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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1910
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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7898 vörsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 152, 5. Juli 1910. in Erwägung zu ziehen und das Ergebnis den Mit gliedern des Sortimenter-Ausschusses mitzuteilen ver pflichtet ist. b) Zur Beratung wichtiger Angelegenheiten und solcher, die sich durch Umlaufschreiben nicht erledigen lassen, kann jedes Mitglied die Einberufung einer gemein samen Sitzung des Vorstandes und des Sortimenter- Ausschusses beantragen. Uber diesen Antrag beschließt der Vorstand. i) Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, eine gemeinsame Sitzung des Vorstandes und des Sortimenter-Aus schusses einzuberufen. lc) Die Fahrkosten für die Mitglieder des Sortimenter- Ausschusses trägt der Verband, die Taggelder der Verein, dem das betreffende Mitglied des Sorti- menter-Ausschusses angehört. Begründung. In der Ostermesse 1909 hat die ordentliche Abgeordneten- Versammlung folgenden Antrag des Herrn Adolf Lands- berger, Breslau, angenommen: »Die Versammlung ersucht den Verbandsvorstand, eine mehrgliedrige Kommission behufs Ausarbeitung einer Satzungsänderung des Verbandes der Kreis- und Orts vereine zu berufen, um dem Vorstand einen Sortimenter- Ausschuß anzugliedern. Diese Kommission soll ihre Vor schläge baldmöglichst dem Verbandsvorstand und den Kreis- und Ortsvereinen unterbreiten und im Börsenblatt ver öffentlichen.« In den Mitteilungen des Verbandes der Kreis- und Orts vereine Nr. 6 ist ausführlich hierüber berichtet worden. Der Vorstand hat unter Berücksichtigung der eingegangenen Meinungsäußerungen geglaubt, vorläufig von der Einberufung einer Kommission absehen zu sollen, und erlaubt sich, Ihnen hiermit einen Entwurf vorzulegen und ihn der Besprechung zu unterbreiten. Zur Begründung dieses Entwurfs weist der Vorstand darauf hin, daß vor allen Dingen darauf zu achten war, daß der be rechtigte Wunsch der Mitglieder des Verbandes, die Sorti menterinteressen im Verbände stärker betont zu sehen, erfüllt wird, ohne daß die Aktionsfähigkeit des Vorstandes darunter leidet. Wir konnten uns deshalb nur dazu entschließen, diesen Sorti menter-Ausschuß als eine beratende Körperschaft dem Vorstande anzugliedern, ohne ihm Stimmrecht zu gewähren, ferner glaubten wir, die Leitung, sowie die etwaige Einberufung von gemein samen Sitzungen dem Vorstande überlassen zu sollen. Die Hauptsache wird immer sein, daß der Vorstand mehr als bisher auf dem laufenden gehalten wird über Wünsche und Be schwerden des Sortiments, um eine schnellere Abhilfe versuchen zu können. Schon unsere Vorgänger im Vorstande haben häufig und dringend die einzelnen Mitglieder ermahnt, ihnen solche Mitteilungen zugehen zu lassen. Leider war der Erfolg meist ein negativer. Wir versuchen es nun auf diese Weise, Vertreter zu schaffen, die zu solchen Mitteilungen verpflichtet sind. Wenn die fünf Mitglieder, die den Sortimenter-Ausschuß bilden sollen, geschickt verteilt werden, dürfte der Zweck, aus dem ganzen Sortiment die gewünschten Nachrichten viertel jährlich zu erhalten, erreicht werden. Der Vorstand hat deshalb geglaubt, die folgende Orga nisation Vorschlägen zu sollen: Die 25 Kreis- und Ortsvereine sollen möglichst zwanglos in fünf Gruppen eingeteilt werden, eine zentrale, eine nörd liche, eine östliche, eine südliche, eine westliche. Jede Gruppe wird demnach fünf Kreisvereine umschließen. Aus jeder der fünf Gruppen soll jährlich zur Ostermesse in regelmäßigem, ent weder ein für allemal durch die Kantateversammlung oder in jedem Jahre durch das Los zu bestimmenden Turnus ein Kreisverein gewählt werden, der aus seinen Mitgliedern einen Sortimenter in den Sortimenter-Ausschuß abordnet. Der Areisverein, der den Verbandsvorstand stellt, soll nicht wählbar sein. Befindet sich unter den in Frage kommenden Mitgliedern eines gewählten Kreisvereins der Vorsitzende eines lokalen oder provinzialen Sortimentervereins, so soll dieser als Abgeord neter in erster Linie in Frage kommen. Je ein Stellvertreter der fünf Abgeordneten soll vorgesehen werden. Als Turnus schlagen wir vor: Turnus I. Frankfurt a/M., Norden, Österreich-Ungarn, Turnus II. Leipzig, Mecklenburg, Posen, Bayern, Rhein land-Westfalen. Turnus III. Sachsen, Berlin, Preußen, Württemberg, Wies baden. Turnus IV. Sachsen-Thüringen, Hamburg, Pommern, Schweiz, Elsaß-Lothringen. Turnus V. Dresden, Brandenburg, Schlesien, München, Mittel-Deutschland. Die Tätigkeit des Sortimenter-Ausschusses soll umfassen: a) Jeder der fünf Abgeordneten soll verpflichtet sein, viertel jährlich einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Lage, über die berechtigten Wünsche und Anforderungen des Sorti ments in seinem Kreise an den Verbandsvorstand zu erstatten. b) Außer diesen regelmäßigen vierteljährlichen Berichten sollen die fünf Abgeordneten bei allen für das Sortiment wichtig erscheinenden Anlässen eine Stellungnahme durch schriftlichen Umlauf herbeiführen und das Ergebnis dem Verbands vorstand einreichen. Die Anregung zu jedem solchen Um lauf könnte entweder vom Verbandsvorstand oder von einem zu wählenden Obmann der Abgeordneten ausgehen. Der Verbandsvorstand soll gehalten sein, die oben genannten, ihm übersandten Berichte sofort zu prüfen und die geeigneten Schritte zu tun, um weit verbreitete Wünsche (nicht solche rein lokalen Inhalts) nach Möglichkeit zur Erfüllung zu bringen. Der Verbandsvorstand soll ferner gehalten sein, seine in irgend einem Punkte etwa abweichende Anschauung den Aussckußmitgliedern baldmöglichst unter Begründung mit zuteilen. Gemeinsame Sitzungen des Vorstandes und des Sorti menter-Ausschusses sind vorgesehen; jedoch sollen, schon der Kosten wegen, solche nur stattfinden, wenn sie wirklich not wendig sind. Eventuell könnte in den Satzungen be stimmt werden, daß jedenfalls eine konstituierende Ver sammlung oder gemeinsame Sitzung im Jahre stattzufinden hat, doch ließe sich diese vielleicht am besten in die Ostermesse legen, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Eventuell könnte diese Bestimmung für ein oder zwei Jahre getroffen werden, um in dieser Zeit praktische Erfahrungen zu sammeln, ehe End gültiges festgestellt wird. Bei Annahme unseres Antrags wäre dem Vorstande die Genehmigung zu erteilen, einige Paragraphen der Satzung um zunumerieren. Verwiesen sei auf § 8 Abs. 2 der Satzung: »Zur Beschlußfassung (über die Abänderung der Satzung) ist die Vertretung von mindestens der Hälfte aller dem Verbände ungehörigen Vereine erforderlich.« 6. Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1909/10. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1909. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1910. 4. Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle folgende Änderungen der Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig beschließen: Es lauten in* Zukunft: § 1 Absatz 3 Ziffer 2: die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Be stimmungen im Verkehr der Buchhändler untereinander, sowie der Buchhändler mit dem Publikum; ß 2 Absatz 3 Ziffer 4 Satz 1: Die Ausstellung einer unbedingten und schriftlichen Ver pflichtung, in allen Stücken den Satzungen und Ord nungen des Börsenvereins, sowie den satzungsgemäßen Beschlüssen der Hauptversammlungen und des Vorstandes sich zu unterwerfen (8 3 Ziffer 3 und 4). 8 3 Ziffer 3 und Ziffer 4 nach Streichung der bisherigen Ziffern 3-6: Ziffer 3: für seine Person, sowie für seine Handlung, bzw. für die Handlung, der er als Teilhaber oder verantwortlicher
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