Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 44. Leipzig, Dienstag den 23. Februar 1909. 7t». Jahrgang. Amtlicher Teil. Der Verein der Buchhändler zn Leipzig. Nekanntmachung. Für das Vereinsjahr ISÜS setzen sich die Vereins- ausschllsse wie folgt zusammen: Hauptausschutz. Herr Geheimer Hofrat vr. Oskar von Hase. Vorsitzender. Herr Georg Böhme. Schriftführer. Herr Konsul Otto Harrassowitz. Herr Johannes Hirschfeld, Herr Georg Thieme. Herr Robert Voigtländer. Vom Vorstand abgeordnet Herr Ferdinand Lomnitz. Ausschuß für die Lehranstalt. Herr Johannes Hirschfeld. Vorsitzender. Herr Richard Francke. Schriftführer. Herr Paul Eger. Herr Fritz Hachmeister. Herr Karl Hicrsemann. Ausschuß für die Bestellanstalt. Herr Max Merseburger. Vorsitzender. Herr Theodor Weicher. Herr Karl Weißer. Leipzig, den 20. Februar 1S0S. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig Ferdinand Lomnitz, Richard Francke, Vorsteher. Schriftführer. Zur gefl. Beachtung! Die Anzeigenausträge für das Börsenblatt gehen uns oftmals in sehr ungenauer Fassung zu. so daß Zweifel ent stehen und Jrrtümer leicht unterlaufen können. Besonders unklar ist in der Regel die Bestimmung über die Spalten breite gegeben. Wir bitten deshalb, bei Erteilung geschätzter Anzeigenausträge genau beachten zu wollen, daß einspaltiger Satz ein Drittel der Seitenbreite, zweispaltiger Satz zwei Drittel der Seitenbreite und dreispaltiger Satz die ganze Scitcnbreite einnimmt. Mehrspaltige Anzeigen sind zulässig in den Ab teilungen »Fertige Bücher«, »Künftig erscheinende Bücher« und -Vermischte Anzeigen». Anzeigen, für die eine Spaltenbreite nicht ausdrücklich vorgeschrieben worden ist, werden einspaltig gesetzt. Raum und Höhe des Inserats sind nur bei drei spaltigem Satz, sonst aber nicht miteinander gleichbedeutend. Es ist deshalb notwendig. Vorschriften wie »einspaltig. Seite» oder »zweispaltig, Seite« entweder durch das Wort »Raum« oder durch das Wort »Höhe» zu ergänzen. Z. B. ist »einspaltig, ft, Seite Raum- einer ganzen Spalte (84 Zeilen) gleich, während »einspaltig >/z Seite Höhe« nur >/, Seite Raum (28 Zeilen) ausmacht. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler z» Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Erschienene Neuigkeiten Les deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) f vor dem Preise -- nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Nabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Karl Baedeker in Leipzig. tbs POP63 811166 1417. 16. rev. ock. (1/XXX1I, 627 u. 23 8.) LI. 8< '09. 6ob. 7. 60 I. Bensheimer, Berlagsbuchh. in Mannheim. Erb. G.. H. Lorch u. Joh. Wolf. Lehrer: Nealienbuch f. Volks schulen, enth. Erdkunde, Geschichte, Menschenkunde m. Gesund heitslehre, Naturgeschichte u. Naturlehre. 3 Tle. Nach den Be- stimmgn. der Pfalz. Lehrordng. bearb. 3. Ausl. gr. 8°. '08. Geb. bar je —. 70; in 1 Bd. geb. 1. 80 I. 5. Klasse. (VI, 9b S. ,n. Abbildgn.) II. 6. Klasse. (IV, 108 S. m. Abbildgn.) III. 7. Klasse. (IV, 115 S. m. Abbildgn.) Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a S. Bestimmungen des königl. preußischen Ministers der geistlichen, Unterrichts- u. Medizinal-Angelegenheiten vom 1. VII. 1901, betr. das Präparanden- u. Seminarwefen, sowie die Prüfungen der Volksschullehrer, der Lehrer an Mittelschulen u. der Rek toren. Nebst den Vorschriften üb. die Aufnahmeprüfg. an den königl. Schullehrer-Seminaren u. der Prüfungsordng. f. Volks schullehrer (erste Lehrerprüfg.) vom 16. X. 1872. 2. Abdr., er gänzt durch einige Ministerial-Erlasse. (80 S.) gr. 8". '09. —.75 304