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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191011016
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^ 253, I. November 1910. Nichtamtlicher Teil. «vrsrnblatt f. b. Dlschn. vuchhaudet. 13021 Rechts- und Staatswissenschaft, Politik und Volkswirtschaft 470 539 Reise-, Bade- und Hotelblätter, Kochkunst 105 115 Sport, Spiele und Sammelwesen 179 222 Sprachwissenschaft 58 73 Stenographie 81 80 Theaterwesen 35 33 Theologie und Erbauungsliteratur 690 707 Tierheilkunde und Tierschutz 31 31 Unterhaltungsblätler 250 217 Versicherungswesen . 43 47 Zeitschriften f. die Jugend 93 89 Eine dankbare Aufgabe miißte es sein, den Gründen dieser Auf- und Abwärtsbewegung in ihren Beziehungen zur geistigen und wirtschaftlichen Entwickelung im einzelnen nachzuforschen, eine Aufgabe, deren Lösung an dieser Stelle allerdings zu weit führen dürste. Sperlings Zeitschristen-Adreßbuch präsentiert sich» auch in seiner äußeren Ausstattung in gewohnter Güte. Es wird nicht allein im Zeitschriftenverlage, sondern auch überall da, wo es sich zur Befriedigung geschäftlichen Reklamebediirfnisses als Ratgeber eingebürgert hat, nicht minder willkommen geheißen werden als die früheren Jahrgänge. Rich. Hoffmann. Berufsbildung. <Vgl. Börsenblatt 1908 Nr. 28, 124, 144, 171, 172, ISO; 1909 Nr. 89.) Nicht minder wichtig für den buchhändlerischen Geschäftsbetrieb als Beherrschung allgemeiner buchhändlerischer Kenntnisse ist es, mit den im Betriebe notwendigen Bureauarbeiten vertraut zu sein. Eine ganz vorzügliche Ergänzung des an dieser Stelle ein gehend erörterten Lehrbuchs des Deutschen Buchhandels von Paschke und Rath ist das bei Karl W. Hiersemann, Leipzig, erschienene Merkchen des Lehrers an der Öffentlichen Buchhändler- Lehranstalt zu Leipzig: Hermann Tittel, »Die Kontorarbeiten des Buchhänd lers«. Für den Unterricht an buchhändlerischen Fachschulen und zum Selbststudium bearbeitet?-) Es ist dem um die buchhändlerische Fortbildung wohlver dienten Inhaber der Buchdruckerei I. B. Hirschfeld, Leipzig, Herrn Johannes Hirschfeld, gewidmet, und diese Widmung gibt dem in haltreichen Großquartbande gewissermaßen den Stempel seines inneren Wertes, auf den hier näher hingewiesen sei. Aus der Lehrpraxis entstanden, soll es der praktischen Arbeit dienen. Es mag dem Verfasser nach seinem Vorwort gern anerkannt werden, daß sich ihm keine kleine Aufgabe bot, als es sich darum handelte, aus der Fülle der aus der Eigenart des Buchhandels, seinen vielen Verzweigungen und der Mannigfaltigkeit der in ihm vorkommenden Kontorarbeiten das Wesentliche herauszu finden. Daß er seine Ausgabe ausgezeichnet zu lösen wußte, wird niemand in Frage stellen, der den Band als Lehr-, bzw. Hilfsmittel zur Hand nimmt. Der Inhalt des Buches zerfällt in seinen Hauptabschnitten in den Verkehr mit der Post — den Güterverkehr — und den rein buchhändlerischen Verkehr. Beschäftigen wir uns zunächst mit der Post. Nach einer kurzen geschicht lichen Darstellung des Postwesens werden die Rechte und Pflichten der Post angeführt, worauf allgemeine Postbestim mungen erörtert werden. Darauf behandelt der Verfasser einzeln die Briefpost, und zwar als solche Briefe, Post karten und Drucksachen, und führt kurz und prägnant alles hierüber Wissenswerte aus, so daß man sich schnell über jede zweifelhafte Frage orientieren kann, wie über die Gebühren, un zureichend frankierte Briefe, Eilbriefe, Einschreib-, Geld- und Wertbriefe usw. Jeweils sind zur Veranschaulichung gebrauchs- orck., L (mit Formularen) 3 -k 60 H orck. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. fertige Formulare lose beigegeben, und in dem Buche selbst ist an den betreffenden Stellen Raum freigelassen, diese dort einzukleben um so den Text sachgemäß zu illustrieren. Beim Kapitel Drucksachen ist genau angegeben, welche Art Sendungen als solche zu gelten haben, so daß man sich hierüber schnell zu unterrichten vermag und Scherereien mit der Post, die be kanntlich nicht zu den erquicklichsten Zugaben des täglichen Geschäftslebens zählen, sich zu ersparen. Weitere Ab schnitte erläutern uns mit Tarifen und Sondervorschriften die Paketpost — diese mit den wenig beliebten, obwohl einfachen Zollvorschriften — und das Postbankwesen (Postanweisungen, Postaufträge und Postnachnahme-Sendungen). Das Postscheck wesen fehlt noch in der mir vorliegenden Ausgabe (von 1908) naturgemäß — denn es existierte damals bei uns noch nicht —, ebenso treffen die Bestimmungen für Postaufträge und Nach nahmen, die vor kurzem mit neuen Formularvorschriften ab geändert wurden*), nicht mehr zu, so daß wohl anzunehmen ist, daß ein demnächst zu erwartender Nachtrag (wenn nicht sogar eine neue, veränderte Auflage zu erwarten ist) zum Kapitel Post- bankwesen die unerläßliche Ergänzung bringen wird. Ob es ge gebenenfalls möglich wäre, in dieses Kapitel die vorzügliche Wert umrechnungstabelle aus dem offiziellen Buchhändler-Adreßbuch (Schulz) mit aufzunehmen, möchte ich nicht entscheiden, jedenfalls könnte wohl an geeigneter Stelle, am besten vielleicht bei den »Gebühren«, ein Hinweis auf diese gebracht werden, denn es ist eine bedauerliche, aber nicht wegzuleugnende Tatsache, daß dieser für die Praxis ungemein wertvolle Bestandteil unseres Adreß buches — wie überhaupt so manche praktische Anleitung, Zusammen stellung darin usw. — vielen unbekannt ist; und da das Adreßbuch wohl den meisten bequem zugänglich ist, so würde be sagter Hinweis mir vorteilhaft erscheinen. Zeitungsbezug, Telegraphie und Fernsprechverkehr mit ihren hauptsäch lichen Bestimmungen schließen den Absatz, der der Post gewidmet ist. Als weiterer Außenverkehr kommt der Güterverkehr in Betracht, der nun erörtert wird. In den mit ihm verbundenen äußeren Funktionen, soweit sie für den Bureaudienst in Betracht kommen, bietet er uns keine wesentlich größeren Schwierigkeiten als der uns mehr oder weniger schon in Fleisch und Blut übergegangene Postverkehr. Wollen wir uns aber über besondere Einzelfragen, über die wir nicht minder klar sein müssen, unterrichten, dann finden wir auch hier wiederum alles Wissens werte in bester Übersicht und Anschaulichkeit gesagt. Zunächst wird uns der außerdeutsche Verkehr klargelegt. Was als Fracht gut versandfähig ist und wie dieses versandbereit zu machen ist, behandelt kurz das Einleitungskapitel »Die Güter im All gemeinen«, dann kommen wir zu den Einzelheiten und werden im Kapitel, »Der Frachtbrief«, über dessen Ausstellung genaue Angaben gemacht werden, über eine große Anzahl von Punkten belehrt, betreffs welcher vielerseits Unwissenheit herrscht. Da der Frachtbrief als rechtsverbindliches Dokument von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, so interessieren uns die gegebenen Mitteilungen betreffs der Haftung für die auf ihm ge machten Angaben. Die Frachtberechnung, sowie Angaben über die Ablieferung der Güter, deren Annahme und Beförderung, das Verfügungsrecht des Absenders, die Lieferungsfrist und die Abliefernng der Güter, sind Punkte im Frachtverkehr, über die in sachlicher Kürze ebenso willkommene Aufklärung gegeben wird, wie über Differenzfragen, die sich bei Verlusten und Entschädigungsansprüchen ergeben, wie deren Feststellung, Geltendmachung von Reklamationen, Haftpflicht der Bahn, Höhe des Schadenersatzes bei gänzlichem Verlust und bei Versäumung der Lieferfristen. Schließlich erfahren wir Näheres über die Verwirkung von Ersatzansprüchen. Im Anschluß an den innerdeutschen Fracht verkehr wird der internationale Eisenbahnverkehr unter Beobachtung der gleichen einzelnen Punkte, wie sie dort be sprochen werden, erläutert; genaue Angaben über die, bei dem internationalen Frachtverkehr notwendigen Zollpapiere, den statistischen Anmeldeschein und die Zoll- und Steuerdeklaration, vervollständigen alle hier wichtigen Fragen. Danach wird über die Güterbeförderung durch die Seeschiffahrt ein gehender Aufschluß gegeben, wobei wiederum, wie bei den bereits *) Siehe Börsenblatt 1910 Nr. 222 (vom 24. September). 1689
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