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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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13022 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 253, 1. November 1910. berührten Punkten, die Beigabe aller inBetracht kommendenFormu-1 lare von großem instruktiven Werte ist. Ein kleiner Schlußabsatz ist der Spedition gewidmet, worauf wir zu dem rein buch händlerischen Verkehr kommen. In einer gedrängten sachlichen Einleitung »Der Buch- Handel« finden wir, bevor der Verfasser sich eingehend mit den buchhändlerischen Formularen beschäftigt, treffende Bemer kungen über die »buchhändlerische Ware« und den »buch- händlerischen Zweck«, worauf die einzelnen buchhändle rischen Geschäftszweige kurz charakterisiert werden. Die buch händlerischen Formulare klassifiziert er in Zirkulare, Zettel und Fakturen und gibt zunächst, mit den Zirkularen be ginnend, allgemeine Gesichtspunkte über deren Zweck, Form, Fassung usw., indem er auf Grund guter Sachkenntnis alle, bei der Zirkularversendung in Betracht kommenden Momente zu betonen weiß. Mit Musterbeispielen werden die Etablierungszirkulare des Verlegers, Sortimenters, Kom- Missionärs und Antiquars besprochen, hierauf dasjenige über Ge- schäftsverändeiungen, und danach werden sehr beachtenswerte Bemerkungen über die »Zirkulare über buchhändlerische Waren«, Prospekte, gemacht. Was der Verfasser hier niederlegt, darf als wertvolle grundsätzliche Anleitung, in deren Nahmen jeder Individualität nach allen Richtungen hin Raum gewahrt bleibt, hervorgehoben werden, zumal er es verstanden hat, geschickte Begriffsdefinitionen, in Betracht kommende Be stimmungen aus der Verkehrsordnung usw. in lehrreicher Weise einzuflechten. Nicht minder beachtenswert sind die Bemerkungen über Anzeigen und Inserate, Plakate, Besprechungen und Rezensionen, Probehefte, Frei exemplare und Kataloge. Alsdann kommen die »Zettel« zur Behandlung. In keinem Beruf wohl spielt die »Zettelwirtschaft« eine ähnliche Rolle, wie im Buchhandel; aber dadurch, daß das Zettelwesen in langer Praxis eine gewisse systematische Regelung fand, erreichten wir mit ihm einen Verkehrszustand, der, wenn auch von vielen Seiten eben mit obengenanntem Ausdruck etwas verächtlich als »Zettelwirtschaft« bezeichnet, ordnungsgemäß und richtig angewandt, keineswegs eine so üble »Wirtschaft« ist. Sie verbürgt im Gegenteil einen glatten geschäftlichen Ver kehr, sowie im inneren Betriebe eines jeden ^Geschäftes selbst gute Übersichtlichkeit. Aber, wie gesagt, es gehört Ordnung dazu und von vornherein eine Einrichtung in bezug auf Format, Vor druck usw. der Zettel, die neben einer gewissen Gewähr für Ord nung zu gleicher Zeit eine solche bequemer, praktischer Hand habung bietet. Tittel bespricht an der Hand zahlreicher Beispiele die im täglichen Verkehr üblichen Zettel: Verlangzettel, Offerten zettel, Wahl- und Benachrichtigungszettel, und verfehlt dabei nicht, auf ihre sachgemäße Verwendung hinzuweisen. Zum Schluß faßt er alle der Verrechnung dienenden Formulare im Kapitel »Die Rechnungen« zusammen und behandelt alle bezüglichen Formulare des Sortimenters, Verlegers und des Kommissionärs, wiederum stets mit Beispielen unter eingehender Darlegung ihrer Verwendung. Für denjenigen, der nicht in der Lage war oder ist, in der Metropole des deutschen Buchhandels, Leipzig, zu arbeiten, bieten die beiden letzten Absätze Börsen zahlungen und Ostermeßabrechnung durch ihre kurze klare Besprechung, abermals mit Formularmustern, vorzügliche Auf klärung. Eine an dem Rückendeckel befestigte Tasche birgt die bereits erwähnten Origi-nalformulare, soweit sie nicht im Text selbst in Originalgröße wiedergegeben wurden. Wenn ich hier auf dieses praktische Merkchen besonders ein gehend Hinweise, geschieht es aus der eigenen Erfahrung heraus, daß gerade bei uns im Buchhandel oft eine erstaunliche Unkenntnis über an sich rein mechanische Dinge herrscht, über die unterrichtet zu sein, an der in Betracht kommenden Stelle aber durchaus nicht weniger wichtig ist, als an anderer technische, an wieder anderer literarische usw. Kenntnisse. Wie oft kommt es vor, daß der Lehr ling den Vorgesetzten Gehilfen oder noch höhere, Vorgesetzte Stellen im Geschäft befragt um Dinge, die in dem hier besprochenen Buch eingehend erörtert werden, und es ist ihm nicht möglich, schnell die geeignete Belehrung zu bekommen, weil nicht selten auch dort Unkenntnis herrscht. Daher kann das Werk nicht warm genug den Jüngsten unseres Berufes anempfohlen werden; aber auch für ältere Semester wird es eine willkommene anschauliche Zusammenstellung sein, und den Firmen selbst kann es mit Fug für die Geschäftsbibliothek empfohlen werden. Hans Grönland. Kleine Mitteilungen. * Geschästsjirbilältnr. — Ein Jubiläum fünfzigjährigen ge segneten Bestehens darf am heutigen 1. November die hochange sehene Sortimentsbuchhandlung Weitbrecht L Marissal in Hamburg begehen. Ihr Gründungstag ist der I. November 1860, der gegenwärtige Name der Firma besteht seit 1. Mai 1890 bezw. seit 1902. Am 1. November 1860 (so in jüngeren Jahrgängen unseres Offiziellen Adreßbuchs seit 1904; dagegen im »Schulz«, Jahrgang 1861—73, am 11. August 1860, was auch das Börsenblatt Nr. 119 vom 24. September 1860 bestätigt) eröffneten Thomas P. Boyes und Arnold Geisler in Hamburg, Hermannstraße 45, eine Buch handlung unter der Firma»Boyes L Geisler«. Nach dem Aus tritt von Thomas P. Boyes übernahm am 27. April 1863 Arnold Geisler die Handlung als alleiniger Inhaber. Der Wortlaut der Firma blieb unverändert. Am 1. Januar 1874 kam das Geschäft durch Kauf an Karl Grädener, der ihm die Firma »Karl Grädener, Boyes L Geisler Nachfolger« gab. Karl Grädener beschränkte sich nicht auf den Sortimentsbetrieb, sondern betätigte sich alsbald auch als unternehmender Verleger. Am 1. September 1877 erwarb er die bekannten großen Sammlungen »^.gbsr's Oolleetion ok Lu§1i8b die beiden englischen Sammlungen vereinigte er sich am I. Sep tember 1880 mit dem tatkräftigen Verleger I. F. Richter, Gründer der damals vielgelesenen Hamburger Zeitung »Reform«, zu der Firma »Karl Grädener L I. F. Richter (Verlag von ^.bber'g Oollsetion und ^.sllsr's 6ontinsntaI I^ibrar^)«. Um sich dem aufgeblühten Verlage ausschließlich widmen zu können, übertrug Karl Grädener am 2. Januar 1883 sein Sorti mentsgeschäft an Arnold Ebert aus Goslar, der es vordem bereits fünf Jahre lang als Prokurist geleitet hatte. Dieser führte das Geschäft als Buch- und Kunsthandlung unter der bisherigen Firma weiter, trennte aber am 1. Mai.1890 das Buchsortiment von der Kunsthandlung, und überließ, um sich ausschließlich der letzteren widmen zu können, die Buchhandlung den Herren Theodor Weitbrecht und Adolf Marissal. Die neuen Inhaber gaben der Handlung die Firma »Weit- brecht L Marissal (Karl Grädener Nachfolger)«, ließen aber den Zusatz später fallen und firmieren seit 1902 nur mit ihren Namen. Ihrer umsichtigen und fleißigen Arbeit ist es in den zwanzig Jahren ihrer Jnhaberschast gelungen, dem alten Sorti ment großen Aufschwung zu geben, seinen Wirkungskreis zu er weitern, sein Ansehen zu festigen und zu mehren. — Zum Ehrentage der Firma seien beiden geehrten Herren unsere innigen Segenswünsche ausgesprochen. Red. Zahlungen an Postkassen mittels Postscheck. — Über die Verwendung von Postschecks bei Zahlungen an Postkassen sind folgende Bestimmungen zu beachten: Der Scheck muß immer auf ein im Deutschen Reiche be- legenes Postscheckamt lauten; die Generalpostkasse, Ober-Postkasse oder Post- oder Telegraphen- (Telephon-)Anstalt, an die Zahlung geleistet werden soll, muß im Scheck bezeichnet sein. Hat die Verkehrsanstalt (Post, Telegraphen- oder Fernsprechamt, Post agentur) selbst ein Postscheckkonto, was aus dem amtlichen Ver zeichnis zu ersehen ist, so kann ihr anstatt eines Schecks auch eine Überweisung übergeben werden. Über den Empfang wird mit dem Zusatz »Durch Scheck« oder »Durch Überweisung« quittiert. In der angegebenen Weise können alle Beträge, die die Reichs-Postverwaltung aus einem bestehenden Schuld verhältnisse zu fordern hat, beglichen werden. Hierzu ge hören Fernsprechgebühren. Hat aber das Fernsprech - Vermitte lungsamt selbst ein Postscheckkonto, so kann auch für die Entrichtung der Fernsprechgebühren von folgendem Ver fahren Gebrauch gemacht werden: Die Fernsprechteilnehmer, die ein Postscheckkonto haben, erklären sich ihrem Fernsprech vermittelungsamte gegenüber schriftlich damit einverstanden, daß die Fernsprechgebühren jedesmal bei Fälligkeit ohne be sonderen Antrag von ihrem Postscheckkonto abgeschrieben und dem Postscheckkonto des Fernsprechvermittlungsamtes gutgeschrieben werden. Der Teilnehmer wird dann nach folgendem Muster von der Abschreibung benachrichtigt: »Lastschriftzettel für Fernsprech gebühren. Konto Nr Ihrem Konto sind heute abge-
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