Freitag den 15, Oktober 1909, Umschlag za 240 Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbands zu Leipzig Der Verband besitzt Stellen- Vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten Person!. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver- sicherungs- kaflenr Kranken- und Begräbniskaffe Klasse k, O und v: 10 M, 50 Pf., 14 M„ 2l M. und 28 M, Krankengeld wöchentlich, — Ausgezahlte Krankengelder über 735,000 Mark, — Begräbnisgeld bis zu 1000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis gelder über 140,000 Mark. — Vermögen über 190,000 Mark. 26ltN)6Nkass'r Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem — Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück gewähr! — Ausgezahlte Witwen- u. Waisengelder: über 320,000 M. — Vermögen über 510,000 Mark. ^nnakwbnkassö Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich -— überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wunsch auch Versicherung mit Beitragsrückgcwähr l — Ausgezahlte Jnvalidengelder über 40,000 M. — Vermögen über 215,000 M. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen- und Invalidenrenten! Di« drei Kaffen stehen als Versicherung-Vereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, dessen ständige Nachprüfung der technische» Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Sahungsauszüge usw. wolle man von den Lerren Vertrauen-männern (s. Offiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle de- Allgemeinen Deutschen Buchhandlung--Gehilfen-Verband- verlangen!