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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1909
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- Deutsch
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36. 13. Februar 1909. Nichtamtlicher Teil. BArjci'blatt s d Dtschn. i6uchha7Üxl. 1 90 7 Kleine Mitteilungen. * Französischer Einfuhrzoll auf Musikalien. — In Frankreich steht ein neues Zollgesetz zur Beratung. U. a. wird beabsichtigt, ausländische Mnsiknotendrucke nach dem Maximaltarif mit 60 Frcs. für 100 nach dem Minimaltarif mit 40 Frcs. für 100 zu verzollen. Der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler hat sich zur Abwendung dieser Gefahr mit folgender Eingabe an den Deutschen Reichskanzler gewandt und diese mit der Bitte um Unterstützung auch sämtlichen Bundes regierungen sowie einer großen Anzahl von deutschen Handels kammern zur Kenntnis gebracht: Leipzig, Deutsches Buchgewerbehaus den 5. Februar 1909. Seiner Durchlaucht dem Herrn Reichskanzler Fürsten von Bülow Berlin. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig hat die satzungsgemäße Pflicht, die Interessen des deutschen Musikalienhandels und seiner Angehörigen im weitesten Umfange zu vertreten, und beehrt sich, in nachstehendem auf die großen Bedenken hinzuweisen, die ein in Aussicht stehendes französisches Zollgesetz als eine schwere Gefahr für den deutschen Musikalienhandel erscheinen lassen. Wie in Erfahrung gebracht worden ist, bereitet die fran zösische Regierung ein neues Zollgesetz vor, nach dem der Ein- gang ausländischer Musikalien mit einem Zoll von 60 Frcs. (Maximaltarif) bzw. 40 Frcs. (Minimaltarif) pro 100 belegt werden soll. Seit vielen Jahren ist es in den Kulturländern eine selbst verständliche Auffassung geworden, daß alle geistigen und künst lerischen Erzeugnisse freien Ein- und Ausgang genießen, und die französischerseits beabsichtigte Maßregel würde im Widerspruch mit allen wichtigen Kulturprinzipien und den auf dem Gebiete des literarischen und künstlerischen Schutzes gerade in letzter Zeit wieder hervorgetretenen Bestrebungen stehen, denn alle kultu rellen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte würden durch eine rückschrittliche Zollpolitik, um die es sich hierbei handeln würde, in der Tat illusorisch gemacht werden So ist bis heute Spanien auch das einzige der Berner Übereinkunft angehörige Land geblieben, das ausländische Musikalien mit einem Eingangszoll belegt. Daß der Gedanke einer Verzollung gerade von Frank reich ausgeht, erscheint um so verwunderlicher, als dieser Staat sich bisher auf dem Gebiete des Urheberrechtsschutzes und der Vereinbarung literarischer Verträge besonders, hervorgetan hat und durch eine solche Maßnahme seine Vergangenheit geradezu verleugnen würde. Neben der Beurteilung des idealen Gesichtspunktes, der gegen die seitens der französischen Negierung geplante Maß nahme spricht, erscheint es dem Unterzeichneten Vorstande noch besonders geboten, auf die schwere geschäftliche Schädigung hinzuweisen, die dem deutschen Musikalienhandel durch Ein führung von Zöllen bei der Einfuhr nach Frankreich erwachsen würde. Eine außerordentlich empfindliche wirtschaftliche Einbuße würden besonders die deutschen billigen Ausgaben erleiden, für die Frankreich, das auf dem Gebiete der klassischen Musik keinen gut organisierten Musikverlag aufzuweisen hat, ein großes Absatzfeld bedeutet. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand richtet deshalb an Eure Durchlaucht das ergebene Ersuchen, bei der französischen Regierung vorstellig zu werden und nötigenfalls durch Er widerung der französischen Zollmaßregel einen Gegendruck aus zuüben, dessen Wirkung um so erfolgreicher sein würde, als der Export leichter französischer Musik nach Deutschland ein außer ordentlich großer ist, der französische Handel mithin durch eine Gegenmaßnahme noch empfindlicher getroffen werden würde als der deutsche. Hiermit steht auch der seitens der bedeutendsten Pariser Notendrucker gegen die geplante Zollmaßregel abgegebene Protest im Einklang. Auch bereiten die französischen Musikalien verleger einen Protest vor, weil sie erklärlicherweise schon jetzt mit Gegenmaßregeln der deutschen Reichsregierung rechnen und wissen, daß sie durch solche ganz empfindlich getroffen werden würden. Endlich möchten wir noch darauf Hinweisen, daß, wenn die geplante Zollmaßregel Gesetz werden sollte, eine solche Durch brechung aller Kulturprinzipien anderen Staaten als schlechtes Beispiel dienen könnte, was aber im Interesse des deutschen Musikalienhandels mit allen Mitteln verhindert werden muß. Wie verlautet, ist der Gesetzentwurf der französischen Kammer schon vorgelegt worden und soll bereits Ende dieses Monats zur Beratung gelangen. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand bittet Eure Durchlaucht deshalb, die erforderlichen Maßnahmen geneigtest ohne Verzug in die Wege zu leiten. In größter Ehrerbietung Euer Durchlaucht gehorsamster Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. (gez.) Carl Linnemann, (gez.) Carl Reinecke, Vorsteher. Schriftführer. (gez.) Karl Hesse, Geschäftsführer. John Schwerin s Verlag, Acticngefellfchaft, Berlin. — Bilanzkonto per 31. Dezember 1908. Aktiva. Gesellschaftserwerbskonto 56 000,— ^ Abschreibung 2 750,— Klischeekonto 4 216,90 : Abschreibung 4 116,90 Passiva. Aktienkapitalkonto Reservefondskonto 18 300,— Zugang 1908 260,— Dividendenkonto, 3U Dividende cie 100 000.— . Gewinn- und Verlustkonto: Gewinnvortrag per 1. I. 1909 Gewinn- und Verlustkonto. 4 53 260 - 100 1 246 04 114411 29 169 007 33 100 000 — 18 550 — 47 236 55 »WO 220 78 169 007 33 Debet. An Gesellschastserwerbskonto . . „ Reservefondskonto . . . . „ Druckkonto „ Handl.-Unk.-Konto . . . , „ Portokonto „ Manuskriptenkonto . . . . „ Klischeekonto „ Gewinnvortrag pr. 1. 1. 1909 Kredit Per Gewinnvortrag pr. 1. 1. 1908 „ Verlagskonto „ Jnseratenkonto 2 750 — 250 — 3 000 — 2 643 79 38 904 25 23 063 85 6 936 32 1 427 10 413 56 4 II6 90 220 78 83 726 55 430 84 83 135 21 160 50 83 726 55 Berlin, den 31. Dezember 1908. John Schwerins Verlag Actien-Gesellschaft. Die Direktion. (gez ) Johannes Neumann. In der am 2. Februar 1909 abgehaltenen ordentlichen General Versammlung wurden die Herren Felix Huldt, Ernst Schmidt und Louis Darnstädt an Stelle der durch Tod ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Friedrich Lenz und Johannes Müller ein stimmig in den Aufsichtsrat gewählt, und zwar bis zum 1. April 1911. Berlin, den 2. Februar 1909. John Schwerins Verlag Aktiengesellschaft. Die Direktion. (gez ) Johannes Neumann. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 35 vom 10. Februar 1909.) 2S0'
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