berlin- Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 30. November und 30. Dezember 1910 festgestellt. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch zwei Geschäftsführer. Berlin, den 3. Januar 1911. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 122. (Vossische Zeitung Nr. 15 vom 10. Januar 1911.) * Deutsche Bolksfestspiele. (Vgl. Nr. 1 d. Bl.). — Die Deutsche Volksfestspiel-Gesellschaft hat sich dieser Tage in Berlin gebildet. Zum Präsidenten wurde Oberbürgermeister vr. v. Borscht (München) gewählt, zum Vizepräsidenten Ge- heimer Oberregierungsrat Dr.-Jng. Hermann Muthesius vom Königlich Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe in Berlin. Zum Generalsekretär wurde Frhr. Karl v. Gersdorff bestellt. — Die Volksfestspiel-Gesellschaft beabsichtigt, ihre Tätigkeit im Sommer dieses Jahres zu beginnen, und zwar in München. * Neue Bücher, Kataloge »sw. für Buchhändler. von lossk Laer L 6o. in k'ra.nlckurt S.M. 8°. 160 8. 3675 Nrn. dig 31. vbLemdsr 1910. 8". 31 8. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Johannes Böttner, der bekannte Gartenbauschriftsteller, wurde vom König von Preußen zum Okonomierat ernannt. Am 1. Januar d. I. konnte er auf eine ununterbrochene fünfundzwanzigjährige Tätigkeit als Herausgeber des im Verlage der Königlichen Hofbuchdruckerei Trowitzsch L Sohn in Frankfurt a/O. erscheinenden weitverbreiteten »Prak tischen Ratgebers im Obst- und Gartenbau« zurückblicken, der gleichzeitig seinen fünfundzwanzigsten Jahrgang vollendete. Die zahlreichen Schriften Johannes Böttners haben infolge ihrer praktischen Brauchbarkeit wie ihrer anregenden, volkstümlichen Schreibweise eine außergewöhnlich große Verbreitung gefunden. Sein Hauptwerk, das »Gartenbuch für Anfänger«, erscheint im kommenden Frühjahre im fünfzigsten Tausend.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder