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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Personalnachrichten. Albrecht Graf Wickenburg i'. — Ein feinsinniger Poet der altösterreichischen Schule, Albrecht Gras Wickenburg, ist am 17. De zember im Alter von 73 Jahren in Wien gestorben. Besonders bekannt geworden sind von seinen Schöpsungen «Eigenes und Fremdes-, dis »Tiroler Helden» und seine »Altwiener Ge schichten und Figuren». Von seinen dramatischen Arbeiten oerdient vor allem »Ollanta, ein peruanisches Originaldrama», genannt zu werden, das nach Tschudis wörtlicher Übersetzung metrisch bearbeitet ist. Weiter ist hier zu nennen eine Bühnenbearbeitung des altsranzösischen Schwankes »Meister Palhelin« und die Übersetzung von Swinburnes »Atalanta in Calydon«. Sprechsaal. Bnchcrbesorgunlf und Standesinteressen. Ein Briefwechsel aus den Akten des Börsenvereins. Sehr geehrter Herr Kollege! Da ich weiß, daß es Ihnen stets am Herzen liegt, Reformen einzuführen, die für den deutschen Sortimentsbuchhandel er sprießlich und segensreich sein könnten, so möchte ich folgende Angelegenheit Ihrer Erwägung unterbreiten. Es ist bekannt, wie häufig und in welchem hohen Maße oft der Buchhändler (Verleger, Sortimenter, Kommissionär, Musikalien händler usw.) von entfernten Verwandten, Freunden und Be kannten darum angegangen wird, ihnen zum Nettopreise Bücher, Musikalien, Globen usw. zu verschaffen. Meistens wird dieser Bitte entsprochen, erstens, weil der be treffende Kollege nicht bedenkt, daß der Sortimentsbuchhandel dadurch empfindlich geschädigt wird; zweitens, wenn er schon daran flüchtig denkt, sein Gewissen damit beruhigt, daß er sich sagt: »Nun, die paar Bücher machen ja nicht soviel aus;« drittens, was oft die Hauptsache ist, weil er nicht »un gefällig« sein, sich nicht dem Tadel der ganzen rabattsüchtigen Menge aussetzen will, so gern er auch sonst auf das Vergnügen verzichten möchte, Mühe, Transportspesen, Botenwege, peinliches Inkasso usw. auf sich zu nehmen. Aber nicht die Bequemlichkeit der betreffenden Kollegen soll berücksichtigt werden, sondern das schwergeschädigte Sortiment ist zu schützen! Und wie leicht ließe sich m. E. das erzielen: Man drucke Prospekte, ähnlich denen, die an die professionellen Bücher bettler gesandt werden (etwa wie Beilage), und jeder Kollege kann solche Raubzüge auf das Portemonnaie des Sortimenters ablehnen, ohne ungefällig oder unfreundlich zu erscheinen. Ob auch der Bücherbezug der Autoren hierbei einbegriffen werden müßte, überlasse ich Ihrem Empfinden. Es wäre aber gut, eine solche Radikalkur vorzunehmen, denn was von diesen Seiten ver langt wird, ist sehr weitgehend und bedeutet einen sehr großen Posten in der Gesamtsumme des hinterzogenen Rabatts. Würde im Buchhandel allgemein diese Schädigung der eigenen Kollegenschast aufgegeben werden, so dürfte dies für den Sorti mentsbuchhandel gewiß eine Umsatzsteigerung von etwa LOA, bei Aussperrung der Autoren zirka 16 A bedeuten (was die Gehilfen schaft in dieser Beziehung für ihren Freundeskreis dem Sorti mentsbuchhandel von seinem Verdienst hinterzieht, ist horrend und müßte ebenfalls unterbunden werden!). Bezüglich der Autorenansprüche möchte ich aus meiner eigenen Praxis folgenden Fall zur Illustrierung erwähnen: Einer meiner Autoren ließ sich für seinen und seiner Familie Bedarf alle mög lichen Werke zum Nettopreise von mir beschaffen. Nachdem sein Sohn einige Zeit verheiratet war, vermehrte sich dessen üblicher Bezug von juristischen Werken um »Bilderbücher für unsere Kleinen«. Augenblicklich ist das geistige Niveau dieses Nach wuchses schon höher und verlangt nach Nieritz, Hoffmann, Spyri usw. usw. Von Ostern an kommen Schulbücher an die Reihe, und später gibt's Konfirmationsgeschenke und so fort — von der Wiege bis zum Grabe. Nachdem ich nun der Autor familie Belletristik, nautische Werke, Jurisprudenz und zu letzt auch »Bilderbücher für unsere Kleinen« geliefert habe, er weitert sich zu meinem Erstaunen dieser Bücherbedarf auch noch, indem plötzlich theologische und medizinische Werke hinzutreten, alles durch Vermittlung meines Autors. Wie ich so beiläufig erfahre, hat nämlich der Sohn, der Jurist, in eine Familie hineingeheiratet, in der zwei Söhne, ein eavä. tbeol. und ein 8tuä. meck., vorhanden sind. Diese beiden neuen Schwäger sind entzückt von der ganz unerwarteten Gelegenheit, am Bücher- etat erklecklich sparen zu können. Es ist aber auch noch eine Schwägerin da, die vor einem halben Jahre geheiratet hat, und deren Eheschließung allem Anschein nach nicht ohne Folgen bleiben dürfte, so daß ich bald wieder, nachdem ich nun bis zu den Jugendschriften glücklich gediehen bin, mit den »Bilderbüchern für die ganz Kleinen« von vorn anfangen kann — ein ewiger Inzwischen habe ich aber doch, so unangenehm mir die Sache war, den Bezug der theologischen und medizinischen Werke ab geschlagen. Es hätte aber überhaupt nicht soweit kommen dürfen, und hier, sehr geehrter Herr Kollege, können Sie helfend eingreifen für die Zukunft. Es steht Ihnen frei, von diesen Mitteilungen geeigneten Gebrauch zu machen, nur bitte ich, meinen Namen nicht zu nennen, da ich gern für mich bleibe. Mit bester Empfehlung sehr ergebenst Beilage. k. 1. Durch Beschluß des »Börsenvereins der Deutschen Buch- Händler« bzw. des »Deutschen Verlegervereins« und der »Kor poration der Berliner Buchhändler« bzw. des Provinzial-Ver- bandes*) darf seit dem (Monat) . . 1912 kein Buchhändler — weder Verleger noch Sortimenter — irgend welchen Bücherbedarf an Verwandte, Freunde, Bekannte, eben sowenig an Autoren, mit denen er verlegerisch in Verbindung steht, zu anderen Preisen als zu den Ladenpreisen — ohne jeglichen Rabatt — liefern. So gern ich Ihnen also gefällig wäre und so hart die er wähnte Bestimmung für meinen werten Freundeskreis wie auch für mich selbst erscheinen mag, muß doch zugegeben werden, daß eine gerechte Forderung des schwer um seine Existenz ringenden Sortimentsbuchhandels hier vorliegt, der ich mich unbedingt zu unterwerfen habe. Den eingangs erwähnten buchhändlerischen Körperschaften habe ich dies auch durch einen Verpflichtungsschein ausdrücklich bestätigen müssen. Ich bitte Sie daher, die betreffenden Bücher in einer Sortimentsbuchhandlung zu bestellen und meine Ablehnung nicht übel zu vermerken, da ich den Vorschriften der bezeichneten Ver- bände nachzukommen und meine Verpflichtung getreu einzu halten habe. Hochachtungsvoll Verlagsbuchhändler. Antwort. Sehr geehrter Herr Kollege! Ihre Auseinandersetzungen in dem gefl. Schreiben vom . ... haben mich außerordentlich interessiert, und ich will gern über die gegebene Anregung mit dem Vorsitzenden des Verlegervereins sprechen. Sicherlich ist der Unfug außerordentlich groß, aber er wird schon seit Jahren doch ziemlich stark bekämpft, und ich für meinen Teil verweigere auch meinen nächsten Verwandten die Besorgung von Büchern zum Nettopreise. Nach meiner Ansicht verstößt jede derartige Besorgung gegen die Satzungen des Börsen vereins, und ich kann mich natürlich dem nicht aussetzen, eines schönen Tages bei dem Vorstand des Börsenvereins wegen Ver letzung der Satzungen angezeigt zu werden. Ich empfehle mich Ihnen und bin Ihr ergebenster K. 8. *) In den verschiedenen Großstädten ist der betr. Provinzial verein, der jeweilig in Frage kommt, besonders namhaft zu machen.
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