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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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2284 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 42. 20. Februar 1909. NeieliZner, ^rtbur, Op. 2. Oarueval 6s LLIs. Valse lenke p. kiano. I ^ 60 6. Ll. RoLr in Lsrlin. kbelps, Lernarä, Die 0bol8änxer. ^Val^er k. ?kke. 2 Soliott. I'rsrsZ in 8rÜ8ssI. Hildebraväd, N. L., 4'eeLniIc 6es 6oxen8. (Violine.) 4 .tt n. k'rits Ladudertli ^un. in I^sipLis- Lrux'8 Opern-^Ibum k. kkke (leiekk). Land 4. 1 ^ 50 H. 2 50 «Z. Larx-Llert, 8., Op. 62. Ile kt 2 Drei ^ixevlieäer k. 1 tieke lieä. I^o. 3. Heixen. ä 1 20 1'ki6886n, Karl, Op. 25. I^lo. 2. öarlrarole (L), u. kli. 8eLar- k. 8alonoreIi. 2 ^ 40 H n. — k. kkte, V. u. Veello. 1 .lt 50 ^ n. ^.Idsrt Stakl in Lsrlin. Lillern-L1in8eli, v., Im Leid ein Nädobsn 8inxk, k. 1 8in§3t. m. kkts. 60 ?. 3^. lonAsr in LölQ. kok8, Luxen, Neue 1'an7.lcomp08ikionen k. kkte. Op. 191. Ka8eli ?ollca. 60 Op. 193. Liebsten?. ^ollra-Narurlca. 60 L. Op. 194. ^Valrer. 1 50 Op. 196. Lern von der Heimat, kolka- Narurka. 60 Op. 197. Lalldluwen. ^Val^er. 1 60 H. Op. 198. Liede um Liede. ?oIka-Na2nrlra. I Op. 199. ^uk Oalopp. 60 Op. 201. Nik kri8edem Nut. Oalopp. 60 Op. 202. 2um Oien8t erdötix. kollra. M H. Läition p. 6d. tlo^votn^. 1 20 IVIolntir Ilrkänslr in krax. 8 Irrada, Lr'rvin, 8edöne Lrauen. ^Val^er k. ?kte. 2 ./6. ^ossk Wslndsr^or in Iislpsis. L^eler, Ldmund, Der junxe kapa. Operette. Varau8 k. 1 8inx8t. ^Valz-erlied' a 1 ^ 20 e^n. — 8edöne Lianen. ^Valrer k. kkto. 1 ^ 50 kotpourri k. kkte. 2 ^ n. Nichtamtlicher Teil. Offener Brief an den Ersten Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Herrn vr. Ernst Bollert, Berlin. Sehr geehrter Herr! Auf unser Schreiben vom S. Januar 1909 an Sie, betreffend ein Ersuchen, Stellung zu der Erklärung von 51 deutschen Verlegern (Börsenblatt 1908, Nr. 302 vom 30. Dezember 1908) zu nehmen, tras am 8. Februar Ihre Antwort ein. Die Wichtigkeit dieser Angelegenheit für den gesamten Buchhandel zwingt uns, Ihnen hier eine Ent gegnung hierauf mitzuteilen: Wie bekannt veröffentlichten diese 54 Verlagsfirmen ihre Grundsätze an oben erwähnter Stelle folgendermaßen: -Die Bestimmung des Sortimenterrabatts steht allein bei dem von kaufmännischen Erwägungen abhängenden Verleger. In diesem Rechte darf er nicht beschränkt werden, und es kann daher auch keiner buchhändlerischen Gemeinschaft die Befugnis zuerkannt werden, durch Mehrheitsbeschlüsse für den einzelnen Verleger verbindliche Rabattnocwen aufzustellen.« Wie klar ersichtlich, kann mit der buchhändlerischen Gemeinschaft nur der Börsenverein gemeint sein. Da sich aber sein Vorstand stillschweigend zu dieser Äußerung verhielt, forderten wir, sämtlich Börsenvereinsmitglieder, Sie als Ersten Vorsteher auf, hierzu Stellung zu nehmen, und erhielten von Ihnen folgende Antwort, nachdem unser Schreiben der Vorstandssitzung des Börsenvereins zur Kenntnis vor gelegt war: » ich erwidere darauf ergebenst, daß der Vor stand Ihnen darin nicht zustimmen kann, daß die im Börsenblatt 1908 Nr. 302 veröffentlichte Erklärung von 5 l Verlegern einen Angriff auf die Satzungen des Börsen- veceins darstellt. In diesen sind keinerlei Bestimmungen enthalten, die die Festsetzung des von den Verlegern an das Sortiment zu gewährenden Rabatts betreffen; dagegen spricht ß 4 der Verkehrsordnung dem Verleger ausdrück lich das Recht zu, die Bezugsbedingungen für den Sorti menter zu bestimmen.« Gewiß im Sinne der meisten Buchhändler erlauben wir uns, Ihnen als Entgegnung hierauf zur Beachtung besonders zu empfehlen: I. Den Zweck des Börsenvereins: Satzungen S 1. Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Wohles, sowie die Vertretung der Interessen des deutschen Buchhandels und seiner Angehörigen im weitesten Umfange. (Nach vorliegendem Berichte des Vereins der Buch händler zu Leipzig vom 14. Dezember 1908 gibt es im Deutschen Reich, in Österreich und der Schweiz 6418 Buch-Sortimenter, ausschließlich der Kunst- Antiquar-Handlungen, und nur 2616 reine Buch verleger) Z 1. Abschnitt 2. Als Mittel hierzu dienen insbesondere: 2) die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Be stimmungen im Verkehr der Buchhändler unterein ander. (Hierzu gehört auch unbestreitbar der uns gewährte Buchhändlergewinn, genannt »Rabatt». Eine andere Auflassung läßt sich nicht hineindeuten.) Eine Geringschätzung des ersten Paragraphen unserer Vereinssatzungen würde den klaren Beweis liefern, daß der Börsenverein alt geworden, sich heute seines eigentlichen Zweckes nicht mehr bewußt ist, und würde den Sortimenter stand, als seinen Hauptbestandteil, mit Gewalt zur eigenen Vereinigung drängen. II. Die Beschlüsse des Börsenvereins. Satzungen Z 14. Der Hauptversammlung steht allein zu: Abschnitt 7: die Beschlußfassung über von dem Vor stande aus Veranlassung des Vereinsausschusses gestellte Anträge in betreff der Regelung des Verkehrs der Buchhändler miteinander. (Gehört zum Verkehr der Buchhändler untereinander nicht auch die Rabattangelegenheit? Soll nur bei
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