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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1900
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- Erscheinungsdatum
- 11.01.1900
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- Deutsch
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Vereins-Buchhandlung u. Buchdr. in Innsbruck. Adressbuch, officielles, der Stadt Hall in Tirol, gr. 8°. (IV, 39 S. m. 1 Plan.) 1. 20 Verlag der Chemiker-Zeitung in Cötheir. 8r8§. u. Kock.: 6. Liav86. 24. 1900. 104 I^ru. §r. 4". (I>lr. 1. 6 8.) Viortglsä-drlioll dar u. 5. — Deutfchbölkischer Verlag „Odin" in München Odin. Ein Kampfblatt f. die alldeutsche Beweg! A. Aschenbrenner. 2. Jahrg. 1900. 52 Nrn. s, Vosi' Sortiment in Leipzig. latem, u. cl.ud ede^piaede.)^ 8 ^ (88«. 8^) I«- 6e8arimi6lt u. üder8. v. I. Xüv03. §r. 8". (II, XLII, 588 8.) . Schriftleitung: -ol. (Nr. 1.8 S.) Verzeichnis künftig erscheinender Liichcr, welche in dieser Nummer zum erstcnumle nngekundigt sind. C. Bertelsmann in Gütersloh. 294 Beiträge zur Förderung christlicher Theologie. IV. Jahrg. 1900. 1. Heft. 1 .6. Bengel, Emigkeitsgedanken. 3. Ausl. 1 ^ 60 geb. 2 — Schriftgedanken. 2. Aufl. 1 -E 60 geb. 2 Cremer, Paulinische Rechtfertigungslehre. 2. Aufl. 6^75o); geb. 7 ^ 50 H. Höhne, zu Klingers -Christus im Olymp«. 40 -H. Liredli6d68 ladrduod 1900. 3 ^ 50 o); §od. 4 Jahrbuck f. Kirchengeschichte der Grafschaft Mark. II. 3 Knodt, christliche Lebenszeugen. II. 1 Liliencron, Chorordnung. 3 ^ 60 -Z; geb. 4 ^ 50 Ranke, Gedenkbüchlein. 4. Aufl. 50 H. Schmalenbach, stille halbe Stunden. 6. Aufl. 1 Topelius, Evangelium für Kinder. 3 ^5; geb. 3 ^ 60 o). Warneck, Missionsstunden. 2. Bd. 2. Abtheilnng. 4^20-Z; geb. 5 ^ 20 Adolf Bonz Comp, in Stuttgart. 296 Liedlor u. Ls^l, Havi6r3edul6. II. Isil. 6. ^.uü. 6 Eugen Diederichs in Leipzig. 293 Peters, H., der Arzt und die Heilkunst in der deutschen Ver gangenheit. Ausg. ^.4^/6; geb. 5 50 H. Ausg. L geb. 5 50 H. I. C. Hinrichs'sche Buchhaudlung in Leipzig. 292 ^6a.^2^. G. Müller-Maun'sche Verlagsbuchhandlung in Leipzig. 295 v. Altenau, Oelkopp. 1 ^ 50 geb. 2 ^ 50 Mahlo, Adria. 1 ^ 50 geb. 2 ^ 50 4. Schoebel, Fesche Frauen. 1 geb. 2 G. Schünfeld's Verlagsbuchhandlung in Dresden 294 Tempel, Fleischbeschaugesetze f. d. Königr. Sachsen. Geb. 2 Brühl, das Bürgerliche Gesetzbuch in seinen Beziehungen zur Landwirtschaft. 1 Richard Schröder (vorm Cd. Dörings Erben) in Berlin. 290 Vlumenthal, der preußische Landsturm von 1813. 4 geb. 5 Belhagen L Klasing in Bielefeld u Leipzig. 292 Bild der Kaiserlichen Familie nach dem Pastellgemälde von K. Lotzmann. 4 Friedrich Vieweg är Sohn in Brannschweig. 291 8olm1t«, ckio Oüemis Ü68 8t6inlrob1ovtÜ6or3. 3. ^uü. 1. Lcl. 10. ^ b'riockoriei, Inäiavor u. ^n^Io-^msrilLa-nor. 2 287 2l. Wcller's Verlag in Kahla. 295 Obrorülr clor Lamilis I7vl)08eli6ick. 2. Ilokt. 2 I7vd68eÜ6i«I, au8 ckev Netzen 0. ä6ul8eÜ6n 1 o-wilio. 1. 3skt. 60 V^app6v83.mw1uvA. 8oris 1, LI. 5. 6; II, 7. 8; III, 15—17; ^1V.^9; V^5. ^ Nichtamtlicher Teil. Der Gesetzentwurf über das Urheberrecht und die Sachverständigen-Lämmern. > Von Justizrat vr. Drucker in Leipzig. In den Entwurf des neuen Reichsgesetzes über das Autorrecht ist die Einrichtung von Sachverständigen-Kannnern (Sachverständigen-Vereincn des bisherigen Rechtes) hinllber- genommen worden. Die einschlägigen Bestimmungen des gegenwärtig in Geltung befindlichen Gesetzes lauten: Z SO. Sind technische Fragen, von welchen der Thatbestand des Nachdrucks oder der Betrag des Schadens oder der Bereicherung abhängt, zweifelhaft oder streitig, so ist der Richter befugt, das Gutachten Sachverständiger einzuholen. 8 3t. In allen Staaten des Norddeutschen Bundes sollen aus Ge lehrten, Schriftstellern, Buchhändlern und anderen geeigneten Personen Sachverständigen-Bcreine gebildet werden, welche auf Erfordern des Richters Gutachten über die an sie gerichteten Fragen abzugeben verpflichtet sind Die Sachoerständigen-Vereine sind befugt, auf Anrufen der Beteiligten Uber streitige Entschädigungsansprüche und die Ein ziehung nach Maßgabe der HZ 18 bis 21 als Schiedsrichter zu ver handeln und zu entscheiden. Der neue Gesetzentwurf hat den Z 30 nicht ausgenommen; an die Stelle des Z 31 setzt er folgende Bestimmung: ') Mit gefällig erteilter Erlaubnis abgedruckt aus »Gewerb licher Rechtsschutz und Urheberrecht», Hrsg, von vr. Albert Osterricth (Berlin, Carl Hermanns Verlag) 1889 Nr. 11. 8 bü. Für sämtliche Bundesstaaten sollen Sachvcrständigen-Kammern bestehen, die verpflichtet sind, auf Erfordern der Gerichte und der Staatsanivaltschasten Gutachten über an sie gerichtete Fragen abzugeben. Die Sachverständigen-Kammern sind befugt, auf Anrufen der Beteiligten über streitige Schadenersatzansprüche nach Maßgabe der HZ 87 bis 38, 44 als Schiedsrichter zu verhandeln und zu ent scheiden Die einzelnen Mitglieder der Sachverständigen-Kammern sollen nicht ohne ihre Zustimmung von den Gerichten als Sachverständige vernommen werden. Die »Erläuternden Bemerkungen«, die dem Entwürfe beigegeben sind, erstrecken sich nicht auf die Sachverständigen- Kammern; sie geben keinerlei Begründung für die geplante Beibehaltung dieses Instituts und die Abänderungen in der Fassung der bisherigen auf dasselbe bezüglichen Bestimmungen. Will man nun nicht annehmen, daß die Verfasser des Ent wurfs die Wiederaufnahme der Sachverständigen - Vereine in den letzteren als durch die Generalklausel, das Gesetz habe sich bewährt, gedeckt erachtet haben, und daß auf diese Annahme die namentlich in buchhändlerischen Kreisen weit verbreitete Idee, die Urheber- und verlagsrechtlichcn Angelegenheiten seien eine Art Rechtsinsel, ein von allen anderen gänzlich getrenntes und in jedem Falle einer Beurteilung durch besondere Organe bedürfendes Rechtsgebiet, von bestimmendem Ein flüsse gewesen sei, so wird man nicht umhin können, diese Oekonomie in der Begründung etwas befremdlich zu finden. Dies um so mehr gegenüber dem ausdrücklichen Hinweise der »Erläuternden Bemerkungen- daraus, daß die Fassung des
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