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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090218
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2128 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. 40. 18. Februar 1909. Earl Scholtze in Leipzig. 2156 *lji86Ln: L1ektri8od6 l-iobteLelrts. 8 ^ 50 §ob. 10 N. E. Sebald in Nürnberg. 2152 *Xres8: L68it2 unck lieollt. 9 Zod. 10 ^ 60 H. Hermann Seeinann Nachfolger in Berlin. 2154 Serig'sche Buchhandlung in Leipzig. 2146 Elwin Staude, Verlagsbuchhandlung, Inh. Erich 2152,2158 Staude in Berlin. Theod. Thomas in Leipzig. 2157 -Lropotkin: vio krLNLÖ3i8o1i6 Revolution. 2 LLnäe. 6a. 4 80 z^sd. oa. 6 *I§ovieo^v: Vn8 kroblem cke3 DIenck8. 3 50 ; »eb. 4 60 H. Union Deutsche Berlagsgesellschaft in Stuttgart. 2143 Bandenhoeck Ruprecht in Göttingen. 2144 Glotta. Zeitschrift für griechische und lateinische Sprache 1. Bd. vollständig 12 2. Bd. Heft 1 pro komplett 12 .ll. Belhagen «8- Klasing in Bielefeld u. Leipzig. 2141 lieber u. 1?rä,A6r: Vo11r88ellu1rrtI-l8. 1 ^ 10 ^ed. 1 30 Verlag der Evang. Gesellschaft in Stuttgart. 2141 Lneile: Vater Werner. 25 H. 6vri8tl. dllaralcterbiläer. tlo. 9. 10. 11. 12. ä 25 H. k'ünk Lauerndrüäer (Ollarakterdilcier) I^o 5. 0—12 rus. Asb. 2 1-ebsreellt: Wie clien8t äu. 50 lrart. 75 H; Zed. 1 Friedr. Bieweg ä- Lohn in Braunschweig. 2160 6a. 13 ^ tsmu Verbotene Druckschriften. Durch Urteil der 1. Ferienstrafkammer des hiesigen König, lichen Landgerichts II vom 25. August 1908 ist die Unbrauchbar machung der im Thalia-Verlag in Berlin-Schöneberg, Ebersstr. 70, erschienenen Druckschrift »l'ütülü, lütülü, 'l^in, t8iu, tein!« oder »Ein Walzertraum in Liebenberg« rechtskräftig ausgesprochen. Berlin, 11. Februar 1908. (gez.) Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht II. Durch rechtskräftiges Urteil der I. Strafkammer des hiesigen Landgerichts vom 21. Januar 1909 ist die Unbrauchbarmachung aller Exemplare der nachbenannten Postkarten: a) Doktorserie, aus drei Karten bestehend, d) Kahnpartie, Serie aus drei Karten, darstellend ein Liebes paar auf einem Kahn, sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen mit der sich aus § 41 Abs. 2 St.-G.-Bs. ergebenen Einschränkung angeordnet worden. Breslau, 11. Februar 1909. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3013 vom 16. Februar 1909.) Nichtamtlicher Teil, Zur Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen. lBrgl. 1908 Nr. 208; 1909 Nr. 20 d. Bl.) Wir sind zur Veröffentlichung des nachfolgenden Schrift wechsels ermächtigt: (Red.) Leipzig, den 12. Januar 1908. Dem Kgl. Preußischen Ministerium der geistlichen. Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheilen zu Berlin erlaubt sich der Unterzeichnete Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler die folgende Bitte ganz ergebenst zu unterbreiten. Die zu Ostern d. I. erfolgende Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Preußen wird bei der tiefgreifenden Umgestaltung des Unterrichts an diesen Lehranstalten auch die Umarbeitung der bisher benutzten Lehrbücher zur not wendigen Folge haben müssen. Da die Ausführungs bestimmungen zu dem Erlaß vom 18. August 1808 über die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens erst im Dezember vorigen Jahres veröffentlicht wurden sind, so ist es bei der Kürze der Frist garnicht möglich, diese Um arbeitung mit der nötigen Sorgfalt auszuführen und die Bücher rechtzeitig fertigzustellen, wenn die neuen Ausgaben schon zu Ostern von den Schulen verlangt werden. Aus demselben Grunde würden Verlegern und Sorti mentern die Vorräte der bis jetzt benutzten Ausgaben von Lehrbüchern unverkäuflich werden, und der dadurch entstehende Schaden würde sich besonders bei den Verlegern auf große Summen belaufen, da sie gezwungen wären, ihre sämtlichen Vorräte zu vernichten, die sie im Vertrauen auf die Dauer der erfolgten Einflihrungen hergestellt haben. Das Königliche Ministerium hat bei früheren ähnlichen Veranlassungen den Interessen der Buchhändler wohlwollende Berücksichtigung zuteil werden lasten, und wir bitten daher ganz ergebenst, daß das Königliche Ministerium auch diesmal die höheren Mädchenschulen geneigtest anweisen wolle, ein- gesührte Schulbücher nicht lediglich deshalb abzuschafsen, weil zu Ostern noch keine nach den neuen Lehrplänen bearbeiteten Ausgaben bestehen, sondern deren Weiter benutzung auch ferner zuzmassen, soweit dies mit dem Unterrichtsbetrieb vereinbar ist. Dies wird besonders bei allen, nicht nur in den untersten Klaffen benutzten, mehr teiligen Lehrbüchern der Fall sein, weil die neuen Lehrpläne nach den AussllhrungSbeslimmungen von den unteren Jahr gängen an allmählich durchgeführt werden sollen. Bei diesen werden in jedem Falle neue Ausgaben der ersten Teile zu nächst genügen. Wenn unserem ergebensten Ersuchen geneigtest Folge gegeben wird, dann wird den Verfassern Zeit gelassen, ihre Lehrbücher in sorgfältiger Bearbeitung den neuen Verhält nissen anzupassen, und die Buchhändler werden vor schwerem Schaden bewahrt bleiben, der ihnen jetzt ohne eigenes Ver schulden droht. Eines Königlichen Ministeriums Ganz gehorsamster Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, (gez.) vr. Ernst Vollert. Erster Vorsteher.
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