Dienstag den 19. Dezember 1911. llmjchlag zu 291. ^ Misckeemai'kt <K> kün ^silsckniftsn, XLlsnctsi-, VVen><s sw. OIi«rKo1I»vlL O. in. b. H lisfsnt unci dssoi-gt scbinsll unci billig oiioins-Vsi-is.»« u.^ssnws 8s.iinW.3S. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungßgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenoffen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Äalt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch, nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D L. V. umfaßt z. Zt. 125000 Mitglieder, darunter etwa 3000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel P°.in1Mn I kostenfrei zur Befehung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfe» zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufene» Geschäftehäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit .7°7L^üf'7 L^oN bä n M°»affm Erste und einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Lilfe in Fällen unverschuldeter Not Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4"/^ Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskaffe sE. H. 98) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- nnd Betriebekrankenkassen Kein Kassenarztzwang Köchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Keilmittel, 52 Wochen 25 Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzahl: 2I0VV. Vermögen: 42ÜVÜÜ Mk. Summe der Kaffenleistungen seit >898: über 3 Millionen Mk. Daneben bieten die Familien-Krankenkasse und die Familien-Kranken-Anker- Gelegenheit, auch Frau und Kinder in die Segnungen einer ausreichenden Krankenversicherung v- billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeunlersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Anterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Äöhere Landels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des Zn- und Auslandes usw Verbandssatzungen, Skellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskaffe wie der Famtlien-Kranken-UnterstUtzungskaffe umsonst durch die kelElsstelle Her veulschnalionalen vuchvancllungzgebilfenschatt. Leipzig. ^7,7"